02.03.2023
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Preisbremsen für Energie treten in Kraft
Der im vergangenen Herbst beschlossene Abwehrschirm tritt nun mit den Energiepreisbremsen in Kraft. Ziel ist die Entlastung der Bürger angesichts der gestiegenen Energiepreise.
Die Preisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme gelten seit diesem Monat und rückwirkend für Januar und Februar. Die Kosten werden auf 12 Cent pro Kilowattstunde begrenzt – für 80% des im September prognostizierten Jahresverbrauchs. Profitieren werden demnach Verbraucher, die mehr als 12 Cent zahlen. Für sie sinken die monatlichen Abschläge.
Finanziert werden die Entlastungen für Verbraucher aus einem Sondervermögen von 200 Milliarden Euro. Was die Entlastung den Staat am Ende wirklich kostet, hängt allerdings stark von der Preisentwicklung ab.
Hohe Anforderungen für die neue KfW-Förderung
Seit März gibt es die neue KfW-Förderung, mit der die Bundesbank die gestiegenen Bauzinsen abfedern will. Mit den neuen KfW-Programmen sollen Bauherren Kredite zu besseren Konditionen als am Markt bekommen können. Dabei gibt es, anders als bisher, keine Zuschüsse für die Tilgung, sondern Darlehen mit Zinsen bis zu 0,1%. Allerdings gibt es Herausforderungen.
Die neuen Programme gelten allerdings nur bei Neubauten mit guter Energiebilanz – sogenannte EH40-Häuser.Um die volle Höhe von bis zu 150.000 Euro beantragen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dafür müssen Interessierte aber erstmal kräftig investieren: die Einschätzung eines zugelassenen Energiesachverständigen ist nötig. Wer die volle Kreditsummer ausschöpfen will, braucht außerdem das QNG-Siegel, ein Zertifikat für besonders energieeffiziente Gebäude. Für das Zertifikat werden bis zu 15.000 Euro fällig.
Baukrise: Bundesbank will Aufsichtsstandards trotzdem nicht lockern
Trotz der schlechten Zeiten der Immobilienbranche will die Bundesbank ihre Aufsichtsstandards für die Vergabe von Baukrediten nicht lockern. Die Finanzbranche, allen voran die Bundesbank, sieht die Schuld für die Krise der Immobilienbranche nicht bei sich. Das erklärte Bundesbankvorstand Joachim Wuermeling.
Der Vorwurf der Kreditunternehmen: Die zunehmende Regulierung der Finanzbranche wirke sich negativ auf die Baufinanzierung aus. In der Folge sei die Immobilienwirtschaft in der Krise. Die Forderung nach Lockerungen bei den aufsichtsrechtlichen Standards bei der Baukreditvergabe wies die Bundesbank nun zurück. Damit würden die Probleme der Immobilienbranche nicht gelöst – womöglich die Gefahr einer Immobilienblase sogar noch erhöht.
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BGH-Urteil: Wirtschaftlichkeitsgebot gilt nicht bei Altverträgen
Der Vertrag einer Vermieterin für das Müllmanagement kann bei Mietverträgen, die später geschlossen wurden, nicht gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt.
Mieter eines Wohnhauses hatten geklagt, weil der Vertrag der Vermieterin mit einem Dienstleister nicht wirtschaftlich sei. Mit der Entscheidung hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts auf und entschied nun zugunsten der Vermieterin. Begründung: Die mietvertragliche Rücksichtnahmepflicht entsteht erst mit Abschluss des Mietvertrages. Da gab es den Vertrag über das Müllmanagement bereits.
Entgegen der Ansicht der Mieter liegt darüber hinaus die Beweislast bezüglich des Wirtschaftlichkeitsgebots vollständig beim Mieter. (BGH, Urteil v. 25.1.2023, VIII ZR 230/21)
Mikrowohnen in der Krise stabil
Die Krise der Immobilienbranche macht scheinbar Halt vorm Segment Mikrowohnen. Die Investments für kleine Apartments und Studentenwohnungen zeigten sich 2022 nahezu stabil.
Analysten vom Immobiliendienstleister CBRE sehen für die Investments auf dem Mikrowohnmarkt nur ein knapp geringeres Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr und im Fünfjahresdurchschnitt sogar ein kleines Plus. Rund 75 Prozent der Investments seien Forward-Deals und mit 36 Prozent der Anteil internationaler Akteure relativ hoch. Damit ist der Mikrowohnmarkt nach dem Einbruch durch die Coronakrise 2020 von der Immobilienkrise wenig betroffen. Auch in der Preis-Miet-Relation verzeichnet das Segment nur einen moderaten Anstieg von 0,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.