14.11.2022
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Mehr Zwangsversteigerungen erwartet – Unsicherheit und Vorsicht auf dem Immobilienmarkt
Experten erwarten vermehrt Zwangsversteigerungen und Immobilienverkäufe. Zeitgleich ist der Traum vom Eigenheim in Deutschland für viele in ferne Zukunft gerückt. Drei Schocks haben die Immobilienbranche verändert.
Corona, Krieg und jetzt die Inflation: Diese Ereignisse erschweren es immer mehr Menschen sich den Traum eines Eigenheims zu verwirklichen. Vor den Schocks konnten sich Familien mit einem Einkommen von 5.000 Euro netto noch Immobilien leisten. Aktuell scheint dies unmöglich. Bei vielen Immobilienbesitzern kommt es zudem zu Problemen der Aufnahme von Nachfolgekrediten, was bedeutet, dass sie ihre Immobilien nicht mehr halten können. Experten erwarten mehr Zwangsversteigerungen und Immobilienverkäufe. Familien können die steigenden Zinskosten bei gleichbleibenden Einnahmen schwieriger stemmen. Bei vielen herrscht demnach Unsicherheit und Vorsicht.
Spaltung des Wohnungsmarkts: Immobilien mit hohem Energieverbrauch deutlich günstiger
Immobilien mit geringer Energieeffizienz sind deutlich günstiger. Gestiegene Gas- und Strompreise führen zu teilweise hohen Preisabschlägen.
Das zeigt eine Untersuchung des Immobilienspezialisten Jones Lang LaSalle. Es wurden Kaufinserate von Mehrfamilienhäusern aus dem ersten Halbjahr 2021 mit Inseraten im ersten Halbjahr 2022 verglichen. Je schlechter die Energieeffizienzklasse war, desto höher war der Wertabschlag. Die Preisunterschiede beliefen sich in diesem Jahr zwischen 12 und 33 Prozent. Bei hohem Angebotsüberhang und schlechter Verhandlungsposition der Verkäufer wurden sogar Preisabschläge von 50 Prozent beobachtet. Im ersten Halbjahr 2021 hat sich der maximale Abschlag noch bei 30 Prozent bewegt. Auch bei Mietwohnungen wurden ähnliche Senkungen berechnet. Bei hohem Verbrauch waren die Nettokaltmieten im Schnitt 4,1 bis 6,6 Prozent niedriger. Mieter achten seit den gestiegenen Energiekosten deutlich mehr auf die warmen Nebenkosten, was dazu führt, dass bei einem Angebotsüberschuss Wohngebäude mit schlechter Energieeffizienz weniger gefragt sind.
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Klagerecht bei Mängeln für Eigentümergemeinschaften bleibt bestehen
Weist die Immobilie Mängel auf, haben Wohnungseigentümergemeinschaften weiterhin Klagerecht. Das geht aus einem BGH-Urteil hervor.
Demnach hat eine Immobilienfirma Wohnungen in einem Gebäudekomplex in München verkauft. Eine Untersuchung des Bodens ergab, dass das Grundstück Benzo(a)pyren enthält. Ein giftiger Stoff, der umweltgefährlich und krebserregend ist. Die neuen Wohnungseigentümer verlangen von dem Unternehmen eine Sanierung des Grundstücks. Zudem wollen sie, dass die Altlasten als Mangel anerkannt werden. 2014 und 2015 hat die Eigentümergemeinschaft mehrheitlich beschlossen die Ansprüche geltend zu machen. Im Wohnungseigentumsgesetz gab es bis Ende November 2020 einen Paragrafen, aus dem hervorging, dass Eigentümergemeinschaften Mängelrechte aus individuellen Kauf- oder Werkverträgen der Erwerber an sich ziehen und durchsetzen können. Bei einer Gesetzesreform entfiel aber diese Regelung der Vergemeinschaftung durch Beschluss aber ersatzlos. Der Bundesgerichtshof hat nun das Klagerecht nochmal bestätigt. Denn ein Wohnungseigentümer, der aber eine Mängelbeseitigung selbstständig verfolgt, handele auch im Interesse aller Wohnungseigentümer, so die Richter.
Mieten-Bestandschutz gefordert: Günstige Mieten bei Umzug in kleinere Wohnungen
Die Justizministerkonferenz fordert einen höheren Bestandschutz für Mieter. Mieten sollen bei einem Umzug in kleinere Wohnungen nicht steigen dürfen. Vorteil für Vermieter: Größere Wohnungen können neu vermietet werden.
Das Leben in Ballungsräumen soll vor allem für Menschen mit normalem Einkommen, Familien und Senioren wieder leistbar werden. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sieht in dem Vorstoß einen klaren Vorteil für Vermieter, da diese die größeren Wohnungen neu vermieten können. Der Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) Andreas Breitner sieht das anders. Es dürfe nicht nur die Größe betrachtet werden. Der Quadratmeterpreis müsse auch bei modernen, energieeffizienten Wohnungen berücksichtigt werden. Zudem könne die Regelung kleine Vermieter in den finanziellen Ruin treiben, welche für ihre Mietwohnungen laufende Darlehen hätten. Der Ausfall von Mieteinnahmen sei hier nicht verkraftbar.
Junge legen mehr Wert auf Sparen als Alte
Das Geld der 18- bis 24-jährigen landet häufiger auf dem Sparbuch als bei 56- bis 75-jährigen. Aktien und Immobilien dienen immer häufiger als langfristige Anlagen.
92 Prozent der jungen Generation Z legen Geld zur Seite. Im Vergleich: Bei den Babyboomern sind es nur 66 Prozent. Bei den Jüngeren werden 13 Prozent des verfügbaren Einkommens gespart, bei den Älteren sieben Prozent. Das zeigt eine Umfrage des Zahlungsdienstleisters Klarna. Das könne vor allem daran liegen, dass die jüngere Generation später von zu Hause ausziehe und somit niedrige Lebenshaltungskosten habe. Ein Drittel der Jungen investiert in Aktien und Immobilien, vor allem Investmentfonds und Aktienindexfonds (ETF) sind beliebt.
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