28.06.2023
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Heizungsgesetz: So sind die Details
Nach der Einigung: Jetzt werden die Details des neuen Heizungsgesetzes bekannt. So sollen Eigenheimbesitzer mit geringem Einkommen bis zu 70 Prozent der Kosten für eine neue klimaneutrale Heizung durch Fördergelder erhalten. Ab 1. Januar 2024 gilt allerdings: Muss eine Heizung ersetzt werden, so muss sie mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – im Neubau wie im Bestand. Es soll möglich bleiben, weiterhin eine Gasheizung zu betreiben, wenn diese mit Wasserstoff betrieben werden kann oder wenn das Gas künftig einen zunehmenden Anteil Biomethan enthält, wobei die Gemeinden Belege für den diesbezüglichen Netzausbau vorlegen müssen. Ansonsten muss mit Pellets oder Wärmepumpe kombiniert werden.
Der Inhalt befindet sich hinter einer Paywall.
Wo sich der Wohnungskauf noch lohnt
Dort, wo die Preise im Verhältnis zur Nettokaltmiete noch moderat und ein Wertzuwachs erwartbar ist, kann sich eine Investition in Wohnimmobilien noch lohnen. Solche Regionen gibt es, verrät der neue Wohnatlas der Postbank. Allerdings wären dies derzeit insgesamt nur 37 von 400 untersuchten Regionen, so die Auswertung. Ebenfalls wichtig: Die Bedeutung von Energiestandard und Bausubstanz habe stark an Bedeutung gewonnen.
Baukosten senken: DIN-Normen entrümpeln?
Bauen muss günstiger werden. Um Potenziale aufzufinden, will Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) bei bestehenden DIN-Normen überprüfen, ob diese die Kosten unnötig in die Höhe treiben. Für die „Kostenfolgeabschätzung bei Normungsprozessen“ soll demzufolge eine unabhängige Prüfstelle eingerichtet werden. Ohne Kosteneinsparungen seien die Wohnungsbauziele von 400.000 neuen Einheiten pro Jahr utopisch.
Vereinfachte Regeln bei Balkonkraftwerken: Termin steht jetzt fest
Wer als Mieter oder Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft künftig eigenen Strom mittels Solarmodulen produzieren will, wird künftig laut eines Gesetzesentwurfs mit weniger bürokratischen Hürden konfrontiert und kann eine größere Anlage verbauen. Ab 1. Januar 2024 kann er einfach über die Steckdose bis zu 800 Watt Solarstrom über den Wechselrichter in seinen Stromkreislauf einspeisen. Es dürfen bis zu 2.000 Watt Solarmodule verbaut werden, um auch bei schlechterem Wetter einen ordentlichen Ertrag von bis zu 800 Watt zu erreichen. Die Anlage muss nur noch bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden, nicht mehr beim Netzbetreiber.
Immobilien-Absatzkrise: Makler passen Arbeitsweise an
Die schwächelnde Nachfrage nach Bestandsimmobilien führt dazu, dass viele Makler ihre Arbeitsweise anpassen. Das zeigt nun auch eine Umfrage, wonach 67 Prozent der befragten Immobilienprofis ihre Arbeitsmethoden anpassen würden. Zu den Veränderungen zählen der verstärkte Einsatz von Social Media oder Suchmaschinenwerbung. Eine verstärkte Kooperation der Makler mit anderen Maklern sei ebenfalls ein aktueller Trend.