08.12.2021
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Wohneigentum: Stärkster Preissprung seit 20 Jahren
2021, das zweite Jahr im Zeichen der Corona-Pandemie, neigt sich dem Ende zu. Und für den Immobilienmarkt steht schon jetzt in weiten Teilen fest: Eine Trendwende bei den Kosten für Wohneigentum ist ausgeblieben. Das Statistische Bundesamt ermittelt einen Preisanstieg von 10,9 Prozent – der größte Zuwachs seit der Jahrtausendwende.
Auswertungen von immowelt zu den Angebotspreisen von Eigentumswohnungen untermauern den Trend. Auch in bereits hochpreisigen Großstädten hat sich die Preisspirale weiter gedreht: Zu den teuersten Standorten für Immobilien in allen vier Himmelsrichtungen zählen beispielsweise München (8.490 Euro pro m²), Freiburg (5.090 Euro), Hamburg (5.630 Euro) und Berlin (4.690 Euro).
Pendlerverkehr nahezu wieder auf Vorkrisenniveau
Die Corona-Pandemie hat in vielen Unternehmen den Trend zum Home-Office verstärkt. Wer nicht mehr täglich ins Büro muss, will auch nicht zwangsläufig in oder direkt um eine Großstadt wohnen, sondern nimmt auch weitere, dafür aber seltenere Pendlerwege in Kauf. Das würde auch die Nachfrage nach Immobilien auf dem Land stärken. Und den Verkehr in den Städten senken. So zumindest die Theorie. Zumindest für den Pendler-Verkehr scheint sich das derzeit nicht zu bewahrheiten. Die Zeitverluste durch Blechlawinen sind schon fast wieder auf Vorkrisenniveau.
Der durchschnittliche Pendler stand in Deutschland 2021 rund 40 Stunden im Stau – das sind wieder 14 Stunden mehr als im Vorjahr, als die Corona-Krise das Verkehrsaufkommen deutlich zurückgehen ließ. Unrühmlicher Spitzenreiter ist München mit im Schnitt 79 Stunden Stau. Es folgen Berlin (65) und Hamburg (47). Im Vergleich mit anderen europäischen Metropolen kommen deutsche Pendler damit aber noch glimpflich davon. London kommt beispielsweise auf im Schnitt 148 Stunden Stau.
Wohninvestments steuern auf Bestmarke zu
Der Wohninvestmentmarkt steuert für 2021 auf eine neue Bestmarkte zu. Das Transaktionsvolumen bis Ende des Jahres wird auf 50 Milliarden Euro taxiert – das wäre eine Verdoppelung des bisherigen Rekords aus dem Jahre 2015. Allerdings brauen sich bereits dunkle Wolken am Horizont zusammen.
Bisher waren die Bedingungen für gewerbliche Investoren in Wohnimmobilien hierzulande hervorragend: Viel Nachfrage und wenig Angebot sorgten für steigende Mieten. Und das versprach gute Renditen, weil zudem die Zinsen niedrig waren. Nun allerdings stagniert das Bevölkerungswachstum in vielen Regionen, zugleich steigen aber die Baufertigstellungen. Die fetten Jahre für Wohnimmobilieninvestoren könnten sich dem Ende zuneigen.
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Immobilienbranche: EU-Taxonomie sorgt für Verwirrung
Die neue EU-Taxonomie sorgt für Kopfkratzen in der Immobilienbranche: Obwohl Teile der neuen Verordnung bereits mit dem Jahreswechsel in Kraft treten, gaben nun 90 Prozent der Teilnehmer einer Umfrage zu, nicht so genau zu wissen, welche Kriterien Immobilien erfühlen müssen, um als taxonomie-konform zu gelten.
Die neue EU-Verordnung soll Finanzmittel in nachhaltige Investments lenken. Unter anderem soll für Verbraucher und Investoren transparenter werden, wie ökologisch ihre Investments sind. Das gilt auch für Immobilien, beispielsweise bei Immobilienfonds. 55 Prozent der Befragten einer Umfrage des Consulting-Unternehmens EY Real Estate geben an, die Vorgaben der Taxonomie bereits umzusetzen. Allerdings sind die Regularien in der Praxis oftmals unklar und schwammig, was die Umsetzung oftmals schwierig macht.
Podcast: Müssen Makler zu Marken werden?
Die Einführung des Bestellerprinzips bei Mietobjekten, die Courtage-Teilung bei Kaufobjekten und in vielen Regionen auch ein allgemeiner Objektmangel – für Immobilienmakler ist der Markt zuletzt kompetitiver geworden. Immobilienvermittler müssen daher stärker in die Eigenvermarktung investieren und selber zu einer Marke werden. Doch wie?
Das ist das Thema im neuen Podcast „2 Zimmer, Küche, Talk“. Zu Gast in dieser Folge sind Prof. Dr. Stephan Kippes, Professor für Immobilienmarketing und Maklerwesen an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt in Nürtingen-Geislingen, und Maximilian Strobl, geschäftsführender Gesellschafter bei Strobl Immobilien in München. [Podcast 24:13 Min.]
Urteil: Eigentümergemeinschaft darf nur einen Verwalter haben
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf über nur einen Verwalter verfügen. Das gilt auch dann, wenn eine rechtmäßige Teilung des Eigentums in Untergemeinschaften vorliegt. Das hat das Amtsgericht Wiesbaden nun entschieden.
Im verhandelten Fall ging es um ein Gebäudeensemble, das in drei Untergemeinschaften unterteilt war. Jede Eigentümergemeinschaft hatte einen eigenen Verwalter bestellt. Das war unzulässig, wie sich nun herausstellte. Das Grundbuchamt erachtet die Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt als formal verwalterlos.
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