04.04.2023
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Energetische Sanierungen als Zerreißprobe für WEG
Ab 2024 müssen neue Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit regenerativen Rohstoffen betrieben werden, ab 2033 sollen alle Gebäude mindestens die Effizienzklasse D erfüllen. Der Sanierungsdruck auf deutsche Immobilieneigentümer steigt – und könnte zu groß für viele Eigentümergemeinschaften sein. Zwar müssen diese Instandhaltungsrücklagen bilden, allerdings dürften die in der Praxis oftmals kaum reichen, um die nötigen energetischen Sanierungen abzudecken.
Bei 87 Prozent der Eigentümergemeinschaften reichen die gebildeten Rücklagen nicht für einen Austausch der Heizung. Im Falle von umfangreichen Sanierungen am Gebäude, wäre das Angesparte bei 90 Prozent der Eigentümergemeinschaften nicht ausreichend. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Bundesverbands der Immobilienverwalter unter 1.600 seiner Mitglieder. Der Verband befürchtet, dass die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes daher zum Stresstest für viele Eigentümergemeinschaften wird. Wer die nötigen Ausgaben nicht mittragen kann, und auch keinen Kredit bekommt, müsste dann seine Immobilie notverkaufen.
Eine Studie des Wirtschaftsministeriums beziffert die Kosten, die allein durch den Tausch von Heizungen auf die Bürger zukommen bis jährlich mehr als neun Milliarden Euro. Rechnet man allerdings die zu erwarteten Preissteigerungen von Öl und Gas in den kommenden Jahren mit ein, ergibt sich demgegenüber ein Einsparpotenzial von 11 Milliarden Euro, wenn mit regenerativen Rohstoffen geheizt wird.
Kommt die Abwrackprämie für alte Heizungen?
Bundesbauministerin Klara Geywitz spricht sich dafür aus, den Ausstauch alter Gas- und Öl-Heizungen mit einer staatlichen Förderung zu unterstützen.
Die Ministerin plädiert für eine Abwrackprämie, die Immobilieneigentümern mit besonders in die Jahre gekommenen Heizkesseln finanzielle Anreize bieten soll, in neue Anlagen zu investieren. Ziel müsse es sein, die schmutzigsten Kessel zuerst vom Markt zu nehmen, so Geywitz. Zudem sprach sich die Ministerin für eine technologieoffene Förderung aus, die nicht nur Wärmepumpen als mögliche Heizungsform favorisiert. Auch mit Wasserstoff befeuerte Thermen oder ein Ausbau der Fernwärme müsse ins Auge gefasst werden.
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Wird Elementarschadenversicherung zur Pflicht?
Eine Versicherung gegen Elementarschäden sichert Immobilieneigentümer gegen Naturkatastrophen ab. Mit Blick auf den Klimawandel ist davon auszugehen, dass sich Stürme oder Überschwemmungen auch hierzulande häufen werden. Eine Elementarschadenversicherung ist allerdings bisher freiwillig. Eine Initiative des Bundesrates könnte das ändern.
Die Länderkammer stimmte einstimmig dafür, eine Elementarschadenversicherung bundesweit zur Pflicht für Immobilienbesitzer zu machen. Damit ist die Bundesregierung aufgefordert, die Einführung eines entsprechenden Gesetzes zu prüfen. Derzeit ist nur rund die Hälfte der deutschen Immobilieneigentümer gegen Naturkatastrophen versichert. Das Problem ist aber, dass eine Pflichtversicherung die Kosten für Wohnraum sowohl für Käufer als auch Mieter weiter erhöhen würde.
Giffey wird Bausenatorin in Berlin
Nach den Neuwahlen für das Berliner Abgeordnetenhaus wird Franziska Giffey nicht mehr Regierende Bürgermeisterin der Hauptstadt bleiben. Die SPD-Politikerin bleibt aber auch in der neuen Koalition in Amt und Würden: Sie wird nach Presseberichten wohl Senatorin für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
In neuer Rolle fällt vor allem die Lösung des Berliner Wohnungsmangels in Giffeys Ressort. Kein einfacher Job, denn nirgends ist der Markt gerade derart angespannt und umkämpft wie in der Hauptstadt. Allein in den letzten Monaten sind die mittleren Angebotsmieten erneut um über ein Viertel gestiegen. Als designierte Bausenatorin will Giffey das Problem über beschleunigten Neubau angehen. Bereits im Wahlkampf plädierte sie für ein „Schneller-Bauen-Gesetz“. Unklar bleibt vorerst noch, wie das Thema der Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen weitergeht. Die Enteignung hat zwar in einem Volksentscheid eine Mehrheit gefunden, allerdings wurden bisher keine konkreten Schritte dafür unternommen; zudem bestehen verfassungsrechtliche Zweifel.