15.11.2021
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Keine Mietpreisbremse mit der Ampelkoalition
Wer bei der Bundestagswahl auf Rot und/oder Grün gesetzt hat mit der Hoffnung auf eine rigide Mietpreispolitik, wird möglicherweise enttäuscht. Denn scheinbar plant die Ampelkoalition keine bundesweite Mietpreisbremse. Stattdessen soll ein bestehendes Gesetz ausgebaut werden.
Dabei handelt es sich um die Kappungsgrenze. In Regionen mit angespanntem Mietmarkt dürfen die Mietpreise bisher in drei Jahren um 15 Prozent steigen, also fünf Prozent jährlich. Zukünftig sollen sie jährlich nur noch um 2,5 Prozent steigen dürfen. Das berichtet der Business Insider und beruft sich dabei auf Insiderinformationen.
Deutsche Wohnen: Satte Gewinne durch Wohnungsverkauf an Berlin
Rund 11.000 Wohnungen hat die Deutsche Wohnen wie vereinbart an das Land Berlin verkauft – und damit 30 Millionen Euro Gewinn gemacht. Und auch sonst sieht die Bilanz kurz vor der Übernahme durch Vonovia rosig aus.
In den vergangenen Jahren hatte die Deutsche Wohnen mehrfach den Wert der eigenen Immobilien angehoben, um die eigene Bilanz aufzupolieren. Scheinbar mit Recht. Denn im September konnten 11.000 Wohnungen mit Gewinn an das Land Berlin verkauft werden. Weil außerdem die Mieteinnahmen stiegen, wuchs das operative Geschäft um 0,4 Prozent. Für die kommenden Jahre sind nur geringfügige Mietsteigerungen geplant, außerdem der Bau von 13.000 neuen Wohnungen.
Starker Anstieg der Wohngeldbezieher
Ende 2020 erhielten rund 618.200 Haushalte Wohngeld. Das sind 22,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Eine Entwicklung, die politisch gewollt war.
2020 trat die Wohngeldreform in Kraft, bei der die Hürden für eine Wohngeldberechtigung gesenkt wurden. Ab 2022 tritt eine automatische Dynamisierung in Kraft, die erneut für einen Zuwachs an Wohngeldempfängern sorgen könnten. Denn das Wohngeld wird dann an die Wohnkostenentwicklung angepasst. Neben der Wohngeldreform könnte auch Corona einen Einfluss auf die Zahl der Wohngeldempfänger haben, etwa wenn durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit das Haushaltseinkommen gesunken ist.
Wärmedämmung? Zur Not auf Kosten des Nachbarn
Um den CO₂-Verbrauch des Gebäudesektors zu senken, muss gedämmt werden. Wenn das nicht geht, etwa weil ein Haus direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut wird, darf das Grundstück des Nachbarn in Anspruch genommen werden. Das entschied der BGH.
Eine zusätzliche Wärmedämmung, die von außen an die bestehende Fassade montiert wird, darf über die Grundstücksgrenzen ragen. Und zwar dann, wenn eine vergleichbare Dämmung mit annehmbarem Aufwand nicht umsetzbar ist und wenn das Nachbargrundstück nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Das ist laut BGH bei einer Überbauung von bis zu 25 Zentimetern der Fall. Damit bestätigt der Bundesgerichtshof eine Regelung, die in einigen Bundesländern bereits gilt.
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