14.02.2022
Ihr News-Update für die erfolgreiche
100.000 Euro Strafe für Mietwucher
Mietwucher soll künftig leichter anerkannt und auch härter bestraft werden. Dies beschloss der Bundesrat in einem eigenen Gesetzentwurf. Demnach soll der Bußgeldrahmen von 50.000 auf 100.000 Euro verdoppelt werden. Ihren Entwurf wollen die Bundesländer nun in den Bundestag einbringen.
Derzeit gibt es die Regelung, wonach Vermieter, die eine überteuerte Miete verlangen, eine Geldbuße zahlen müssen. Dafür muss einerseits die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, andererseits der Mieter nachweisen, dass er sich vergeblich um eine günstigere Wohnung bemüht hat. Dieser Nachweis soll künftig wegfallen. Dann reicht eine überteuerte Miete bei gleichzeitig angespanntem Wohnungsmarkt.
Deutscher Immobilienmarkt teils überbewertet
Der EU-Risikorat warnt vor der Gefahr eines überbewerteten Immobilienmarkts in Deutschland. Der Rat spricht von einem starken Preisanstieg, Zeichen sich lockernder Kreditvergabestandards und fehlenden Daten zu Immobiliendarlehen. Der Risikorat fordert dahingehend von der EU strengere Vorschriften ein.
Der Rat schlägt für Deutschland insbesondere vor, auf die Kreditnehmer zielende Maßnahmen einzuführen. Dabei haben sie vor allem die in der Immobilienfinanzierung wichtige LTV-Quote („loan to value“) im Blick. Diese gibt das Verhältnis der Kredithöhe zum Immobilienwert wieder. Die deutschen Behörden sollten zügig eine Obergrenze für die LTV-Quote einführen, empfahlen die Risikowächter.
Steigt die Grunderwerbsteuer weiter? Das planen die Bundesländer
Die Regierungskoalition plant, den Bundesländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer zuzugestehen. Während Länder wie Bayern Freibeträge für Familien oder Erstkäufer vorantreiben, will Berlin die Grundsteuer mit dem Nachbarland Brandenburg synchronisieren – was bedeuten würde, sie auf 6,5 Prozent anzuheben.
Die Grunderwerbsteuer ist einerseits eine wichtige Geldquelle für die Länder, belastet andererseits die Geldbeutel von Immobilienkäufern und trägt dazu bei, dass sich manche potenzielle Käufer keine eigene Immobilie leisten können. Bisher konnten die Bundesländer lediglich die Höhe der Steuer bestimmen. In Zukunft könnte es flexiblere Regelungen geben. Wie die Bundesländer die neue Freiheit nutzen würden, das hat focus.de zusammengetragen.
Ersetzt Ressourcenpass den Energieausweis?
Der Energieausweis verschafft Käufern wie Verkäufern Klarheit über Isolierung und den durchschnittlichen Energieverbrauch eines Gebäudes. Das Bauministerium will das Dokument durch einen Ressourcenpass ersetzen. Das neue Siegel soll die Ausweise künftig um einen wichtigen Aspekt ergänzen und wichtiger Baustein eines neuen Förderprogramms werden.
Im Kern soll der Fokus auf die tatsächliche CO2-Ersparnis bezogen auf einen Quadratmeter Wohn- oder Bürofläche liegen. So soll neben Energieverbrauch und Sparsamkeit die Nachhaltigkeit des verwendeten Baumaterials bewertet werden. Der neue Ansatz würde sich auch auf Förderungen auswirken: Fördergelder gibt es dann möglicherweise nicht mehr, wenn ein Haus zwar hervorragend gedämmt wird, dabei aber Materialien verwendet werden, die Jahrzehnte später als Sondermüll entsorgt werden müssen.
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