19.04.2023
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Droht Deutschland eine Eiszeit am Immobilienmarkt?
Es herrscht Wohnungsnot und das werde sich so schnell nicht ändern. Der Hauptgrund dafür sei die Politik, so Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverbandes Deutschland, Carolin Hegenbarth. Experten pflichten ihr bei und prophezeien eine düstere Zukunft.
Auch 2023 werde das angestrebte Ziel von 400.000 neuen Wohnungen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht geschafft. Dabei liegt der tatsächliche Bedarf sogar noch darüber. Laut Christof Schürmann, Senior-Analyst am Flossbach von Storch Research Institute habe es seit der Wiedervereinigung keine so komplexe Lage mehr am Immobilienmarkt gegeben wie aktuell. Die Zinsen steigen, es gibt einen Stau an Investitionen und die Zahl der Baugenehmigungen sinkt. Die Branche fordert unter anderem mehr Zuschuss vom Bund. Statt der geplanten 1,1 Milliarden, sieht Hegenbarth in der Erhöhung auf 10 Milliarden eine von mehreren Sofortlösungen, um den Bau anzukurbeln. Dies lehnt das Bauministerium unter Klara Geywitz (SPD) jedoch ab. Neben den Problemen bei der Finanzierung besteht zudem weiterhin jenes, dass sowohl Personal als auch Material fehlen. Worin sich Politik und Branche einig sind, ist die Stoßrichtung: Alles muss schneller und günstiger werden. So könne die Eiszeit auf dem Immobilienmarkt vielleicht doch noch umgangen werden.
Baugenehmigungen gehen mehr als 20 Prozent zurück
Bereits zum zehnten Mal in Folge ist die Zahl der Baugenehmigungen gesunken. Gründe dafür sind die gestiegenen Zins- und Materialkosten. Eine Gebäudeart ist besonders stark betroffen.
Im Februar wurden in Deutschland nur noch 22.300 Wohnungen genehmigt und damit 20,6 Prozent weniger als noch im Februar 2022. Die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser sank überdurchschnittlich um 28,4 Prozent. Noch härter trifft es die Bauzusagen für Zweifamilienhäuser – hier wurden nur noch 2.600 genehmigt, ein Einbruch um 52,4 Prozent. Schätzungsweise werden in diesem Jahr bestenfalls 250.000 Wohnungen fertiggestellt. Das Bundesziel von 400.000 neuen Wohnungen also deutlich verfehlt. Ein wichtiges Thema für die Baubranche ist zudem, dass es überlange Wartezeiten für eine Baugenehmigung gebe. Mittlerweile würde die Bearbeitung eines Antrags doppelt so lange dauern wie der Bau an sich.
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Schornsteinfeger wollen nicht Habecks Energiepolizei sein
Der Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht vor, dass Schornsteinfeger künftig nicht nur die Heizanlage prüfen sollen, sondern auch deren Alter – und zwar nicht nur das der Heizung.
Denn auch das Alter der Besitzer solle überprüft werden. Denn die Vorgaben des GEG für das Verbot von Öl- und Gasheizungen beziehe sich nur auf Personen unter 80 Jahren. Für Julian Schwark, Vorstand Energie beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, erscheint dieser Weg eher abwegig. Denn damit würden die Schornsteinfeger Verwaltungsrecht durchsetzen, eine Aufgabe, für die sie eigentlich nicht zuständig sind. Schließlich prüfen sie technische Anlagen und keine einzelnen Bürger.
Fiskus soll Einspruchsverfahren bei der Grundsteuer ruhen lassen
Da das Bundesmodell der neuen Grundsteuer womöglich verfassungswidrig ist, fordert der Hauseigentümerverband Haus und Grund dazu auf, die Einspruchsverfahren vorerst ruhen zu lassen und auf den Ausgang der Musterverfahren zu warten.
Die Forderung erklärt Alexander Blazek, Verbandvorsitzender in Schleswig-Holstein damit, dass es einer Art Beschäftigungstherapie gleiche, wenn Finanzämter, Steuerberater, Rechtsanwälte und Gerichte sich weiterhin mit den Einspruchsverfahren auseinandersetzen würden. Sowohl Finanzverwaltung als auch Grundstückseigentümer sollten auf das Ergebnis der angestrebten Klage des Verbandes warten. Allein in Schleswig-Holstein müssen rund 1,26 Millionen Grundsteuererklärungen bearbeitet werden.
Noch vor Besichtigung: Vermieterin fordert Schwangerschaftstest der Bewerberin
Der Wohnungsmarkt ist schwierig, gerade in Ballungszentren. Eine Berliner Vermieterin verlangte nun von einer Bewerberin noch vor der Besichtigung einen Schwangerschaftstest – mit einer hanebüchenen Begründung.
Aus Sicht der Berlinerin dürfen private Vermieter selbst festlegen, zu welchen Bedingungen sie ihre Wohnungen vermieten, und sie wolle keine Kinder in der Wohnung. Das dies jedoch auch Grenzen hat, schien ihr nicht klar zu sein. Die Bewerberin wies sie sogar darauf hin, dass dies nicht legal sei und berief sich auf ihre Persönlichkeitsrechte und das Grundgesetz. Mit der Folge, dass eine Absage hereinflatterte – wegen „unrechtmäßiger Beschuldigung“ und „unangemessenen Verhaltens gegenüber den Vermietern“. Die Wohnungsanzeige und auch das Konto der Anbieterin waren wenig später vom Immobilienportal verschwunden.
Was Vermieter und Makler bei einer Besichtigung beziehungsweise der Anbahnung eines Mietverhältnisses fragen dürfen, können Sie in unserem immowelt Ratgeber nachlesen.
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