13.07.2023
Ihr News-Update für die erfolgreiche
BGH-Urteil zur Mietpreisbremse: So lange müssen Vermieter Auskunft geben
In Gebieten mit Mietpreisbremse haben Mieter grundsätzlich einen Auskunftsanspruch gegenüber ihrem Vermieter. Dadurch können sie prüfen, ob die Miete zu hoch angesetzt ist. Uneinigkeit herrschte bei der Frage, wie lange Mieter diesen Anspruch haben. Die Verjährungsfrist wurde nun höchstrichterlich geklärt.
Bezweifelt ein Mieter, dass sich sein Vermieter an die Mietpreisbremse hält und eine zu hohe Miete verlangt, so hat er einen Auskunftsanspruch. Der Vermieter muss dann Nachweise liefern, ob und inwiefern die Miete gerechtfertigt ist. In Städten, in denen die Mietpreisbremse gilt, darf bei Neuvermietung die Miete maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es, wenn beispielsweise die Wohnung saniert wurde. Beim Bundesgerichtshof lag ein Fall, in dem vier Berliner klagten. Sie hatten Zweifel an der Miethöhe, doch der Vermieter wollte keine Auskunft geben. Der Grund: Die Auskunftsansprüche seien verjährt gewesen. Der BGH entschied nun, dass dies nicht der Fall war. Die Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt erst zu laufen, wenn der Mieter das erste Mal Auskunft verlangt – und nicht mit dem Abschluss des Mietvertrages. Um zu viel gezahlte Miete zurückverlangen zu können, müssen Mieter jedoch spätestens zweieinhalb Jahre nach Mietbeginn klagen. Ansonsten können sie die zu viel bezahlte Miete aus der Vergangenheit nicht mehr einfordern und die Beschwerde gilt nur noch für die Zukunft.
Lesen Sie mehr zur Funktion der Mietpreisbremse und ihren Geltungsbereich in unserem immowelt Ratgeber.
Immobilienwirtschaft soll mehr auf Künstliche Intelligenz setzen
Mit Programmen wie ChatGPT ist KI auf dem Vormarsch. Das bringt für Unternehmen neue Möglichkeiten aber auch Herausforderungen mit sich. Ein Trend, den die Immobilienwirtschaft nicht verschlafen sollte.
Wichtig dabei ist, dass die KI nicht als Autopilot verstanden wird, sagt Honoré Achille Simo, Executive Director bei JLL. Sie darf nur der Copilot sein. Wer Künstliche Intelligenz einsetzen will, muss vorher wissen, welches Ziel er damit verfolgt. Dann kann die KI langfristig zur Effizienzsteigerung beitragen. Unternehmen, die sich dem verschließen, werden wohl oder übel mit der Zeit an Produktivität verlieren. Um nicht zurückzufallen, sollten Unternehmer sich frühzeitig mit dem Thema KI auseinandersetzen. Der Schlüssel, so Simo, sei hier die Zusammenarbeit von KI und Mensch. Das Programm könne zwar quantitative Merkmale wahrnehmen und analysieren, bei der Beschreibung immaterieller Qualität werde aber auch in Zukunft noch der Mensch benötigt. Die KI ist eben kein Ersatz für Soft Skills, Authentizität, Kreativität oder Erfahrung.
Wasserstoffnetz soll großflächig ausgebaut werden
Bis 2032 sollen mehrere tausend Kilometer neue Leitungen für Wasserstoff verlegt sein. Auch alte Gasleitungen sollen genutzt werden.
11.200 Kilometer. Diese Länge soll das neue „Wasserstoff-Kernnetz“ umfassen. Das geht aus den Plänen der Betreiber der Ferngasleitungen in Deutschland hervor. Mehr als die Hälfte der Leitungen soll demnach aus umgewidmeten alten Erdgasleitungen bestehen. Der Aufbau eines Wasserstoffnetzes gilt als Grundvoraussetzung für ein Erstarken der Wasserstoffwirtschaft. Überall dort, wo kein Strom aus erneuerbaren Quellen möglich ist, soll Wasserstoff künftig den Weg zur Klimaneutralität ebnen. Wasserstoff soll so insbesondere in der Industrie eine tragende Rolle spielen. Die Pläne sind mit dem Wirtschaftsministerium und der Bundesnetzagentur abgestimmt, aber noch nicht endgültig. Bis 28. Juli können Länder, Verbände und Stakeholder Stellung nehmen.