28.07.2023
Ihr News-Update für die erfolgreiche
EZB hebt Leitzins erneut: Wie entwickeln sich die Bauzinsen?
Wie erwartet, hat die Europäische Zentralbank (EZB) am Donnerstag den Leitzins im Euro-Raum auf 4,25 Prozent angehoben. Damit liegt der Wert so hoch wie zuletzt zu Beginn der weltweiten Finanzkrise 2008. Steigen die Bauzinsen jetzt über 4 Prozent?
Zunächst nicht, wie Dr.Klein-Vorstand Michael Neumann vermutet. Die aktuelle Zinserhöhung sei erwartet worden und ist deshalb bei den Bauzinsen schon eingepreist. Sollte der EZB-Kampf gegen die Inflation aber noch länger andauern, sei ein weiterer Bauzins-Anstieg im Herbst durchaus möglich. Interhyp-Vorständin Mirjam Mohr rechnet dagegen mit einer Stabilisierung der Bauzinsen und der Immobilienpreise bis zum Jahresende. Einen schnellen Rückgang der Bauzinsen im neuen Jahr erwartet allerdings keiner der Experten. Jedoch können die sinkenden Immobilienpreise derzeit die Mehrkosten für Käufer zumindest zum Teil ausgleichen. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) fordert indes die Politik auf, angesichts der steigenden Bauzinsen schadensbegrenzende und entlastende Maßnahmen für die Bau- und Immobilienbranche zu ergreifen.
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Habeck will Energiepreisbremsen bis Ostern verlängern
Ende des Jahres laufen die Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme aus. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) möchte eine Verlängerung bis Ostern 2024 erzielen.
Man sei dazu bereits in Gesprächen mit der EU-Kommission. Habeck verglich die Funktion der Preisbremsen mit einer Versicherung gegen steigende Preise. Denn die Bremsen greifen erst dann, wenn ein gewisser Preis überschritten wird.
Versicherer: Unwetter kosten Eigentümer immer mehr
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rechnet mit immer weiter steigenden Schäden an Gebäuden durch Unwetter. In den letzten 20 Jahren verursachten Extremwetterlagen wie Stürme, Fluten und Starkregen bundesweit Schäden von 12,6 Milliarden Euro. In Zukunft könnte der Wert noch deutlich steigen.
Experten befürchten nämlich einen durch den Klimawandel bedingten Anstieg an sintflutartigen Regenfällen. Die letzten zwei Jahrzehnte zeigten jedoch regional starke Unterschiede. Doch bisher verschonte Gebiete sollten sich laut Deutschem Wetterdienst nicht zu sicher fühlen. „Wir gehen davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit für ein extremes Ereignis, wie es 2021 den Westen Deutschlands getroffen hat, in Folge des Klimawandels bis zu neunmal höher ist”, wird die Meteorologin Katharina Lengfeld zitiert. Der GDV fordert daher die Politik zum Handeln auf, um Versicherungen für Gebäudeschäden überhaupt noch bezahlbar zu halten. Ansonsten könnten sich infolge der Klimaschäden innerhalb der nächsten zehn Jahre die Prämien für Wohngebäudeversicherungen verdoppeln.
Immobilienverkäufe in Bayern brechen ein
Die Immobilienverkäufe in Bayern gehen drastisch zurück. Im ersten Halbjahr 2023 fiel das Transaktionsvolumen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 40 Prozent.
Das ist das Ergebnis des Marktforschungsinstituts des IVD Süd auf Basis des Grunderwerbsteueraufkommens im Freistaat. Der Umsatz liegt damit auf dem Niveau der Jahre 2014 und 2015. IVD-Leiter Stephan Kippes sieht als Gründe für den Rückgang die deutlich gestiegenen Finanzierungskosten, verschärfte Richtlinien für die Kreditvergabe, die Inflation sowie die Verunsicherungen infolge des Kriegs in der Ukraine. Außerdem gingen die Preisvorstellungen von Verkäufern und Interessenten derzeit zu weit auseinander. „Die Verkäufer sollen erkennen, dass die historischen Höchstpreise von 2021 derzeit nicht mehr der Maßstab sind“, so Kippes.
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Oma muss Haus verlassen – trotz lebenslangem Wohnrecht
Eine Seniorin verkaufte ihrem Enkel vor eineinhalb Jahren ihr Haus unter der Prämisse, dass sie weiter in dem Haus wohnen dürfe. Nun muss sie doch ausziehen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg urteilte.
Das Problem: Die mündlich vereinbarte Prämisse wurde nie im Grundbuch eingetragen und der Enkel verkaufte das Haus. Gegenüber den neuen Eigentümern kann die Seniorin ihr Wohnrecht ohne Grundbucheintrag nicht durchsetzen. Allerdings entschied das OLG, dass der Enkel seiner Großmutter nun Schadenersatz zahlen muss.