28.10.2022
Ihr News-Update für die erfolgreiche
EZB erhöht Leitzins: Werden Immobilien jetzt unbezahlbar?
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat den Leitzins um 0,75 Prozentpunkte auf 2,0 Prozent angehoben. Es ist bereits die dritte Erhöhung in diesem Jahr. Der Kauf einer Immobilie könnte damit für viele Menschen bald in noch weitere Ferne rücken. Zwar ist das Niveau der Bauzinsen nicht direkt an den EZB-Leitzins gekoppelt, allerdings hat die Entscheidung der Währungshüter Signalwirkung darauf, zu welchem Zinssatz Käufer ein Darlehen zum Immobilienerwerb aufnehmen können. Angesichts der wirtschaftlichen Lage und in Erwartung von Anhebungen des Leitzinses haben sich die Bauzinsen seit Anfang des Jahres stark erhöht. Wer mit Wohneigentum liebäugelt, musste folglich seine Finanzierungssumme deutlich reduzieren, wie eine aktuelle Analyse von immowelt zeigt. Demnach ging das finanzierbare Kreditbudget für den Kauf von Wohneigentum für Haushalte mit durchschnittlichem Einkommen in den 14 größten deutschen Städten seit Jahresanfang zwischen 81.000 und 109.000 Euro zurück. Die Richtungsentscheidung der EZB könnte die Situation noch verschärfen.
Urteil: Verweigerung der Maklerprovision bei Vorkenntnis rechtens?
Beim Immobilienkauf verweigerte ein Käufer die Zahlung der Maklerprovision. Begründung: Von der Erwerbsmöglichkeit der Immobilien habe er bereits vor der Kontaktaufnahme zum Makler gewusst. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt schaffte nun Klarheit. Im konkreten Fall hatte sich der Kaufinteressent nach Zustandekommen des Maklervertrags bezüglich zweier Objekte an den Makler gewandt und sich das jeweilige Exposé und die Objektdaten übersenden lassen. Zudem nutzte er den vom Makler zur Verfügung gestellten 360°-Rundgang durch beide Objekte. Die Verweigerung der Provision beim anschließenden Kauf begründete er damit, dass er bereits vor Kontaktaufnahme mit dem Makler Kenntnisse über die Immobilien gehabt hätte und die Maklerleistung für die Kaufvertragsabschlüsse somit nicht ursächlich gewesen wäre. Das OLG Frankfurt verurteilte den Käufer in der Berufungsinstanz schließlich zur Zahlung der Provision. So hätte der Interessent vor Erbringung der Maklerleistungen auf seine Vorkenntnis der Objekte hinweisen müssen. Da er sich erst später auf diese berufen hat, war die Verweigerung der Provisionszahlung nach Ansicht des Gerichts nicht rechtens.
Der Inhalt befindet sich hinter einer Paywall.
Entlastung für Gaskunden: So sieht die Dezember-Hilfe aus
Als Überbrückung bis zur Gaspreisbremse will der Bund im Dezember einmalig die Kosten der Abschlagszahlungen von Gas- und Fernwärmekunden übernehmen. Von der Maßnahme sollen Privatkunden sowie kleinere Betriebe profitieren. Konkret geht es um eine einmalige Entlastung in der Höhe der Abschlagszahlung für den Monat Dezember 2022. Bei Fernwärme soll die Entlastung dem Betrag aus der September-Rechnung zuzüglich einem pauschalen Anpassungsfaktor entsprechen, der die Preissteigerungen im Zeitraum bis Dezember abbildet. Die Abrechnung beziehungsweise Gutschrift soll über die Gas- und Fernwärmeversorger erfolgen. Mieter und Mitglieder von Wohneigentumsgemeinschaften sollen den Zuschuss im Rahmen ihrer nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten.