28.01.2022
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Investoren entdecken sozialen Wohnungsbau
Drei Prozent Rendite im sozialen Wohnungsbau – das ist nicht viel, aber die Rendite ist sicher. Gerade institutionelle Investoren engagieren sich angesichts niedriger Zinsen deshalb im sozialen Wohnungsbau. Denn Leerstand ist angesichts günstiger Mieten ausgeschlossen, der Staat fördert die Projekte und die Rendite ist sicher. Bei manchen Projektentwicklern macht der Bau von Sozialwohnungen deshalb schon einen Gutteil des Geschäfts aus.
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Statt KfW-Förderung: CO2-Preis soll Bauförderung zugutekommen
Das Umweltbundesamt (UBA) will als Ersatz für die beendeten KfW-Förderprogramme die Einnahmen aus dem CO2-Preis Bauherren zugutekommen lassen. Gleichzeitig begrüßt das UBA den Stopp des KfW-55-Programms. Das geförderte energetische Niveau entspreche ohnehin schon dem Standard. Die Einnahmen aus dem CO2-Preis könnten dazu beitragen, noch höhere energetische Standards zu etablieren.
Neue Grundsteuer: Diese Daten müssen Eigentümer liefern
Ab 2024 wird die Grundsteuer anders veranlagt. Doch schon bald müssen Eigentümer den Finanzämtern umfangreiche Daten liefern, damit die Steuer berechnet werden kann. Die Informationen müssen Eigentümer ab Juli über das Steuerportal „Elster“ melden. Wer das nicht tut, riskiert Zwangsgelder und eine unvorteilhafte Schätzung.
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Das teuerste Einfamilienhaus der Welt
Eigentlich waren zunächst eine halbe Milliarde Dollar ausgerufen: Doch jetzt geht „The One“ in Bel Air für einen Startpreis von 295 Millionen Dollar in den Markt. Wie es zu solchen Preisen für ein Haus mit 50 Garagenstellplätzen und 42 Zimmern kommt, wird im Podcast diskutiert. [Podcast 41:48 Min.]
Bei Mietrückstand kann Vermieter Anwalt mit Kündigung beauftragen
Urteil: Vermieter können bei rückständigen Mieten zumeist einen Anwalt mit der Kündigung beauftragen – der säumige Mieter trägt dann die Anwaltskosten, entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte (Az.: 15 C4 122/20). Im verhandelten Fall verrechnete der Vermieter die Rechtsanwaltskosten mit der Mietkaution, was laut Amtsgericht zulässig war. Nur dann, wenn der Vermieter eine eigene Rechtsabteilung hat, wäre es unzulässig, den Mieter mit externen Rechtsanwaltskosten zu belasten.