19.05.2022
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Zahl der Baugenehmigungen rückläufig
Die Zahl der erteilten Baugenehmigungen ist in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres geringer als im Vergleichszeitraum 2021. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamts hervor. Bei Einfamilienhäusern gab es einen regelrechten Einbruch.
Die erteilten Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser sackten im ersten Quartal um 26,2 Prozent auf 20.778 Objekte ab. In Summe wurden von Januar bis März 80.603 neue Wohneinheiten genehmigt. Die Zahl wächst auf 92.507, wenn auch umgebaute oder kernsanierte Einheiten mitgerechnet werden, sofern dafür eine Baugenehmigung nötig war. In beiden Fällen entspricht das einem Rückgang von rund 3,5 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal 2021. Erteilte Baugenehmigungen bedeuten zwar nicht zwangsläufig, dass auch direkt gebaut wird, aber der Wert gilt gemeinhin als Frühindikator für die Baukonjunktur.
Anzahl der Haushalte gesunken, die sich Immobilien leisten können
Immer weniger Haushalte in Deutschland können sich Wohneigentum leisten. Die Kaufpreise von Immobilien sind zuletzt deutlich stärker gestiegen als die Löhne. Eine Modellrechnung des Handelsblatts untermauert diese Aussage nun. Der Anteil der Mietshaushalte, der sich eine eigene Immobilie leisten kann, hat sich seit 2010 nahezu halbiert.
Konnten sich 2010 noch rund 480.000 Haushalte mit Mietern zwischen 30 und 44 Jahren theoretisch noch die eigenen vier Wände leisten, liegt der Wert zehn Jahre später bei 241.000. Von 8,7 Prozent der Haushalte in Deutschland ist der Wert also auf 4,8 Prozent gesunken. Wohneigentum ist für Normalverdiener allenfalls noch auf dem Land oder in einigen Randlagen der Städte bezahlbar. Die aktuell gestiegenen Bauzinsen dürften die Lage weiter verschärfen.
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Mieterhöhungen: Wohnkonzerne besser als ihr Ruf
Dass die Mieten in Großstädten und Ballungsräumen zuletzt so stark gestiegen sind, daran wird oft großen Immobilienkonzernen die Schuld gegeben. Eine Studie zeigt nun, dass die Praxis anders aussieht: Die gewinnorientierten Wohnungsunternehmen sind nicht die Preistreiber, als die sie in der öffentlichen Debatte oftmals dargestellt werden.
Eine Gruppe von Forschern verglich die bereinigten Jahresabschlüsse von Immobilienkonzernen mit am Gemeinwohl orientierten Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften. Die privatwirtschaftlichen Unternehmen erzielten zwar eine bessere Rendite und würden die Mieten auch stärker erhöhen. Allerdings erklärt das allein nicht die höheren Gewinne: Die Immobilienkonzerne haben auch stark von gesunkenen Anschaffungs- und Bewirtschaftungskosten sowie eine allgemeinen Wertsteigerung ihrer Liegenschaften profitiert. Das Fazit der Wissenschaftler: Private Immobilienkonzern erhöhen in der Tat ihre Mieten stärker, die kräftigen Gewinne der Vergangenheit lägen aber auch an vielen externe Faktoren. Dass die Renditen der Vergangenheit sich für Immobilienunternehmen so weiterentwickeln, halten die Studienautoren zudem für sehr unwahrscheinlich.
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CO₂-Steuer: Regierung erwartet Klagen
Ab 2023 können Vermieter die fürs Heizen anfallende CO₂-Abgabe nicht mehr in Gänze auf Mieter übertagen. Ein neues Modell mit 10 Stufen sieht eine anteilsmäßige Beteiligung des Vermieters vor, die umso höher ist, je schlechter das Gebäude isoliert ist. Die Regierung rechnet aber bereits damit, dass diese Regelung vor Gericht landet.
Im Gesetzentwurf des Wirtschafts- und Bauministeriums wird bereits erwähnt, dass es zu einer gerichtlichen Klärung über die Regelung kommen könnte. Zur Einführung könnte die neue Regelung zu Unklarheiten und Streit zwischen Mietern und Vermietern führen, die dann sogar den Weg zum Richter finden. Die Ministerien gehen aber auch davon aus, dass sich die Lage nach einigen anfänglichen juristischen Auseinandersetzungen mit der zunehmenden Bekanntheit der neuen Aufteilungsregelung beruhige.
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BGH-Urteil: Vorkaufsrecht rechtfertig keinen Preisaufschlag
Wird ein Mehrparteienhaus in einzelne Eigentumswohnungen umgewandelt, dann genießen die Mieter oftmals ein Vorkaufsrecht auf die von ihnen bewohnten Einheiten. Üben sie dieses aus, dürfen sie aber beim Preis nicht benachteiligt werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.
Im konkreten Fall hatte eine Mieterin in Berlin geklagt, die einen höheren Kaufpreis zahlen sollte als ein Käufer auf dem freien Markt. Die Mieterin machte von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch, klagte im Anschluss aber gegen den 10 Prozent höheren Preis. Mit Erfolg: Der Preisaufschlag war unzulässig, die Käuferin bekommt ihn zurückerstattet. Das Urteil stammt bereits aus dem Februar, nun liegt aber die ausführliche Urteilsbegründung vor.
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