21.09.2022
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Grundsteuererklärung: Fristverlängerung vehement gefordert
Bis 31. Oktober haben Eigentümer noch Zeit, um ihre Grundsteuererklärung abzugeben. So langsam beginnt also der Endspurt, doch die Ziellinie ist noch sehr weit entfernt – es droht Chaos. Gibt es jetzt doch eine Fristverlängerung?
Zumindest werden die Rufe danach immer lauter. Zuletzt haben sich viele große Verbände in Briefen an den Bundes- und die Länderfinanzminister gewandt. Einstimmiger Tenor: Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung müsse verlängert werden, da die Belastung insbesondre für Unternehmen zu groß sei. Diese haben oft weit komplexere Immobilienbestände als Privatmenschen. „Insoweit werben wir noch einmal eindringlich dafür, die Frist für die Einreichung der Grundsteuerwerterklärungen deutlich bis in das Jahr 2023 auszudehnen, mindestens aber bis zum 31. Dezember 2022“, schreibt beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft, zu der unter anderem der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) gehört. Bei den Finanzämtern gehen derweil anstatt der Grundsteuererklärungen haufenweise Fristverlängerungsanträge ein – von privaten wie gewerblichen Eigentümern gleichermaßen. „Die Fristverlängerung muss jetzt zügig kommen. Ansonsten drohen die Finanzämter unter den Fristverlängerungsanträgen zu kollabieren“, sagt Florian Köbler, Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft.
Mitte September fehlten noch rund 80 Prozent der 36 Millionen Grundsteuererklärungen. Bei Fristüberschreitung wird zunächst ein Verspätungszuschlag verhängt, der pro angefangenem Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer beträgt. In der Folge können die Finanzämter weitere Bußgelder verhängen.
Alles Wissenswerte zur neuen Grundsteuer lesen Sie auch in unserem immowelt Ratgeber.
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Wird die Gasumlage zum Rohrkrepierer?
Wird die Gasumlage nicht nur verschoben, sondern ganz gekippt? Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck scheint zumindest darüber nachzudenken. Der Grund dafür ist ein großes Sorgenkind der Energiekrise.
Denn wie das ARD-Hauptstadtstudio aus Fraktions-Kreisen der Grünen erfahren haben will, gebe es im Falle der heute Morgen angekündigten Verstaatlichung des Gasversorgers Uniper „finanzverfassungsrechtliche Zweifel“ gegenüber der Gasumlage. Beide Maßnahmen zusammen könnten also schwierig werden.
Nach Schließung der Pipeline Nord Stream 1 sind die finanziellen Probleme beim börsennotierten Gasversorger Uniper zuletzt noch größer geworden. Uniper ist ein Tochterunternehmen des finnischen Energieversorgers Fortum mit Sitz in Düsseldorf.
Im Test: Price Maps für Immobilien
Sowohl Eigentümer als auch Käufer wollen wissen, wie viel Immobilien in ihrer Gegend wert sind. Um dies schnell und einfach herauszufinden, bieten Immobilien- und Maklerportale Preiskarten an. N-TV.de hat die verschiedenen Price Maps getestet und einen Sieger gekürt: immowelt.
Im Testurteil zur immowelt Price Map schreibt N-TV.de: „Testsieger mit dem Qualitätsurteil ‘gut‘ ist Immowelt. Der Anbieter überzeugt im Rahmen der Internetanalyse mit umfangreichen themenspezifischen sowie hilfreichen allgemeinen Informationen. Die Website bietet Preisbewertungen auf verschiedenen Detailebenen bis hin zum einzelnen Haus. Nutzerfreundlich: Nach jeweils nur zwei Klicks kann die Grundlage der Preisschätzung eingesehen oder ein Makler kontaktiert werden.“
Wohnungswirtschaft: Keine krisenbedingte Kündigung – Forderung an Regierung
Geraten Mieter wegen ihrer Nebenkostenabrechnung in Zahlungsverzug, sollen sie nicht gekündigt werden. Diese Zusage hat der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) gegeben. Eine Lösung für die Energiekrise sei das aber nicht, appelliert GdW-Präsident Axel Gedaschko an die Bundesregierung.
Vielmehr müsse nun ein Gaspreisdeckel her, um „endlich die Probleme an der Wurzel“ anzugehen. „Die einfachste Möglichkeit, um zu verhindern, dass die Preissteigerungen bei den Unternehmen und Verbrauchern ankommen“, sagt Gedaschko.
BGH-Urteil: Selbstbehalt bei Schäden an Sondereigentum
In einer Eigentümergemeinschaft müssen im Schadensfall alle Wohnungseigentümer gemeinsam den Selbstbehalt in der Gebäudeversicherung zahlen. Doch was ist, wenn der Schaden nur das Sondereigentum eines Eigentümers betrifft? Dazu hat der Bundesgerichtshof (BGH) aktuell geurteilt.
Die Richter entschieden, dass auch in diesem Fall der Selbstbehalt gemeinschaftlich zu tragen ist. Hintergrund: Die Eigentümerin einer gewerblichen Einheit hatte sich dagegen gewehrt, dass sie wiederholte Leitungswasserschäden in den Wohnungen der Eigentümergemeinschaft über eine erhöhte Selbstbeteiligung anteilig mittragen müsse. In seiner Urteilsbegründung führt der BGH an, dass die Verteilung des Selbstbehalts nach dem Verteilerschlüssel bei einem Leitungswasserschaden grundsätzlich rechtens sei – auch, wenn es sich um Sondereigentum handele. Allerdings könne der Klägerin daraus ein Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels zustehen.
Alles Wissenswerte zu Aufgaben, Rechten und Pflichten in einer Eigentümergemeinschaft lesen Sie auch im immowelt Ratgeber.