02.08.2023
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Krise am Bau: Besserung in Sicht?
Die Krise am Bau soll sich nach Einschätzung von Experten nach einer Stagnation im nächsten Jahr schon bald erholen. Energetische Sanierungen helfen aus der Krise.
Nach einer Einschätzung der Strategieberatung EY-Parthenon könnte sich die Krise beim Wohnungsbau bessern und auch die Baupreise wieder normalisieren.
Extrem hohe Kredit- und Materialkosten erschwerten die Finanzierung von Bauprojekten und stürzten die Branche in die Krise. Mit sinkender Inflation dürfte der Markt jedoch in ein neues Gleichgewicht finden und die Politik in eine anhaltende Krise eingreifen, so die Einschätzung der Strategieberater.
Für dieses Jahr rechnet EY-Parthenon mit einem preisbereinigten Bauvolumen von 2,6 Prozent und damit eine Absenkung auf etwas weniger als vor der Corona-Pandemie. Für 2024 erwarten die Experten dann eine Stagnation und im folgenden Jahr mit einem Wachstum um 1,9 Prozent. Grund für das Wachstum werden der Bedarf an energetischen Sanierungen sein, von dem die Baubranche profitieren wird.
Kreislaufwirtschaft am Bau: einheitliche Verordnung
Am 1. August 2023 trat eine bundesweit einheitliche Verordnung zum Umgang mit Bau-Abfällen in Kraft – die Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Was heißt das?
Aus verschiedenen Regelungen für die Verwertung und die Wiederaufbereitung zu Baumaterial in den Ländern wurde nun eine einheitliche Verordnung. Die EBV regelt den Umgang mit mineralischen Abfällen, dazu gehören Bodenaushub oder Bauschutt. Zwei Jahre nach der Ankündigung gilt nun die bundesweite Mantelverordnung, deren Kern die Ersatzbaustoffverordnung ist.
In Deutschland fallen jährlich rund 250 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an, das sind 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens. Mineralische Abfälle bieten dabei ein sehr hohes Recycling-Potenzial, denn sie können zu hochwertigen mineralischen Ersatzbaustoffen aufbereitet werden.
Kritik zu der Regelung gibt es aus Wirtschaftskreisen: Die neue Verordnung enthält keine Regelung zum Ende der Abfalleigenschaft für güteüberwachte Ersatzbaustoffe. Laut Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), wäre das jedoch eine echte Verbesserung hinsichtlich der Kreislaufwirtschaft gewesen.
Dazu arbeitet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) wohl an einer gesonderten sogenannten Abfallende-Verordnung.
Akzeptanzsteigerung für Windräder
In Deutschland gibt es immer mehr Windräder, nur nicht so viele, wie es nach dem Bundeskanzler sein sollten. Das liegt oft an mangelnder Akzeptanz von Betroffenen. Mehrere Bundesländer arbeiten nun an gesetzlichen Regelungen zur Gewinnbeteiligung für Betroffene.
Damit die Akzeptanz für Windräder in der Bevölkerung steigt und der Ausbau vorangehen kann, sollen Gewinnbeteiligungen Betroffenen zugutekommen. Den Weg für eine Gewinnbeteiligung per Gesetz ebnete letztes Jahr das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil, dass eine „Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im Grundsatz zulässig ist“.
Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg erließen darauf bereits Beteiligungsregelungen. Neben Thüringen wollen nun Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen nachziehen. Auch Bremen und Rheinland-Pfalz stecken schon in der Prüfung zu einer Regelung.
Bevor nun wieder ein Flickenteppich mit Regelungen entsteht, fordern einige Länder bundeseinheitliche Regelungen. Darunter Sachsen, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein.
Bayern: Mietpreisbremse erweitert
Der Mietpreisbremse in Bayern unterliegen nun 5 weitere Kommunen. Damit gilt nun für insgesamt 208 Gemeinden im Freistaat eine Mietpreisdeckelung für Neuvermietungen.
Wie das bayerische Finanzministerium in einer Pressemitteilung bekannt gab, gilt die bayerische Mietpreisbremse nun auch in Herzogenaurach (Mittelfranken), Stockstadt am Main (Unterfranken) sowie in Oberbayern für Marktschellenberg, Oberaudorf und Trostberg.
Gilt eine Mieterschutzverordnung dürfen Vermieter maximal 10 Prozent mehr verlangen als die ortsübliche Vergleichsmiete. Außerdem gibt es eine gesenkte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen und eine längere Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlungen.
Kleine Makler besonders erfolgreich auf Social Media
Makler sind in der Immobilienwirtschaft die Vorreiter auf Social Media. Immer mehr erreichen Spitzenreichweiten mit ihren Influencer-Auftritten. Dabei sind es vor allem die kleineren Makler, die von den sozialen Medien profitieren.
Beispielsweise hat Fabian Fröhlich, Mitgründer der Immobilien-Plattform 7 Plus Club, derzeit mehr als 100.000 Follower bei Instagram. In den USA hat Jason Oppenheim mit 1,3 Millionen Followern deutlich mehr als die von ihm gegründete Oppenheim Group selbst (500.000). Anaïs Cosneau, Mitgründerin der auf Social Media bekannten Wissensplattform Happy Immo Club, stellt fest: „Wir beobachten, dass Immobilien-Influencer ohne professionellen immobilienwirtschaftlichen Background teilweise viel höhere Reichweiten generieren als Immobilienakteure oder sogar Immobilienunternehmen.“
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