15.12.2021
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Weitreichende Effizienzstandards geplant: Neue Richtlinie betrifft alle Gebäude in der EU
Die EU-Kommission will in einer neuen Richtline schärfere Vorschriften zur Energieeffizienz von Gebäuden etablieren. Der Entwurf soll dem Parlament Mitte Dezember vorgelegt werden. Erstmals überhaupt betreffen die Pläne nicht nur Neubauten, sondern alle 240 Millionen Gebäude EU-weit.
Demnach müssten alle Gebäude bis 2035 Mindeststandards erfüllen. Die Festlegung der Standards obliegt den Mitgliedstaten, jedoch soll der gesamte Gebäudebestand bis 2050 keine Treibhausgase mehr verursachen dürfen. Dies dürfte eine Welle an erzwungenen Sanierungen in den nächsten Jahren auslösen. Neubauten sollen bereits ab 2030 emissionsfrei sein, staatlich genutzte sogar ab 2027. Kritik am Gesetzesentwurf bleibt nicht aus. Während die Grünen eine Solardachpflicht vermissen, wächst in der Immobilienwirtschaft die Sorge, dass weder Material noch Baukapazitäten ausreichen, um der Richtlinie gerecht zu werden. Für viele Mehrfamilienhausgebiete sei der Energie-Autarkie-Gedanke utopisch, so GdW-Präsident Axel Gedaschko. Verbunden mit der geplanten Bestrafung bei Nichterreichung der Standards liefen die Pläne auf einen enteignungsgleichen Eingriff hinaus.
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Steigen die Preise auch im neuen Jahr weiter?
Die Immobilienpreise sind dieses Jahr erneut gestiegen und werden auch im Jahr 2022 weiter steigen. Das prognostiziert der Immobilien-Finanzierer Interhyp. Im Vergleich zum Vorjahr müssen Käufer demnach bereits im Dezember 2021 rund 10 Prozent mehr für ein Haus inklusive Nebenkosten bezahlen. Doch alles wird voraussichtlich nicht beim Alten bleiben.
Die durch die Pandemie ausgelöste hohe Nachfrage wird sich Interhyp zufolge wieder etwas abschwächen. Auch leicht höhere Zinsen für Immobilienkredite halten die Experten für wahrscheinlich. Daher gehen sie zwar weiterhin von steigenden Preisen am angespannten Markt aus, jedoch wird der Anstieg sich aller Voraussicht nach verlangsamen. Zeigen muss sich hingegen erst, wie sehr und ab wann Immobilieninteressenten von den neuen Förderungen der Ampel-Koalition für den Neubau profitieren.
Leerstand: Deutschlandweit massive Unterschiede
Die Entwicklung des Leerstands zwischen wachsenden und schrumpfenden Regionen in Deutschland driftet immer weiter auseinander. Zu diesem Ergebnis kommen Empirica und CBRE in ihrem Leerstandsindex. Die Spanne reicht von 0,2 Prozent bis 9,3 Prozent Leerstand bezugsbereiter Wohnungen.
In schrumpfenden Regionen beträgt der Leerstand derzeit 7,4 Prozent. In wachsenden stagniert er bei unterdurchschnittlichen 1,4 Prozent. Am geringsten ist der Leerstand in München und Frankfurt am Main (je 0,2 Prozent), am höchsten in Pirmasens (9,3 Prozent). Mit 9,1 Prozent hat auch Frankfurt an der Oder einen sehr hohen Leerstand zu verzeichnen. Nach wie vor zeigen sich signifikante Unterschiede zwischen West und Ost. In den neuen Bundesländern ohne Berlin ist der Leerstand etwa dreimal so hoch wie im Westen. Bundesweit veränderte sich der Wert dagegen im Vergleich zum Vorjahr kaum und liegt bei 2,8 Prozent.
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NRW will Familien beim Erwerb von Eigentum entlasten
Ein gestaffelter Fördersatz für Immobilien, der sich an der Personenzahl der Begünstigten orientiert – das ist das Vorhaben der NRW-Landtagsfraktionen von CDU und FDP. Familien würde damit der Erwerb von Eigentum deutlich erleichtert. Paare und auch Einzelpersonen sollen auch profitieren, allerdings weniger stark. Doch es gibt eine Bedingung.
Denn die Regel soll nur für den Ersterwerb gelten und somit von der Zahl der einziehenden Personen abhängig sein. Man wolle somit gezielt junge Familien fördern, so CDU-Landtagsfraktionschef Bodo Löttgen. Details wie die genaue prozentuale Entlastung müssen allerdings noch ausgearbeitet werden. Als wahrscheinlich gilt eine Entlastung von über 1,5 Prozent. Das Programm soll zunächst als Übergangslösung für ein Jahr beschlossen werden und zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Ab 2023 soll dann für einen längerfristigen Effekt die Grunderwerbsteuer gezielt gesenkt werden. Dafür ist aber zunächst eine Öffnungsklausel auf Bundesebene nötig, die die neue Bundesregierung bis dahin beschließen will.
Markt in jeder 10. Bayerischen Gemeinde angespannt – Mietpreisbremse auf 203 Städte ausgeweitet
Der Wohnungsmarkt in Bayern spannt sich weiter an. In der neuen Mieterschutzverordnung steigt die Zahl der Gemeinden mit besonders teuren Wohnungsmärkten von 162 auf 203. Das sind knapp 10 Prozent der 2056 bayerischen Städte und Gemeinden.
Zwar habe sich nach Angaben des Justizministeriums die Lage in 27 Gemeinden seit der letzten Bewertung verbessert. Demgegenüber wurden jedoch 68 Gemeinden neu als besonders teuer bewertet. Zum Schutz der Mieter sollen Wuchermieten daher stärker ins Visier genommen werden. Bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Hintergrund für die Neubewertung ist die zum Jahresende auslaufende Mieterschutzverordnung. Die neue Mietpreisbremse gilt zunächst bis Ende 2025.