19.11.2021
Ihr News-Update für die erfolgreiche
BGH: Vermieter dürfen Kabel-TV abrechnen
Vermieter dürfen Mieter an einen Breitbandanschluss binden und diesen abrechnen. Das hat der BGH entschieden. Damit ist ein Rechtsstreit beendet, der mehr als zwei Jahre dauerte. Das Urteil ist jetzt immerhin zwölf Tage lang gültig.
Am 1.12.2021 tritt nämlich ein Gesetz in Kraft, das das Urteil irrelevant macht. Dann haben Mieter grundsätzlich die Wahlfreiheit ob und welchen Telekommunikationsanschluss sie wollen. Lediglich für bestehende Mietverhältnisse gilt noch eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2024. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen ein Unternehmen mit 120.000 Wohnungen. Ihrer Ansicht nach verstößt die bisherige Praxis gegen geltendes Recht und benachteiligt sowohl Mieter als auch Anbieter von beispielsweise Streamingdiensten. Der BGH teilte diese Sichtweise nicht.
Was das neue Gesetz für Mieter und Vermieter in der Praxis bedeutet, haben die Kollegen der immowelt Redaktion hier im Ratgeber zusammengetragen.
Städte fordern umfangreicheres Vorkaufsrecht
Städtetagspräsident Burkhard Jung fordert ein umfangreicheres Vorkaufsrecht für Städte. Damit will er gegen die Verödung von Stadtzentren vorgehen. Städte könnten leerstehende Gebäude zum Verkehrswert kaufen und Stadtzentren neu entwickeln. Dabei waren selbst die bestehenden, weniger umfangreichen Regelungen wohl nicht rechtens.
Städte haben ein Vorkaufsrecht, um gegen Immobilienspekulanten vorgehen zu können. Städte wie Hamburg nutzen es auch umfassend, wurden nun aber vom Bundesverwaltungsgericht zurückgepfiffen – davon berichtet Haufe.de. Doch die Städte gehen zum Gegenangriff über und fordern, dass das Vorkaufsrecht sogar ausgeweitet wird.
Wohnungsmarkt: Ganz Berlin ist angespannt
Der Berliner Senat hat ganz Berlin als Gebiet mit angespanntem Wohnraum ausgewiesen, und zwar bis 2026. Das verschafft dem Senat erhöhten Spielraum – unter anderem, was Vorkaufsrechte angeht.
Während Städtetagspräsident Jung ein Vorkaufsrecht für alle Städte fordert, schafft Berlin per Rechtsverordnung Tatsachen. Brachliegende und unbebaute Grundstücke kann sich der Stadtstaat nun per Vorkaufsrecht sichern. Auch Baugebote können ausgesprochen werden und Befreiungen von Festsetzungen in Bebauungsplänen werden erleichtert.
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Evergrande verkauft Firmenanteile
Der chinesische Immobilienkonzern Evergrande hat Schulden in Höhe von 300 Milliarden Dollar. Die nächste Zahlungsfrist für eine Summe von 255 Millionen Dollar läuft im Dezember ab. Um diese bedienen zu können, hat sich der Konzern nun von Unternehmensbeteiligungen getrennt, die nicht unbedingt mit dem Kerngeschäft zu tun haben.
Evergrande war zu 18 Prozent am Unternehmen HengTen beteiligt. Das ist ein Streamingdienst, vergleichbar mit Netflix. Diese Anteile wurden verkauft, der Immobilienkonzern erhält 274 Millionen Dollar. Damit verschafft sich der Konzern allerdings nur wenige Monate Zeit: im März werden 3,5 Milliarden Euro fällig.