04.05.2023
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Länder rebellieren: Heizungsgesetz soll wohl gravierend geändert werden
Die Kritik am geplanten Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck lässt nicht nach. Nun gibt es Widerstand aus den Ländern. Ausschüsse im Bundesrat empfehlen eine deutliche Entschärfung.
Der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung fordert, dass das neue Heizungsgesetz erst ab dem 1. Januar 2027 gelten soll – statt wie bisher geplant schon ab 2024. Grund für den Vorstoß seien die bestehenden Lieferengpässe bei Wärmepumpen und mangelnde personelle Ressourcen, die eine effektive Umsetzung des Gesetzes ab 2024 gar nicht möglich machen würden. Der Umweltausschuss des Bundesrats will zudem den viel diskutierten Einbau von mit Wasserstoff betrieben Heizungen streichen. Der Einsatz von Wasserstoff beim Heizen sei aktuell aus Energiespar- und Kostengründen nicht sinnvoll. Auch die Ausnahmeregelung für Menschen ab 80 wird kritisch gesehen. Eine solche Altersregelung sei willkürlich und verfassungsrechtlich bedenklich. Bisher gibt es allerdings keine offizielle Bestätigung für die Änderungsinitiative.
ZIA fordert Aussetzen der Grunderwerbsteuer und vergünstigte Kredite
Um die Wohnkatastrophe zu vermeiden, fordert der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) ein Absenken oder Aussetzen der Grunderwerbsteuer für Wohnimmobilien. Außerdem soll der Bund vergünstigte Kredite für die Branche ins Leben rufen.
Der ZIA schlägt den Ländern vor, bis 2025 die Grunderwerbsteuer für Wohnimmobilien ohne Einschränkungen auf 3,5 Prozent zu senken oder ganz zu streichen. Vom Bund fordert der Verband zudem ein Kreditprogramm mit 2 Prozent Zinsen für die Branche, um Verluste im Wohnungsbau zu vermeiden. „Wenn die Wohnungsbaurenditen bei zwei bis drei Prozent stehen, die Kreditzinsen aber bei vier Prozent, kann niemand bauen“, sagte ZIA-Präsident Andreas Mattner. „Daher müssen wir die Rahmenbedingungen radikal ändern“. Die Gelder würden zurückgezahlt, ohne mittel- oder langfristig den Haushalt zu belasten.
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Radikaler Vorstoß: Wissenschaftler wollen Bestandsmieten erhöhen
Forscher des Immobilieninstituts der Universität Regensburg haben einen drastischen Vorschlag zur Bekämpfung der Wohnungsnot gemacht. Die Mieten von großen Bestandswohnungen müssen so stark steigen, dass deren Bewohner in kleinere Wohnungen ziehen.
So sollen diejenigen, die seit langer Zeit in zu großen Wohnungen leben und von günstigen alten Mietverträgen profitieren zum Umzug gedrängt werden. Konkret sollen der Mieterschutz für langjährige Bestandsmieter oder die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen abgeschwächt oder komplett abgeschafft werden. Dadurch sollen sich viele Rentner von ihren großen Wohnungen in häufig guter Lage trennen und Platz für junge Familien schaffen. Denn aus Sicht der Wissenschaftler gebe es genug Wohnraum, er sei nur falsch verteilt.
Immobilienpreise zwischen Anstieg und Verfall
In rund 63 Prozent der Regionen in Deutschland wurden im Jahr 2022 real günstigere Eigentumswohnungen im Bestand angeboten als noch im Vorjahr. Für die Analyse des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) wurden die Preise inflationsbereinigt, also die Inflationsrate von 6,9 Prozent berücksichtigt. Besonders stark sind demnach die Preise im bayerischen Landkreis Amberg-Sulzbach (-23,2 Prozent) gesunken. In anderen Kreisen stiegen die Kaufpreise weiter an. Das stärkste Plus verbucht der Landkreis Bayreuth mit einem realen Anstieg von 22,8 Prozent. Dennoch seien laut HWWI die Boomzeiten vorbei. Für die sieben größten Städte liegt der reale Rückgang der Kaufpreise für Eigentumswohnungen bei -4,3 Prozent, in Mittelstädten im Schnitt bei -1,5 Prozent.
Bund bekommt mehr Zeit für Grundsteuererklärung
Eigentlich hätten bis 31. Januar die meisten Grundsteuererklärungen abgegeben werden müssen. Dem Bund wurde allerdings in vielen Fällen mehr Zeit eingeräumt.
Die Finanzämter haben für zahlreiche bundeseigene Liegenschaften die Frist zur Einreichung der Grundsteuererklärungen verlängert. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage eines CDU-Abgeordneten hervor. Dem Schreiben zufolge hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bereits im September Fristverlängerungen beantragt. Für bisher grundsteuerpflichtige Einheiten sollte die Frist bis zum 31. März 2023 verlängert werden und für bisher grundsteuerbefreite wirtschaftliche Einheiten sogar bis zum 30. September 2023. Die Anträge wurden laut BImA alle angenommen.