20.09.2022
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Aus dem Home-Office gegen die Immobilienblase
Die Europäische Zentralbank (EZB) rechnet europaweit mit deutlich fallenden Immobilienpreisen. In Verbindung mit höheren Zinsen und einer sinkenden Nachfrage eigentlich ein Alarmsignal für das Platzen einer Immobilienblase. Doch die Corona-Pandemie und Home-Office könnten das verhindern.
„Pandemiebedingte Verschiebungen in den Wohnpräferenzen könnten den höheren Hypothekenzinsen entgegenwirken und einen Teil der Widerstandsfähigkeit erklären, die auf dem Wohnungsmarkt der Eurozone zu beobachten ist”, heißt es im EZB-Wirtschaftsbericht.
Konkret ist damit gemeint, dass Immobilienkäufer vermehrt geräumigere Objekte suchen würden, um komfortabel von zuhause aus arbeiten zu können. Da auch das Pendeln weniger ins Gewicht fällt, seien in der Eurozone infolgedessen vor allem Einfamilienhäuser auf dem Land teurer geworden.
Welche Auswirkungen ein Platzen einer Immobilienblase für Eigentümer und Kaufinteressenten hätte, lesen Sie im immowelt Ratgeber.
(Zu) großes Hindernis auf dem Weg zum Eigenheim
Bei vielen Deutschen ist der Wunsch nach einem Eigenheim nach wie vor groß. Doch auf dem Weg dorthin gibt es eine Hürde, die einer Umfrage des Immobilienfinanzierungsvermittlers Engel & Völkers Finance zufolge für viele zu hoch ist.
So geben 53 Prozent der Befragten an, dass eine Baufinanzierung am fehlenden Eigenkapital scheitern würde. „Die Banken sind bei der Vergabe von Krediten zunehmend restriktiver, sodass Finanzierungen ohne Eigenkapital nur dann bewilligt werden, wenn andere Faktoren die Kreditwürdigkeit positiv beeinflussen“, schildert Rebecca Scheidler, Geschäftsführerin von Engel & Völkers Finance Germany, das Problem. Rund zwei Drittel der Befragten sind deshalb auf eine Erbschaft oder Schenkung angewiesen, um ihren Traum vom Eigenheim doch zu verwirklichen. Außerdem werden Abstriche bei der Immobilie gemacht: Gewünschte Lage, Größe oder Ausstattung kommen auf den Prüfstand.
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Neue Energiespar-Verordnung nimmt Eigentümer in die Pflicht
Das Bundeskabinett hat die zweite Verordnung zum Energiesparen beschlossen. Mit ihr kommen weitere Pflichten auf Eigentümer zu.
Ab 1. Oktober 2022 sind demnach jährliche Heizungsprüfungen für alle Gebäude mit Gasheizungen vorgeschrieben. So sollen unter anderem niedrigere Vorlauftemperaturen eingestellt werden. Außerdem sieht die vorerst zwei Jahre geltende Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) eine Pflicht zu einem hydraulischen Abgleich für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas vor sowie den Austausch von ineffizienten, ungesteuerten Heizungspumpen. Ebenfalls in Gebäuden mit Erdgasheizung.
Gasumlage kommt später
Die erste Fälligkeit der Gasumlage wurde verschoben. Das heißt, Kunden müssen vorerst keine zusätzlichen Abschlagszahlungen an ihre Gasversorger entrichten. Doch die Schonfrist ist wohl nur kurz.
Denn bereits ab November könnte die Gasumlage fällig werden. Dann müssten Gaskunden 2,4 Cent pro Kilowattstunde zusätzlich zahlen. Die Gasversorger sollen die Umlage dann an Gasimporteure weiterleiten, die bisher russisches Gas eingekauft haben und nun teureren Ersatz beschaffen müssen.
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