06.07.2023
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Bundesverfassungsgericht bremst Heizungsgesetz
Das Heizungsgesetz wird nicht mehr vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Eilantrag eines CDU-Politikers stattgegeben, der monierte, dass zu wenig Zeit für eine gewissenhafte Prüfung der neuen Regelungen sei. Die für Freitag geplanten Lesungen im Parlament finden somit nicht statt. Ein Ausweg bleibt der Regierung aber noch, um die Novellierung des Gesetzes noch im Sommer auf den Weg zu bringen.
Die Karlsruher Richter haben sich nicht inhaltlich mit der Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes befasst, der Eilantrag und das Urteil beziehen sich lediglich auf das Verfahren. Und diesbezüglich gab das Gericht dem Kläger recht, dass Bundestagsabgeordneten 14 Tage zustehen, um sich eingängig mit einem Gesetzesentwurf zu beschäftigen, bevor es zur Abstimmung kommt. Beruft der Bundestag allerdings noch im Juli eine Sondersitzung ein, die diese Frist wahrt, könnte das neue Heizungsgesetz doch noch zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Maximal 30.000 Euro: Regierung plant Obergrenze für Heizungsförderung
Die Bundesregierung will die geplante Förderung für den Heizungswechsel deckeln. Es soll eine Obergrenze von 30.000 Euro an förderfähigen Investitionskosten für ein Einfamilienhaus eingeführt werden.
Die Obergrenze geht aus dem Entwurf des Entschließungsantrags zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampelkoalition hervor. Es sollen bei einem Einfamilienhaus maximal 30.000 € gefördert werden – da bis zu 70 Prozent des Betrags übernommen werden sollen, würden in diesem Fall 21.000 Euro vom Staat bezuschusst werden. Ebenso bei Mehrparteienhäusern, jedoch lediglich für die erste Wohneinheit. Die Obergrenze soll möglichen Preiswucher durch die Anbieter der begehrten Heizungen verhindern.
Nächstes Event
Zahl der Balkon-Solaranlagen hat sich verdoppelt
Die Nutzung von Solaranlagen auf Balkonen nimmt rasant zu. Allein seit Anfang des Jahres hat sich die Anzahl von sogenannten Balkonkraftwerken verdoppelt. Weil die Bundesregierung die Inbetriebnahme der Geräte rechtlich noch erleichtern will, dürfte der Boom sich wohl noch beschleunigen.
Etwa 230.000 Balkon-Solaranlagen sind derzeit bei der Bundesnetzagentur gemeldet. 137.000 Geräte davon sind 2023 neu dazugekommen. Bei der Popularität gibt es ein deutliches Nord-Süd-Gefälle. Mecklenburg-Vorpommern kommt auf 5 Anlagen pro 1.000 Einwohner, in Schleswig-Holstein sind es 4,2. Der Süden entpuppt sich als Solar-Muffel, obwohl dort statistisch eigentlich sogar mehr Sonnenstunden übers Jahr verzeichnet werden. Sowohl Bayern als auch Baden-Württemberg liegen unter dem Deutschlandmittel von 2,7 Anlagen pro 1.000 Einwohner. Am schlechtesten schneiden Berlin, Hamburg und Bremen ab. Allerdings sind in den dicht besiedelten Stadtstaaten die Voraussetzungen für die Anbringung eines Balkonkraftwerks auch schlechter.
Für die Zukunft plant die Bundesregierung die Hürden für die Installation weiter zu senken: Mieter bräuchten dann keine Genehmigung ihres Vermieters mehr, Eigentümer keine Zustimmung der Eigentümerversammlung. Außerdem soll die bisher verpflichtende Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen, eine simple Eintragung bei der Bundesnetzagentur würde dann reichen.
Wohnraummangel: Studie attestiert Büros viel Potenzial
Die Nachfrage nach Wohnungen in deutschen Städten steigt, das Angebot ist knapp. Und nach Corona ist viel Bürofläche weiterhin ungenutzt. Eine Studie kommt zu dem Ergebnis: Etwa 20.000 neue Wohnungen könnten allein die Metropolen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart durch die Umnutzung von leeren Büros bis zum Jahr 2025 zusammen bereitstellen. Damit wären rund 40 Prozent des Bedarfs an 51.000 zusätzlichen Wohnungen zwischen 2023 und 2025 gedeckt, so der Immobilienspezialist JLL.
Für Investoren ist der Umbau zu Mietswohnungen besonders interessant, denn ein leeres Büro bringt keine Rendite. Die Mieten für Wohnungen steigen indes in Ballungsräumen stetig weiter. Noch ist der Umbau von Geschäftsräumen in Wohnungen die absolute Ausnahme, auch weil es bürokratische Hürden gibt. In Frankfurt am Main wurden erste Pläne aber bereits umgesetzt – was nahe liegt, denn dort stehen verhältnismäßig viele Flächen in Bürotürmen zur Verfügung. Anderenorts wird bisher nur vereinzelt an Projekten gearbeitet, die sich mit der Umwandlung von leeren Büros zu Wohnungen befassen. Laut JLL würden die Umbaukosten für eine Umnutzung in den sieben Städten um durchschnittlich 50 Prozent geringer ausfallen als für einen Neubau. Zudem schont der Umbau neben dem Geldbeutel auch die Umwelt: Es muss kein neuer Grund versiegelt werden und es werden viel weniger klimaschädliche Gase ausgestoßen als bei einem Neubau.
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Deutsche Immobilienkäufer entdecken Polen
Günstigere Immobilienpreise, weniger Regulierung für Bauvorhaben und obendrein niedrigere Lebenshaltungskosten. Deutsche Immobilienkäufer wenden ihren Blick zunehmend auf grenznahe Gebiete in Polen und erfüllen sich dort den Traum vom Eigenheim. Der Grund ist auch eine 2016 von der polnischen Regierung geänderte Gesetzeslage.
Bis zu diesem Zeitpunkt brauchten deutsche Immobilienkäufer in Polen die Zustimmung der Behörden oder einen Mittelsmann mit polnischem Pass. Diese Auflage fiel 2016 weg. Seitdem dürfen deutsche Bürger mit den gleichen Rechten und Pflichten Immobilien kaufen wie Polen. Das hat das Interesse von Deutschen an polnischen Immobilien weiter gesteigert. Sie stellen nach Ukrainern mittlerweile die zweitgrößte ausländischer Käufergruppe. Häuser sind in Polen bis zu 40 Prozent günstiger als in Deutschland, die Kosten für Baumaterialen und Handwerker ebenso. Zudem sind die energetischen Auflagen weniger streng als in Deutschland. Und aus grenznahen Ortschaften ist man bei Bedarf in rund 1,5 Stunden in Großstädten wie Berlin oder Dresden.
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