19.06.2023
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Einbruch der Baugenehmigungen beschleunigt sich – keine Aussicht auf Besserung
Die Baugenehmigungen sind im April gegenüber dem Vorjahresmonat um fast ein Drittel eingebrochen. In Zukunft dürfte sich die Krise am Wohnungsmarkt noch verschärfen.
Laut Statistischem Bundesamt wurde im April der Bau von 21.200 Wohnungen genehmigt. Das waren 9.900 Baugenehmigungen weniger als im April des vergangenen Jahres, was einem Rückgang von 31,9 Prozent entspricht. Wie die Behörde mitteilte, handelt es sich um den stärksten Einbruch gegenüber einem Vorjahresmonat seit März 2007. Am deutlichsten sank die Zahl der Baugenehmigungen bei Zweifamilienhäusern mit einem Minus von etwa 50 Prozent. Bei Einfamilienhäusern betrug Rückgang 33,5 Prozent zum Vorjahresmonat, bei Mehrfamilienhäusern gut 27 Prozent. Aussicht auf Besserung gibt es vorerst nicht: So erwartet etwa das Münchner ifo-Institut, dass in diesem Jahr lediglich rund 245.000 und 2024 sogar nur 210.000 Wohnungen in neuen Gebäuden fertiggestellt werden. Das wären nur etwa halb so viel, wie von der Bundesregierung jährlich angepeilt.
Weiterer Rückgang der Immobilienpreise erwartet
Immobilienexperten blicken mehrheitlich pessimistisch auf den Markt für Wohnimmobilien. Eine deutliche Mehrheit geht laut einer aktuellen Umfrage davon aus, dass die Kaufpreise weiter fallen.
Laut der bundesweiten Frühjahrsumfrage von Fahrländer Partner Raumentwicklung (FPRE) unter 540 befragten Immobilienexperten rechnen knapp 60 Prozent mit sinkenden Kaufpreisen für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen in den kommenden 12 Monaten. Rund 37 Prozent der befragten Experten erwarten stabile Preise, während lediglich 3 Prozent von Preisanstiegen ausgehen. Bei den Wohnungsmieten wird dagegen mehrheitlich ein Anstieg erwartet: Fast 80 Prozent der befragten Fachleute rechnen mit weiteren Preissteigerungen in den nächsten 12 Monaten. Ganz anders sieht es bei den Mieten von Büroflächen aus: Fast die Hälfte der Experten erwartet sinkende oder stark sinkende Büromieten.
Verschärfung der Mietpreisbremse bei möblierten Wohnungen soll kommen
Bei möblierten und kurzzeitig bezogenen Wohnungen bietet die Mietpreisbremse nicht ausreichend Schutz vor Mietwucher. Der Bundesrat hat deshalb Verschärfungen auf den Weg gebracht.
Zwar gilt die Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen, allerdings können Vermieter einen Zuschlag für die Möblierung verlangen, der bislang nicht gesetzlich geregelt ist und auch nicht ausgewiesen werden muss. Laut dem Gesetzesentwurf des Bundesrats sollen Vermieter nun verpflichtet werden, sowohl die Nettokaltmiete als auch den Möblierungszuschlag auszuweisen. Der Möblierungszuschlag soll zudem auf 1 Prozent des Zeitwerts begrenzt werden. Auch bei Kurzzeitvermietungen, die nicht von der Mietpreisbremse abgedeckt werden, will der Bundesrat überteuerte Mieten in Zukunft besser verhindern. So sollen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt Vertragslaufzeiten ab 6 Monaten nicht mehr als Kurzzeitvermietung gelten. Auch aneinandergereihte Kurzzeitmietverträge zwischen einem Vermieter und demselben Mieter mit weniger als 3 Monaten Abstand sollen künftig der Mietpreisbremse unterliegen.
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Bayern zieht wegen Erbschaftsteuer vor Bundesverfassungsgericht
Die bayerische Regierung hat eine Verfassungsklage gegen die Erbschaftssteuer eingereicht. Die Begründung: Während die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer seit 14 Jahren nicht erhöht wurden, sind die Boden- und Immobilienpreise massiv gestiegen.
Über eine verfassungsrechtliche Überprüfung des Gesetzes will die bayerische Regierung den Weg für eine Erhöhung der persönlichen Freibeträge, eine Senkung der Steuersätze sowie eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer öffnen. Da die Erbschaftsteuer in voller Höhe den Ländern zustehe, sollten diese auch über ihre Ausgestaltung entscheiden, so Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU). Laut bayerischer Regierung würden bundeseinheitliche Freibeträge und Steuersätze nicht den regionalen Verhältnissen gerecht, da sich der Wert von Grundstücken bundesweit sehr unterschiedlich entwickelt.