03.04.2023
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Wohnkostenbelastung für Mieter steigt
27,8 Prozent ihres Nettoeinkommens geben deutsche Haushalte im Mittel für die Miete aus. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamts für das abgelaufene Jahr hervor. Ein Wohnkostenanteil von bis zu 30 Prozent gilt gemeinhin als gesunde Quote. Die Analyse zeigt auch: Haushalte, die in den letzten drei Jahren einen neuen Mietvertrag geschlossen haben, sind stärker belastet.
Wer vor 1999 in seine aktuelle Mietwohnung gezogen ist, muss statistisch nur 26,8 Prozent des Haushaltseinkommens für die Miete aufwenden. In der Teilgruppe, die erst nach 2019 umgezogen ist, sind es hingegen im Schnitt bereits 29,5 Prozent. Insgesamt sieht das Bundesamt den Trend, dass aufgrund der gestiegenen Mieten immer mehr Haushalte von einer Überbelastung bei den Wohnkosten betroffen sind: 3,1 Millionen Haushalte in Deutschland geben bereits 40 Prozent oder mehr für die monatliche Miete aus.
BGH-Urteil: Sparkasse verliert Provisionsanspruch
Immobilienmakler müssen ihre Kunden vollumfänglich und in korrekter Form über ihre Widerrufsrechte aufklären. Die Vorgaben dafür sind streng und im schlimmsten Fall droht sogar der Verlust der Provision, denn immer wieder urteilen Gericht zugunsten der Verbraucher. So auch in einem aktuellen Fall vor dem Bundesgerichtshof, wo die Richter die Widerrufsbelehrung einer Sparkasse für ungültig erklärten.
Im konkreten Fall ging es um die Sparkasse Erlangen, die für die Vermittlung von Immobilien mit einer Tochterfirma arbeitetet – bei Sparkassen ein häufiges Vorgehen. Das Problem war in diesem Fall aber, dass den Immobilienkäufern eine Widerrufsbelehrung mit zwei möglichen Adressaten für den Widerruf zuging. Für den Kunden sei so nicht mehr klar ersichtlich, an wen er im Zweifelsfall sein Stornierungsschreiben zu richten habe. Damit sei die Aufklärung über die Widerrufsrechte ungültig, so die BGH-Richter.
Tipps für Makler zur sicheren Vermittlung von Immobilien finden sich im immowelt Ratgeber.
Barzahlung von Immobilien ist ab sofort verboten
Im Kampf gegen Geldwäsche gelten seit dem 1. April auch neue Regelungen beim Erwerb von Immobilien. So sind unter anderem Barzahlungen nun nicht mehr erlaubt.
Neben der Zahlung in bar dürfen Immobilien ab sofort auch nicht mehr mit Edelmetall, Diamanten oder Kryptowährungen bezahlt werden. So sieht es das Sanktionsdurchsetzungsgesetz vor, das auch infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine verabschiedet wurde, um Sanktionen gegen russische Oligarchen besser durchsetzen zu können. Bei Verstößen gegen das Gesetz droht bis zu ein Jahr Haft.
Regierung: Einigung im Streit um Öl- und Gasheizungen
Heizungen, die rein mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sollen in Deutschland zum Auslaufmodell werden. Nach langwierigen Verhandlungen haben sich die Spitzen von SPD, Grünen und FDP nun auf die Eckpunkte geeinigt, wie Deutschland bis 2045 klimaneutral heizen kann. Es soll auch Ausnahmen geben, wie nach 2024 noch neue Öl- und Gasheizungen verbaut werden dürfen.
Es gilt ein Bestandsschutz für bestehende Heizanlagen, die auch über das kommende Jahr hinaus betrieben werden dürfen. Erst ab 2045 soll ganz auf den Einsatz von fossilen Brennstoffen verzichten werden.
Immobilieneigentümer über 80 Jahren sollen sogar von einem Einbauverbot von Öl- und Gasheizungen ausgenommen werden. Eine Härtefallregelung greift dann, wenn Gebäudewert und Kosten für die neue Heizung in keinem wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Im Fall eines Defekts darf auch eine neue fossile Heizung eingebaut werden, muss dann aber zwingend nach drei Jahren um einen regenerativen Anteil von mindestens 65 Prozent ergänzt werden.
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Trotz hoher Zinsen: Darum platzen aktuell kaum Finanzierungen
Das hohe Niveau der Bauzinsen hat nicht nur die Situation für Kaufinteressenten derzeit schwerer gemacht. Auch Käufer in der Vergangenheit, die nun eine Anschlussfinanzierung brauchen, stellen sie vor Probleme. Droht eine Welle der Privatinsolvenzen und Zwangsversteigerungen? Experten sehen diese Gefahr noch nicht ganz so groß.
Denn wer derzeit und in den kommenden Jahren eine weitere Finanzierung braucht, hat im Normalfall vor rund 10 Jahren eine Immobilie erworben. „Wer 2012/2013 gekauft hat und jetzt eine Anschlussfinanzierung braucht, wird sie auf einem leicht höheren Zinsniveau wie damals abschließen können und hat in der Zwischenzeit getilgt, eine ordentliche Wertentwicklung mitgenommen und möglicherweise auch das Einkommen erhöht“, so Sven Carstensen vom Immobilienunternehmen Bulwiengesa. Gefährlich könnte die Entwicklung erst in ein paar Jahren werden, wenn diejenigen Kreditnehmer eine Anschlussfinanzierung brauchen, die zum absoluten Niedrigzinssatz abgeschlossen haben und mit den Raten zum derzeitigen Zinsniveau plötzlich finanziell überfordert sind.
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