28.04.2022
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Wohnbauziele der Regierung „illusorisch“
Neue Wohnungen, und zwar richtig viele. Das ist eines der wichtigsten Instrumente der Bundesregierung, um der stetig steigenden Wohnkosten Herr zu werden. Doch diese Pläne stehen in der Kritik – ausgerechnet von Seiten der Bau- und Immobilienwirtschaft.
Bundesbauministerin Klara Geywitz fordert im Rahmen der Spitzenrunde des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum zur Mithilfe auf. Die Bau- und Immobilienbranche würde sicherlich gerne – doch angesichts der Lieferkettenprobleme, steigender Bau- und Energiekosten sowie Zinsen und eingefrorener Förderprogramme hält sie die Ziele für „illusorisch“. So äußerte sich zumindest GdW-Präsident Axel Gedaschko. Und auch die politische Opposition spart nicht mit Kritik.
Immobilienpreisanstieg trifft vor allem Selbstnutzer
Noch steigen die Immobilienpreise, in einigen Großstädten zuletzt um fünf Prozent. Eine Studie setzte die Immobilienpreise der letzten zehn Jahre ins Verhältnis zum Einkommen. Eines der spannenden Ergebnisse: Vor allem Selbstnutzer mussten immer größere Anteile ihres Einkommens für Immobilien investieren.
So mussten im Jahr 2021 Selbstnutzer für eine 100-Quadratmeter-Wohnung im Schnitt das 71-fache ihres Einkommens zahlen. 2011 war es nur das 50-fache. Kapitalanleger dagegen zahlten 2021 das 45-fache, zehn Jahre zuvor nur das 33-fache. Der Anteil der Kapitalanleger ist in den vergangenen zehn Jahren außerdem von 17 auf 30 Prozent gestiegen. Die Studie stammt vom Baufinanzierer Hüttig & Rompf.
Weiterlesen auf Handelsblatt.com
Der Inhalt befindet sich hinter einer Paywall.
Sanieren lohnt sich fast immer
Aufgrund steigender Energiepreise lohnt sich eine energetische Sanierung alter Ein- und Zweifamilienhäuser aus den Jahren 1919 bis 1978 fast immer. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) und der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff). Es gibt allerdings einige Bedingungen.
Die Studie untersuchte den Fall, dass eine Immobilie ohnehin renoviert werden muss und berücksichtigte die Mehrkosten, die anfallen, wenn sie zu einem Effizienzhaus umgebaut werden soll. Außerdem müssten die Energiekosten auf einem hohen Niveau bleiben oder sogar steigen. Zu guter Letzt funktioniert die Rechnung nur mit staatlicher Förderung.
BGH: Eigentümervollversammlung immer entscheidungsberechtigt
Eine Eigentümerversammlung wird üblicherweise vom Verwalter einberufen oder in Sonderfällen von allen Eigentümern gleichzeitig. Ist das nicht der Fall, sind Entscheidungen, die bei einer solchen Versammlung getroffen werden, nicht bindend. Der BGH erklärte nun allerdings einen weiteren Fall für gültig.
Sofern nämlich alle Eigentümer anwesend sind und sich an den Abstimmungen beteiligen, sind die Entschlüsse bindend. Selbst dann, wenn die Eigentümerversammlung durch unberechtigte einberufen wurde. Im vorliegenden Fall war das ein Verwalter, der vom Bauträger zwar beauftragt, aber nicht rechtswirksam als Verwalter bestellt worden war.