09.06.2022
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Die Zinswende der EZB steht bevor – das sind die Folgen für die Immobilienbranche
Die Zinswende der EZB rückt näher. Erwartet wird eine Anhebung von 0,25 bis 0,5 Prozent zu Beginn der zweiten Jahreshälfte und eine weitere Erhöhung von bis zu einem halben Prozentpunkt im September. Für die Immobilienbranche ergeben sich mehrere Konsequenzen.
So warnen Brancheninsider, dass die resultierende Verteuerung von Krediten in Kombination mit der aktuellen Planungsunsicherheit für einen massiven Einbruch bei Bau- und Modernisierungsprojekten sorgen könnte. Auch wird sich die Preisdynamik durch die Zinserhöhung wohl verlangsamen. Von einer starken Preiskorrektur am deutschen Immobilienmarkt gehen Experten aufgrund der weiterhin bestehenden Übernachfrage jedoch nicht aus. Für viele Kapitalanleger dürften Immobilien durch höhere Zinsen jedoch tendenziell unattraktiver werden und damit eher privaten Käufern zur Verfügung stehen.
Kaufen ist oft günstiger als Mieten – Zinsanstieg könnte dies ändern
Eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen war 2021 um bis zu 60 Prozent günstiger als zu mieten – bezogen auf die monatlichen Kosten pro Quadratmeter. Das zeigt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und der Immobilienfirma Accentro. Doch angesichts der stark gestiegenen Bauzinsen zeigen die Forscher auch, ab welcher Zinsschwelle Käufer ihren finanziellen Vorteil verlieren würden.
Die Höhe der Zinsschwelle, oberhalb derer Mieter besser fahren als Käufer, hängt dabei stark vom Wohnort ab. In Metropolen wie Berlin, München und Hamburg stünden Mieter laut Studie bereits ab einem Zinssatz von 2,8 Prozent finanziell besser da als Käufer. In anderen deutschen Großstädten würden Käufer ihren Kostenvorteil gegenüber Mietern ab einem Zinssatz von 3,1 Prozent verlieren. Im Umland der Großstädte und Metropolen wäre Kaufen dagegen erst ab 3,5 beziehungsweise 3,6 Prozent nicht mehr günstiger als Mieten.
Bundesgerichtshof: Mieter müssen Rauchmelder in keinem Fall über Nebenkosten mitzahlen
Ein Vermieter stellte seiner Mieterin die Kosten für Rauchmelder über die Nebenkosten in Rechnung. Er berief sich darauf, dass er die Rauchmelder nicht selbst gekauft, sondern extern angemietet hatte – ein Sachverhalt, der bisher strittig war. Ein gestern vom Bundesgerichtshof veröffentlichtes Urteil schafft nun Klarheit.
Das Gericht entschied, dass Mieter über die Nebenkostenabrechnung grundsätzlich nicht für vom Vermieter installierte Rauchmelder zur Kasse gebeten werden dürfen. Das gilt auch dann, wenn die Geräte nicht einmalig angeschafft, sondern über einen externen Anbieter gemietet werden. Allerdings gilt die Installation von Rauchmeldern auch weiterhin als Modernisierung und kann somit eine Mieterhöhung rechtfertigen.
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Verdacht auf Geldwäsche bei Villen am Tegernsee: Kreissparkasse warnte schon 2017 vor Oligarch Usmanow
Der russische Oligarch und Putin-Vertraute Alischer Usmanow soll über ein komplexes Konglomerat an Briefkastenfirmen und Banken seine Milliarden verschoben haben. Banken warnten schon vor einigen Jahren angesichts der Immobilienkäufe des Oligarchen am Tegernsee.
Dort hatten Usmanows Strohmänner zwischen den Jahren 2011 und 2018 vier Immobilien über verschiedene Briefkastenfirmen für über 23 Millionen Euro erworben. Die Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee hegte bei seinen Rottacher Villen bereits 2017 den Verdacht der Geldwäsche und schickte eine Warnmeldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) in Köln. Ein Jahr später soll sich auch die Schweizer Großbank UBS wegen Usmanow an die FIU gewandt haben. Bisher können die Ermittler jedoch nicht nachweisen, dass die angezeigten Geldströme aus konkreten Straftaten stammen. Usmanows Sprecher bestreitet unterdessen den Vorwurf der Geldwäsche. Der Immobilienbesitz des Oligarchen wäre auf Rat von Juristen und Steuerberatern im Namen von Unternehmen erworben worden, wie das weltweit üblich sei.