31.03.2023
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Inflation sinkt auf 7,4 Prozent – gehen bald auch die Zinsen zurück?
Der Preisauftrieb in Deutschland hat sich im März auf hohem Niveau abgeschwächt. Die Verbraucherpreise lagen laut Statistischem Bundesamt 7,4 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Das ist der tiefste Stand seit August 2022. Ein Hoffnungsschimmer für den Zinsmarkt?
Grund für die zurückgehende Inflation seien sinkende Benzin- und Heizölpreise. Im Januar und Februar hatte die Teuerung noch jeweils bei 8,7 Prozent gelegen. Der größte Preistreiber sind Nahrungsmittel, die sich aufgrund von Ernteausfällen um durchschnittlich 22,3 Prozent verteuerten. Energie kostete nur noch 3,5 Prozent mehr als vor einem Jahr, was hauptsächlich daran liegt, dass diese bereits im März 2022 stark angestiegen waren. Dass die gesunkene Inflation aber zu einem Richtungswechsel der Europäischen Zentralbank (EZB) und somit zu keinen weiteren Leitzinserhöhung führt, ist unwahrscheinlich. Denn für die EZB ist die Kerninflation, bei der die stark schwankenden Energie- und Nahrungsmittelpreise herausgerechnet werden, inzwischen ein größeres Problem als die Gesamtinflation. „Unser Kampf gegen die Inflation ist noch nicht vorbei“, betonte Bundesbankchef Joachim Nagel zuletzt, der im geldpolitischen Rat der EZB sitzt.
Makler müssen Doppeltätigkeit aufzeigen – sonst keine Provision
Immobilienmakler sind in der Pflicht, darauf hinzuweisen, wenn sie zusätzlich zum Verkäufer auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden möchten. Falls sie dies nicht tun, kommt kein Maklervertrag mit dem Käufer zustande.
Zu diesem Schluss kam das Oberlandesgericht Frankfurt im Urteil. In dem Fall hat ein Nachbar der Verkäuferin einer Immobilie schriftlich sein Kaufinteresse bekräftigt, ehe die Immobilie auf dem Markt war. Die Eigentümerin schloss einen Makler-Alleinauftrag ab und verlangte Hilfe bei der Wertermittlung. Die Provision sollte lediglich vom Käufer getragen werden. Der Makler kontaktierte den Kaufinteressenten und stellte diesem nach Abschluss des Grundstückskaufvertrags schließlich die Provision in Rechnung. Diese wollte der Käufer nicht zahlen und der Makler klagte – ohne Erfolg. Zwar spielte der Fall noch vor Einführung des Gesetzes, wonach Maklerverträge in Textform notwendig sind. Nach neuer Rechtsprechung wäre die Klage also schon allein daran gescheitert. Aber selbst nach alter Rechtslage sei laut den Richtern kein Maklervertrag zustande gekommen. Denn ein Maklervertrag wird nur geschlossen, wenn beide Parteien, zumindest durch schlüssiges Handeln, übereinstimmend ihren Willen erklären, einen provisionspflichtigen Maklervertrag abzuschließen. Dafür würde schon ein Hinweis auf das Provisionsverlangen bei der Übermittlung des Exposés genügen, was allerdings nicht erfolgt ist. Durch die Vorkenntnis des Käufers über die Immobilie fehlte es zudem an einer Maklerleistung, die für den Kaufvertragsabschluss kausal war. Die Klage wurde folglich abgewiesen und der Käufer muss keine Provision zahlen.
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Hilfe für Heizöl- und Pelletkunden beschlossen
Bislang gab es keine staatliche Preisbremse für diejenigen, die mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen. Das soll sich nun ändern.
Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, haben sich Bund und Länder auf die Umsetzung von Härtefallhilfen für private Haushalte geeinigt, die mit Heizöl oder Holzpellets heizen. Der Mechanismus ähnelt dem der Strom- und Gaspreisbremse: Haushalte, die durch die Energiekrise deutliche Mehrausgaben hatten, sollen rückwirkend für das Jahr 2022 finanzielle Unterstützung erhalten. Konkret soll Haushalten geholfen werden, die für Pellets, Öl, Flüssiggas, Kohle und Ähnliches doppelt so viel zahlen mussten wie im Jahr 2021. Dafür werden Referenzpreise für Heizöl von etwa 71 Cent pro Liter und für Holzpellets von 24 Cent pro Kilogramm angesetzt. Für die Beantragung der Hilfen müssen Nutzer künftig ihre Rechnungen aus dem Jahr 2022 bei den Ländern einreichen und erhalten dann bis zu 80 Prozent der über die Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten erstattet. Maximal können Haushalte 2.000 Euro erhalten.
Wann kommt die versprochene Reform der Grunderwerbsteuer?
Über 17 Milliarden Euro spülte die Grunderwerbsteuer 2022 in die Kassen der Bundesländer und damit mehr als die Grundsteuer. Im Koalitionsvertrag ist eine Reform ausgemacht. Doch bislang ist nichts passiert.
Die Grunderwerbsteuer stellt eine hohe finanzielle Hürde für Immobilienkäufer dar. Aktuell liegt sie zwischen 3,5 Prozent in Bayern und 6,5 Prozent in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Zudem sind die Sätze der Grunderwerbsteuer in den vergangenen Jahren in Deutschland stetig gestiegen. In der Regel werden beim Immobilienkauf mehrere Zehntausend Euro fällig. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert daher schon lange Zeit eine Reduktion der Grunderwerbsteuersätze und die Einführung von Steuerfreibeträgen bei Ersterwerb von Immobilien. Im Koalitionsvertrag steht: „Wir wollen den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer z. B. durch einen Freibetrag ermöglichen, um den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums zu erleichtern.“ Doch bisher gibt es aus Sicht des Steuerzahlerbundes keine zielgerichteten parlamentarischen Vorstöße, um den privaten Immobilienkauf zu erleichtern.