15.06.2022
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Nächste Neubau-Förderung bald leer?
Ist bald der nächste Fördertopf leer? Das befürchtet zumindest die Union: Die staatliche Förderung für energiesparende Neubauten drohe aus ihrer Sicht in wenigen Wochen erneut auszulaufen.
CDU/CSU-Fraktionsvizechef Ulrich Lange kritisiert, dass der Fördertopf bereits nach 40 Tagen halb leer sei. Von Mitte April bis Ende Mai wurden 366 Anträge auf die KfW-Förderung „EH40-Nachhaltigkeit“ gestellt. Das Volumen der Anträge beträgt 165 Millionen Euro, wie das Wirtschaftsministerium mitteilt. Bis Jahresende stehen für das Programm 300 Millionen Euro zur Verfügung.
Regierung will Verkauf von Mietwohnungen erschweren
Wegen zahlreicher Regulierungen wollen viele Vermieter ihre Mietwohnung verkaufen. Die Ampel plant, derartige Verkäufe künftig zu erschweren.
Ein Gesetzentwurf aus dem Bauministerium besagt, dass das Aufteilen eines Miethauses in Eigentumswohnungen nach dem Kauf bis zu 20 Jahre verboten werden soll. Der Zeitraum, in dem Wohnungen nach dem Wechsel des Eigentümers nur an Mieter verkauft werden dürfen, soll zudem über die aktuell gültigen 7 Jahre verlängert werden.
Ferienregionen im Vergleich: Wohnungen in Sylt am teuersten
Eine Wohnung an der Küste oder in den Bergen ist ein teures Vergnügen. Besonders auf den Nordseeinseln werden hohe Preise aufgerufen. Spitzenreiter ist Sylt.
Dort müssen Wohnungskäufer laut einer immowelt Analyse mit Quadratmeterpreisen von 14.300 Euro rechnen. Doch auch auf den anderen Inseln ist Wohneigentum teuer. Auf Norderney werden 13.850 Euro für den Quadratmeter verlangt, auf Juist sind es 10.830 Euro. Doch auch am Alpenrand müssen Käufer tief in die Tasche greifen: Preislich ganz vorne ist dort der Tegernsee mit Kaufpreisen von bis zu 11.560 Euro.
Berlin: Landgericht stützt aktuellen Mietspiegel – oder doch nicht?
Das Berliner Landgericht entschied, dass der Mietspiegel 2021 ein „taugliches Begründungsmittel“ für Mieterhöhungen sei. Das Urteil ist sowohl für Mieter als auch Vermieter positiv.
Denn Vermieter dürfen Mieterhöhungen auch in Zukunft mit dem Mietspiegel des vergangenen Jahres begründen. Teure Sachverständigengutachten werden dadurch nicht benötigt. Das Kuriose dabei ist, dass sich selbst das Gericht bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht auf den viel kritisierten Mietspiegel 2021 sondern auf die Daten aus 2019 stützt. Sogar das Gericht hat also starke Zweifel an der Aussagekraft des Mietspiegel 2021 und empfiehlt daher eher eine Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf Grundlage des 2019er-Mietspiegels.