26.11.2021
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Bundesbank warnt: Der Immobilienmarkt überhitzt
Die Preise für Immobilien liegen über dem gerechtfertigten Wert – davor warnt jetzt die deutsche Bundesbank. Und das nicht nur in den Ballungsräumen. Demzufolge seien Immobilien im Schnitt derzeit zwischen 10 und 30 Prozent teurer, als das die Fundamentaldaten anzeigten. Das geht aus dem neuen Finanzstabilitätsbericht der Deutschen Bundesbank hervor.
Neue Heizkostenverordnung endgültig beschlossen
Die neue Heizkostenverordnung ist beschlossene Sache. Das Bundeskabinett hat den Änderungswünschen des Bundesrats zugestimmt. Doch was bedeutet das für Vermieter und WEGs? Künftig müssen Zähler und Heizkostenverteiler fernablesbar sein. Bestehende Anlagen müssen, wenn technisch machbar und vom Aufwand verhältnismäßig, bis 2026 aufgerüstet werden. Zudem sollen Nutzer von Wohnungen künftig monatlich über ihren Verbrauch informiert werden.
Baugewerbe ausgelastet – Forderung nach Reformkommission für nachhaltiges Bauen
Das Baugewerbe ist trotz Materialengpässen ausgelastet und optimistisch – die Auftragsbücher sind bis weit ins Jahr 2022 gefüllt: Im Wohnungsbau und im Ausbaugewerbe reichen die Aufträge im Schnitt zwischen 17 und 19 Wochen in die Zukunft. Das berichtet der Zentralverband Deutsches Baugewerbe, der im gleichen Zuge von der Regierung aber eine Reformkommission für nachhaltiges Bauen fordert, um den energetischen und digitalen Wandel zu unterstützen.
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Immobilienfinanzierer: Neugeschäft boomt
Das Neugeschäft bei gewerblichen Immobilienfinanzierungen boomt. Im Schnitt betrug die Zunahme des Neugeschäfts in der ersten Jahreshälfte sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das geht aus einer Umfrage von JLL hervor. Das Gesamtvolumen betrug in dem Zeitraum 18,1 Milliarden Euro.
Fuck you: Im Mietrecht kein Kündigungsgrund
Wer im Streit seinem Vermieter den unflätigen Ausspruch „Fuck you“ entgegenschmettert, verliert nicht automatisch seine Wohnung. Dabei handele es sich um eine jugendsprachlich verbreitete Unmutsäußerung, die nicht derart ehrverletzend sei, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt wäre, urteilte das Amtsgericht Berlin-Köpenick (Az.: 3 C 201/19).