17.11.2022
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Sorgen machen sich bei Immobilienunternehmen breit
Sinkende Nachfrage nach Immobilien, hohe Energiepreise und Fachkräftemangel – die Stimmung bei Immobilienunternehmen ist auf dem Tiefstand. Besserung ist nicht in Sicht.
Besonders die Zurückhaltung der Käufer ist zurzeit die größte Sorge. Das zeigt die Herbstumfrage der Unternehmensberatung Deloitte zu den Erwartungen für die Geschäftsentwicklung in der Immobilienbranche. Die meisten befragten Unternehmen erwarten erstmals seit der ersten Corona-Welle sinkende Umsätze. Kostensenkungen sind für die befragten Immobilienunternehmen aktuell am wichtigsten. Investition werden zurückgestellt. Aufgrund der weltweit politischen Entwicklungen greifen auch Immobilienunternehmen auf inländische Produzenten und Lieferanten zurück.
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Geld zurück für Bausparer
Kontogebühren in der Sparphase bei Bausparverträgen sind nicht mehr zulässig. Inhaber von 24 Millionen deutschen Bausparverträgen können auf eine Rückzahlung bereits bezahlter Gebühren hoffen.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) zuletzt beschlossen. Bereits 2017 wurden jährliche Kontogebühren in der Darlehensphase für nichtig erklärt. Nun gilt das gleiche auch für die Sparphase. Die meisten Bausparer zahlen neun bis 24 Euro Kontogebühren im Jahr. Da die Sparphase lange läuft, bringt dieses Urteil für viele eine Entlastung von mehreren hundert Euro. Wurden die Gebühren bereits bezahlt, können diese zurückgefordert werden.
Pläne gegen organisierte Kriminalität auch im Immobilienbereich
10.000 Euro Bargeldobergrenze, Speicherung von IP-Adressen, ein zentrales Gebäude- und Wohnungsregister (GWR): Mit diesen Mitteln will Bundesinnenministerin Nancy Faeser gegen organisierte Kriminalität vorgehen. Auch der Immobilienbereich ist stark betroffen.
Der Schaden durch organisierte Kriminalität hat 2021 erstmals die Milliardengrenze überschritten. Zum einen soll eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro eingeführt werden. Außerdem sollen IP-Adressen gespeichert werden, um so Täter ermitteln zu können. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dies bereits zugelassen. Besonders im Immobilienbereich sollen Behörden verdächtige Vermögenswerte leichter zuordnen und einziehen können, indem sie bei den formellen Inhabern Auskunft über Quelle und Kontrolle der Geldsummen verlangen können. In einem bundesweiten zentralen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) sollen daher Informationen zu Immobilien gesammelt werden.
Indexmieten – es kann teuer werden
Bei der Erhöhung der Indexmieten sind steigende Lebenshaltungskosten ausschlaggebend. Für viele kann es jetzt durch die hohe Inflationsrate teuer werden. Auch die Mietpreisbremse gilt nicht.
Die Indexmiete kann nur einmal im Jahr angehoben werden. Mietervereine sind sich einig, dass die Politik Kappungsgrenzen einführen muss, denn die Inflationsrate liegt aktuell bei 10,4 Prozent. Viele Mieter erwartet daher eine saftige Mieterhöhung. Vermieter können sogar ausgelassene Mieterhöhung nachholen. Die Mietpreisbremse greift hier nicht und stellt somit keinen Schutz dar. Der Eigentümerverband Haus & Grund ist gegen eine Kappungsgrenze bei Indexmieten. Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen könnten die meisten Vermieter dann nicht mehr durchführen, da die Kosten nicht mehr durch die laufenden Mieteinnahmen gedeckt werden könnten. Weitere Informationen zu Indexmieten, können im immowelt Ratgeber nachgelesen werden.
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