01.12.2022
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Immobilienrendite in Europas Großstädten steigt
Die Spitzenrendite für Mietswohnungen lag in 63 europäischen Großstädten im dritten Quartal bei durchschnittlich 3,6 Prozent – Tendenz steigend. Deutsche Großstädte liegen noch allesamt darunter.
Das zeigt eine Analyse der europaweit tätigen Immobilienagentur Catella: Berlin liegt bei 2,4 Prozent, Frankfurt kommt auf 2,8 Prozent und Köln auf 3,05 Prozent. Die höchsten Werte registriert die Analyse in Vilnius (5,4 Prozent), Riga (5,35 Prozent) und Tallin (5,2 Prozent). Den niedrigsten mit 1,35 Prozent in Stockholm. Für das vierte Quartal geht Catella von steigenden Renditen für alle untersuchten Großstädte aus. Der Grund: Stagnierende Kaufpreise treffen auf steigende Mieten.
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Bauministerium erhält mehr Geld
Der Bundeshaushalt 2023 steht: Das Bauministerium von Klara Geywitz (SPD) bekommt rund 7 Milliarden Euro – 2,3 Milliarden mehr als ursprünglich vorgesehen. Fast die Hälfte vom Gesamtbudget entfällt auf einen einzelnen Posten.
Denn für das reformierte Wohngeld sind 2,9 Milliarden Euro eingeplant – 2022 waren es noch 895 Millionen Euro. Mehr Geld steht auch für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Weniger ausgeben wird die Bundesregierung für das Baukindergeld, da es Ende 2022 ausläuft und erst Mitte 2023 durch die neue Wohneigentumsförderung ersetzt werden soll.
AfA steigt schon bald
Die lineare Abschreibung von Wohngebäuden soll von 2 auf 3 Prozent steigen. Ursprünglich war die Erhöhung für Mitte 2023 geplant. Jetzt kommt sie wohl deutlich früher.
Und zwar bereits zum 1. Januar 2023. Darauf habe man sich laut SPD-Fraktionssprecher Bernhard Daldrup in den Gesprächen zum Jahressteuergesetz geeinigt. Außerdem werde die Sonder-AfA für klimaneutralen Mietwohnungsbau neu aufgelegt.
Das Jahressteuergesetz soll noch in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet werden.
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BGH-Urteil zur Heizkostenabrechnung in einer WEG
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil von Amts- und Landgericht zur Heizkostenabrechnung bei unterschiedlichen Messgeräten in einer WEG aufgehoben. Was war passiert?
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird der Wärmeverbrauch in einigen Wohnungen mengenmäßig mittels Wärmemengenzähler ermittelt. In anderen durch Heizkostenverteiler, die nicht den Wärmeverbrauch messen, sondern den Anteil der jeweiligen Wohnung am Gesamtverbrauch festlegen. Eine Vorerfassung des Verbrauchs der einzelnen Einheiten hat nicht stattgefunden. Deshalb fechtet ein Eigentümer die Jahresabrechnung 2016 an und fordert Nachberechnung. Amts- und Landgericht haben ihm Recht gegeben. Der Verbrauch der gleich ausgestatteten Einheiten hätte vorab erfasst werden müssen. Nun müsse der Verbrauch geschätzt oder nach Fläche verteilt werden. Der BGH sieht das anders und verlangt eine Ermittlung des Verbrauchs per Differenzberechnung. Gleichzeitig geht der Fall zurück ans Landgericht, wo noch Feststellungen zu den Abrechnungen nachgeholt werden müssen.
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