03.07.2023
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Stoppt die Opposition Heizungsgesetz per Verfassungsklage?
Beim neuen Heizungsgesetz drückt die Regierung aufs Tempo, denn nach dem ausgearbeiteten Kompromiss soll es möglichst noch vor der Sommerpause durchs Parlament gehen. Der CDU geht das alles zu schnell, sie will die Gesetzesnovelle per Verfassungsklage stoppen.
Ein CDU-Abgeordneter hat daher per Eileintrag Klage beim Verfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die Begründung: Die Beratungszeit für das Heizungsgesetz sei zu kurz. Vorschriften mit solcher Tragweite dürften nicht im Turboverfahren durch den parlamentarischen Prozess gepeitscht werden. Nun drängt die Zeit: Am heutigen Montag könnten die Richter bereits darüber urteilen, ob dem Eilantrag stattgegeben wird. Sollte das passieren, gilt es als ausgeschlossen, dass das Heizungsgesetz noch verabschiedet wird, bevor sich die Parlamentarier in die Sommerpause begeben. Denn die Sitzungsphase endet in dieser Woche am 7. Juli. Dann tritt der Bundestag erst wieder am 4. September zusammen.
Trendwende: Zahl der Zwangsversteigerungen steigt
Die veränderten Rahmenbedingungen auf dem Immobilienmarkt zeigen Wirkung: Die Zahl der Notverkäufe steigt merklich an. In manch einem Bundesland werden fast ein Drittel mehr Objekte zwangsversteigert als im Vorjahr.
Das zeigt eine Auswertung der Verhandlungen von 500 Amtsgerichten in Deutschland. Demnach kamen im ersten Halbjahr 2023 in Hamburg 31 Prozent mehr Immobilien unter den Hammer, in Schleswig-Holstein waren es 26,4 Prozent. Es gibt aber auch Bundesländer, in denen weniger Zwangsversteigerungen stattfanden: In Sachsen-Anhalt ging die Zahl der Verhandlungen um 15 Prozent zurück, in Berlin um 14,2 Prozent. Unter Strich wurden deutschlandweit 6.379 Immobilien im Wert von 1,96 Milliarden Euro zwangsversteigert. Vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser (46,4 Prozent) und Eigentumswohnungen (21,6 Prozent) sind betroffen.
Mehrheit der Kommunen beginnt erst mit Wärmeplanung
Das neue Heizungsgesetz sieht vor, dass Städte und Gemeinden einen sogenannten Wärmeplan aufstellen müssen. Darin soll unter anderem der Ausbau der Fernwärme geplant werden. Eine Umfrage unter den Kommunen zeigt, dass diesbezüglich noch viel Arbeit auf die Verwaltungen zukommt.
Denn bis dato haben nur wenige Städte bereits mit der echten Arbeit an den Wärmeplänen begonnen: Jede 2. der 119 befragten Städte steckt gerade noch in der Koordinierungsphase. Nur 4 Prozent sind bereits in der Umsetzung der Pläne. Bis 2026 aber schon müssen alle Großstädte einen Plan ausgearbeitet haben, kleinere Kommunen haben bis 2028 Zeit. Prinzipiell heißen viele Stadtwerke die Tatsache gut, dass ein Wärmeplan kommen soll. „Das neue Grundprinzip begrüßen wir“, heißt es vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU).
Nächstes Event
Union will fürs Eigenheim kämpfen
Mit der „Agenda für Deutschland“ haben CDU und CSU einen Aktionsplan formuliert. Dieser soll einerseits für die wichtigsten Landtagswahlen im Herbst in Hessen und Bayern die Marschrichtung vorgeben und andererseits die Ampel-Koalition im Bund unter Druck setzen. Laut der Agenda will die Union wieder fürs Eigenheim kämpfen.
„Wir haben als Union den Traum vom Eigenheim immer unterstützt.
Heute müssen wir das Ziel von Eigentum für alle verteidigen“, heißt es in dem Papier. Kritisiert werden unter anderem die Erbschaftsteuer und das Heizungsgesetz, die beide laut CDU und CSU private Eigenheimbesitzer über Gebühr belasten. Zudem sollen die Grunderwerbsteuer gesenkt und mehr zinsgünstige Darlehen vom Staat ausgegeben werden, wenn junge Familien Bauen oder Sanieren wollen. Gefordert wird außerdem ein fünfjähriges Moratorium für neue Regulierungen oder Vorschriften beim Bau von neuem Wohnraum
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Wärmepumpen: Plötzlich bei Dieben begehrt – und unversichert
Hausbesitzer, die bereits eine Wärmepumpe installiert haben, können sich glücklich schätzen, sollte man meinen. Allerdings zeigt sich nun eine negative Seite des Booms: Die Anlagen sind plötzlich bei Dieben begehrt. Die Polizei warnt daher Immobilieneigentümer. Denn oftmals sind die Wärmepumpen zum Unwissen der Besitzer auch noch nicht versichert.
Die Zahl der gestohlenen Wärmepumpen steigt laut Polizeistatistik stetig an, denn die Geräte sind teuer und haben derzeit lange Lieferzeiten. Gute Voraussetzungen für Hehler. Weil die Anlagen konstruktionsbedingt an der Hausaußsenseite montiert werden müssen, lassen sie sich leichter stehlen. Hier ist auch die Crux mit der Gebäudeversicherung. Denn diese deckt per Definition nur fest mit dem Haus verbaute Dinge ab. Ob eine im Vorgarten aufgestellte Wärmepumpe dazu zählt, ist unter Fachleuten umstritten. Die Verbraucherzentrale rät daher, die Wärmepumpe explizit mit in die Versicherungspolice mit aufnehmen zu lassen.