30.09.2022
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Wohneigentum: Experten erwarten keine langfristigen Rückgänge bei Preisen und Nachfrage
Der rapide Zinsanstieg hat die Nachfrage nach Eigentumswohnungen zuletzt gedrosselt und teils zu leichten Preisrückgängen geführt. Eine Wohnung zu finden, wird nach Ansicht mehrerer Experten aber auch zukünftig nicht einfacher oder günstiger. So prognostizieren das Immobilienunternehmen Accentro Real Estate und das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in ihrem jüngsten Wohneigentumsreport auch in den kommenden Jahren einen hohen Preisdruck. Demnach verhindere vor allem der schleppende Neubau in Deutschland ein Einbrechen der Kaufpreise. Spätestens wenn sich die derzeitigen wirtschaftlichen Unsicherheiten entspannen, dürfte laut Experten auch das Interesse an Wohneigentum wieder stärker zunehmen. Beim Immobilienverband IVD hält man einen grundlegenden Umbruch am Immobilienmarkt ebenfalls für wenig wahrscheinlich. Zwar würden sich viele Interessenten aufgrund des rasanten Zinsanstiegs derzeit neu sortieren, es spräche aber dennoch viel dafür, dass der Markt zügig zurückkommt.
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Abwehrschirm von 200 Milliarden Euro: Regierung beschließt Maßnahmen gegen hohe Energiepreise
Die Bundesregierung will Haushalte und Unternehmen in der Energiekrise mit einem 200 Milliarden Euro schweren Abwehrschirm vor untragbaren Kosten schützen. Die Koalition hat sich auf mehrere Maßnahmen geeinigt. So soll zeitnah eine Gaspreisbremse eingeführt werden, um Bürger und Unternehmen spürbar zu entlasten. Mit dieser dürften die Kosten für ein Grundkontingent gedeckelt werden. Einen Vorschlag für die konkrete Umsetzung soll bis Mitte Oktober eine Expertenkommission machen. Außerdem soll die Umsatzsteuer auf Gas bis zum Frühjahr 2024 von derzeit 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Das wird nach dem Beschluss der Regierung auch für Fernwärme gelten. Die geplante Gasumlage, deren Einnahmen Gas-Importeure stützen sollten, entfällt dagegen. Die in Schieflage geratenen Energieunternehmen sollen stattdessen nun durch direkte staatliche Hilfen stabilisiert werden. Die Koalition einigte sich zudem auf eine Strompreisbremse, mit der man den Stromverbrauch von Verbrauchern sowie Unternehmen bis zu einem gewissen Grad subventionieren will. Finanziert werden sollen die geplanten Maßnahmen durch den sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), der 2020 zur Bewältigung wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie etabliert worden war. Der WSF soll hierzu mit zusätzlichen 200 Milliarden Euro für die Jahre 2022 bis 2024 ausgestattet werden.
Trotz Spar-Appellen: Gasverbrauch zuletzt deutlich höher als im Vorjahr
Der Temperatursturz der vergangenen Tage hat den privaten Gasverbrauch in die Höhe schnellen lassen. Die Bundesnetzagentur fordert nun erhebliche Einsparungen. So lag der Gasverbrauch in der vergangenen Woche um 14,5 Prozent über den Werten der Vorjahre, wie die Bundesnetzagentur mitteilte. Im Gegensatz dazu lag der Verbrauch in der ersten Septemberhälfte noch deutlich unter dem der Jahre 2018 bis 2021. Laut dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, müssten die Bürger aber auch bei weiter sinkenden Temperaturen Gas einsparen. Schließlich machen die privaten Haushalte rund 40 Prozent des deutschen Gasverbrauchs aus. Nach Einschätzung der Bundesregierung sind rund 20 Prozent Einsparung beim Gasverbrauch notwendig. Ob die von der Regierung beschlossene Abschaffung der Gasumlage sowie die geplante Gaspreisbremse und Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Gas noch genug Anreize zum Sparen bieten, ist allerdings fraglich.
BGH-Verhandlung: Welche Klagerechte haben Eigentümergemeinschaften?
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt ab heute darüber, welche Klagerechte Eigentümergemeinschaften zustehen. Es geht um einen Fall aus München, bei dem die neuen Eigentümer von einer Immobilienfirma die Sanierung eines schadstoffbelasteten Grundstücks verlangen. Zuletzt verurteilte das Oberlandesgericht München die Immobilienfirma zur Beseitigung der Altlasten. Diese will nun am BGH erreichen, dass die Klage abgewiesen wird. Das Verfahren könnte grundsätzliche Bedeutung für zahlreiche Altfälle haben. Der BGH muss dabei zunächst klären, ob die Eigentümergemeinschaft überhaupt klagebefugt ist. Bis zum 30. November 2020 gab es im Wohnungseigentumsgesetz einen Paragrafen, aus dem abgeleitet wurde, dass solche Gemeinschaften Mängelrechte aus individuellen Kauf- oder Werkverträgen der Erwerber durch Beschluss an sich ziehen und durchsetzen können. Diese Regelung entfiel bei einer Gesetzesreform aber ersatzlos. Bejaht der BGH die sogenannte Prozessführungsbefugnis dennoch, muss er klären, unter welchen Voraussetzungen Altlasten bei einem Grundstückskaufvertrag einen Sachmangel darstellen.
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