21.04.2023
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Einbußen für Makler: BGH erklärt Reservierungsgebühr für unwirksam
Kaufinteressenten vereinbaren manchmal mit dem Makler eine Reservierungsgebühr für die Immobilie. Diese wirksam zu gestalten, war bisher schon nicht einfach. Doch nun schränkt der Bundesgerichtshof (BGH) Makler noch mehr ein – mit Auswirkungen auf ihren Profit.
In dem verhandelten Fall hatte sich Interessenten in Dresden eine Immobilie angesehen. Sie gefiel und daraufhin wurde neben dem bestehenden Maklervertrag eine weitere Vereinbarung über eine Reservierungsgebühr geschlossen. Dafür, dass der Makler die Immobilie für einen Monat lang keinen weiteren potenziellen Käufern anbietet, verlangte der Makler eine Gebühr von 14,37 Prozent der vereinbarten Maklerprovision – in dem Fall 4.200 Euro. Beim späteren Verkauf wäre dies mit der Provision verrechnet worden. Da die Finanzierung nicht klappte, kam der Kauf nicht zustande und die Interessenten verlangten die Reservierungsgebühr zurück. Der Makler wollte nicht zahlen und der Fall landete vor Gericht. Während das Landgericht für den Makler entschied, schlug sich der BGH auf die Seite der Interessenten: Der Makler muss die Gebühr zurückzahlen. Die Klausel habe die Kunden benachteiligt und ist daher unwirksam. Denn der Makler kann zwar die Immobilie tatsächlich niemand anderem gezeigt haben, aber auf das Recht des Grundstückeigentümers hat dies keinen Einfluss. Dieser könne sich immer noch einen anderen Interessenten suchen oder sich entscheiden nicht zu verkaufen.
Nach Einigung zum Heizungstausch: FDP rudert zurück
Offiziell hat sich die Ampel auf die Regelungen zum Heizungstausch geeinigt. Doch Finanzminister Christian Lindner (FDP) sorgt mit einem Tweet im Anschluss für Verwirrung.
Lindner erwartet nämlich, dass im parlamentarischen Verfahren noch die notwendigen Änderungen vorgenommen werden. Das ist quasi die Aufforderung dazu, dem beschlossenen Entwurf keinesfalls so zuzustimmen. Damit bringt der FDP-Politiker erneut die Ampel-Koalition mächtig ins Wanken. Im Inneren der Partei gibt es viel Widerstand gegen das Gesetz und Lindner fährt eine Doppelstrategie. Ob diese ihm Erfolg beschert, bleibt abzuwarten. Denn heute beginnt der Bundesparteitag der FDP – ein wichtiger Stimmungstest auch für seine Arbeit als Partei-Chef.
Die Koalitionspartner zeigen sich bisher vom möglichen Rückrudern der FDP unbeeindruckt. So heißt es von den Grünen, „Zaudern und Zögern“ könne man sich nicht mehr leisten und auch Bundeskanzler Olaf Scholz verteidigt den Entwurf.
Immobilienbranche ruft Notstand aus
Verbände, Gewerkschaften und Mieterschützer sehen schwarz, wenn die Politik nicht schleunigst eingreift. Aber die Bauministerin Klara Geywitz (SPD) will die Neubauförderung weiter einschränken.
Um das Defizit an Wohnraum zu decken, wäre allein 2023 der Bau von 700.000 Wohnungen nötig. Ziel des Bundes sind 400.000. Geschafft wird keine der beiden Zahlen. Die Baugenehmigungen gehen seit Monaten zurück. In der Vergangenheit wurden eher Baukostenzuschüsse gewährt, so Geywitz. Doch sie will künftig keine Steuergelder mehr dazu verwenden, um Menschen zu unterstützen, die sich für ihre Altersvorsorge die vierte oder fünfte Wohnung besorgen. Stattdessen will sie den sozialen Wohnungsbau stärker fördern. Auch junge Familien sowie Azubis und Studenten sollen mehr unterstützt werden.
Die Immobilienbranche sieht sich aber an einem Kipppunkt. Wird jetzt nicht eingegriffen, dann gibt es beim Wohnungsbau keine Talfahrt, sondern einen Absturz. Das hätte nicht nur zu wenig Wohnraum zur Folge, auch eine Entlassungswelle wird befürchtet. Denn wenn nicht mehr gebaut wird, werden Facharbeiter entlassen. Diese werden aber nicht warten, bis es besser wird, sondern sich umorientieren – damit sind sie für die Branche verloren. Bei wieder anziehender Nachfrage würden sie fehlen.
Der Inhalt befindet sich hinter einer Paywall.