11.04.2023
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Konkrete Ausnahme von Sanierungspflicht
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) warnt Eigentümer davor, sich angesichts hoher Kosten für eine Wärmepumpe noch schnell eine Gas- oder Ölheizung einbauen zu lassen. Die Bundesregierung will beim Umstieg unterstützen.
Die kommende Sanierungspflicht führt bei vielen Eigentümern zu Angst vor hohen Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe. Sich jetzt noch schnell eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen zu lassen, wäre insgesamt aber kostenintensiver. Habeck warnt daher vor Panikentschlüssen.
Um den Umstieg auf erneuerbare Energie beim Heizen sozialverträglicher zu gestalten, will die Bundesregierung Ausnahmen von der GEG-Regelung zulassen. Zum Beispiel sollen über Achtzigjährige von der Pflicht zu einer Wärmepumpe ausgenommen werden. Beim Vorschlag von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), eine Abwrackprämie für Heizungen zu zahlen, sieht Habeck den sozialen Ausgleich wohl nicht ausreichend gewahrt.
Deckelung der Energiepreise für Wärmepumpen
Nach dem teureren Einbau einer Wärmepumpe kämen auf Eigentümer auch höhere Strompreise für das Heizen mit einer Wärmepumpe zu. Auf dieses Problem weist der Bundesverband Wärmepumpe hin. Die Bundesregierung will die hohen Kosten mit einer speziellen Strompreisbremse abmildern.
Angesichts der neuen GEG-Regelungen drohen Eigentümern hohe Kosten für den Einbau von Wärmepumpen. Doch nicht die bis zu dreimal höheren Anschaffungskosten im Vergleich zur Gasheizung sorgen für Angst, sondern die hohen Strompreise. Der Unterschied wird vor allem angesichts der Gaspreisbremse und dem zuletzt ohnehin gesunkenen Gaspreis deutlich. Die Bundesregierung will Betroffenen die Angst mit einer Strompreisbremse bei der Nutzung einer Wärmepumpe nehmen.
Der Chef des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) Sabel fordert daher eine Deckelung der Strompreise in Form von einer Absenkung der Stromsteuer auf „das zulässige Minimum von 0,1 Cent pro Kilowattstunde und die Absenkung der Mehrwertsteuer für Wärmepumpenstrom auf sieben Prozent steigen.“
Die Bundesregierung reagiert, zunächst für die nächsten Monate, mit einem Spezialtarif für Besitzer von Wärmepumpen und Nachtspeicheröfen. Konkret greift hier die Strompreisbremse bei sogenannten Nieder- oder Nachtstromtarifen bereits ab 28 Cent pro Kilowattstunde, das hat das Kabinett beschlossen.
Hat Habeck Kosten für Wärmewende schöngerechnet?
Der Eigentümerverband Haus und Grund wirft Robert Habeck eine Milchmädchenrechnung in puncto Wärmewende vor. Die tatsächlichen Kosten sollen doppelt so hoch sein, wie im Gesetzesentwurf genannt.
Der Gesetzesentwurf zur geplanten Wärmewende sieht den großflächigen Einbau von Wärmepumpen vor und nennt für die GEG-Novelle Kosten in Höhe von 9,157 Milliarden Euro im Jahr bis 2028. Das sei viel zu wenig, kritisiert Kai Warnecke, Verbandspräsident von Haus und Grund. „Das Ziel sind 500.000 neue Wärmepumpen im Jahr. Bei Kosten von durchschnittlich 40.000 Euro pro Wärmepumpe entstehen hierdurch jährliche Kosten in Höhe von 20 Milliarden Euro,“ rechnet Warnecke gegenüber Bild nach. Nicht schlüssig findet er den Gesetzentwurf auch hinsichtlich der Anzahl der einzubauenden Wärmepumpen. Eigentlich müsste diese Zahl auch etwa dreimal höher sein, um bis 2045 klimaneutral zu sein. „Der Gesetzentwurf ist mithin in sich unschlüssig“, sagte Warnecke.
BGH-Urteil: Wohnrecht ist pfändbar
Der Bundesgerichtshof urteilt, dass ein im Grundbuch eingetragenes Wohnungsrecht am eigenen Grundstück pfändbar ist (Az. V ZB 64/21). Bei einer Insolvenz des Eigentümers fällt das Wohnrecht in die Insolvenzmasse und kann demnach vom Insolvenzverwalter gelöscht werden.
Im konkreten Fall hatte ein Mann sein Eigentum an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts übertragen und sich selbst ein Wohnrecht eingeräumt. Nachdem einige Monate später sein Vermögen in der Insolvenz eröffnet wurde, machte der Insolvenzverwalter die Übertragung rückgängig und den Mann wurde wieder zum Eigentümer. Zudem beantragte er die Löschung des Wohnungsrechts.
Das Eigentum in dieser Form vor dem Insolvenzverwalter zu schützen, gilt als ein möglicher Trick, um Wohneigentum im Fallen einer Insolvenz zu schützen. in Sicherheit zu bringen. Der Grund ist, dass eine Immobilie, die noch vom bisherigen Eigentümer bewohnt wird, sich schwer zu Geld machen lässt.