22.11.2022
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Pannen-Hauptstadt: Gericht erklärt Berliner Mietpreisbremse für nichtig
Das Amtsgericht Neukölln hat die Mietpreisbremse in Berlin für nichtig erklärt hat. Die Begründung ist kurios. Steht der Hauptstadt jetzt das nächste verwaltungsrechtliche Chaos bevor?
Konkret wird in dem Urteil nicht der Inhalt, sondern die Umsetzung der Mietpreisbremse bemängelt. Laut Gericht hätte die Verordnung vor Inkrafttreten nachvollziehbar öffentlich begründet werden müssen, weil sie in Eigentumsrechte eingreift. Das sei jedoch damals, im Juni 2015, nicht der Fall gewesen. Zwar hatte der Senat vor Inkrafttreten der Mietpreisbremsen-Verordnung eine Begründung online gestellt. Der Link zur Seite sei aber laut Urteil fast unzugänglich gewesen, weil er unbekannt und kaum durch Suchmaschinen zu finden war. Mit der Angelegenheit dürften sich nun die nächsten Instanzen beschäftigen. Wäre die vor mehr als sieben Jahren eingeführte Mietpreisbremse ungültig, könnten zehntausende in diesem Zeitraum abgeschlossene Mietverträge ebenfalls nichtig sein.
Kritik an höherer Erbschaftssteuer „durch die Hintertür“
Ab 1. Januar 2023 müssen Erben und Beschenkte von Häusern und Wohnungen in der Regel deutlich höhere Steuern entrichten. Kann die drohende Mehrbelastung noch verhindert werden?
Aufgrund des neuen Jahressteuergesetzes werden Immobilien ab dem 1. Januar 2023 neu bewertet. Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer kann das einen Unterschied im fünf- oder sechsstelligen Bereich ausmachen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder wirft der Bundesregierung daher eine Steuererhöhung „durch die Hintertür“ vor. Bayern sei von den neuen Regeln ganz besonders betroffen, da Grundstücke im Freistaat im Vergleich zu anderen Ländern deutlich höhere Werte hätten. CSU und Freie Wähler verlangen nun von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), Erbinnen und Erben durch höhere Freibeträge vor deutlich höheren Steuern zu bewahren. Der Chef der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Dürr, betonte unterdessen, dass seine Fraktion die hohen Kosten für die Erbschaftssteuer noch verhindern wolle.
Erweitertes Wohngeld: Kommunen droht Überforderung
Hunderttausende sollen ab Januar vom erweiterten Wohngeld profitieren. Die Kommunen befürchten von Anträgen überrannt zu werden.
Die Bundesregierung will neben der Erhöhung der monatlichen Leistung um durchschnittlich 190 Euro auch den Empfängerkreis von derzeit 600.000 auf zwei Millionen Haushalte ausweiten. In vielen Kommunen fehlt allerdings das Personal, um die erwartete Antragsfülle zeitnah abarbeiten zu können. Antragsteller warten schon heute oftmals monatelang auf ihren Bescheid, in der Spitze sogar bis zu einem Jahr. Nun wird befürchtet, dass Menschen, bei denen das Geld nicht für die Miete reicht, lieber gleich zum Jobcenter gehen, um dort Grundsicherung zu beantragen. Grund dafür ist ein Moratorium im Gesetz. Demnach sollen die Jobcenter Bürger, die schon Grundsicherung beziehen oder bis Juni 2023 einen Antrag darauf stellen, nicht mehr auf das vorrangige Wohngeld verweisen. Das soll offenbar den erwarteten Ansturm in den Wohngeldstellen abfedern. Was die Wohngeldstellen nicht leisten können, müssen daher wohl die Jobcenter ausbaden.
Weiterlesen auf Handelsblatt.de
Der Inhalt befindet sich hinter einer Paywall.
Anstehendes Event
