11.08.2023
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Nach dem Preisverfall: Starker Preisanstieg bei Immobilien erwartet
Zuletzt sind die Immobilienpreise so stark gesunken wie seit 23 Jahren nicht mehr. Doch es könnte sein, dass die Trendwende schon bevorsteht. Laut einer Umfrage des Ifo-Institut sind in den nächsten Jahren aber wieder Preisanstiege zu erwarten. Und zwar kräftige. So gehen Experten von einem weltweiten Preisboom mit 9 Prozent Steigerungsrate im Jahr aus, für Deutschland werden 7,2 Prozent prognostiziert.
Kreditausfälle werden für Banken zunehmend zum Problem
Die gestiegenen Zinsen und die einbrechende Konjunktur bringen nicht nur Immobilienkäufer und -eigentümer in Bedrängnis, sondern zunehmend auch Banken. Diese rechnen mehrheitlich nicht nur mit einer sinkenden Kreditnachfrage, sondern auch mit zunehmenden Kreditausfällen. So rechnet der Kreditversicherer Allianz Trade in diesem Jahr mit einer Zunahme der Ausfälle um 22 Prozent.
Die meisten Mieter wollen kein Wohneigentum
Der Traum vom Eigenheim – für viele Mieter völlig irrelevant. Das ergab eine aktuelle Studie von Analyse & Konzepte Immo.Consult und InWIS. Die Ergebnisse zeigen einen Trend auf: Den Menschen sind materielle Dinge und Eigentum oft nicht mehr so wichtig. Demnach wollen nur noch 23 Prozent der Mieter Wohneigentum besitzen. Am ehesten ausgeprägt sei der Wunsch nach Wohneigentum bei Familien (33 Prozent) und Menschen unter 30 Jahren (32 Prozent).
Die unterschätzte Asbest-Pest: Millionen Häuser betroffen
Die kommende Sanierungswelle ist mit einem Problem verbunden: Altlasten in Form von verbautem Asbest. Von dem Problemstoff lauern Millionen Tonnen in deutschen Wohngebäuden. Der krebserregende Gefahrstoff bringe nicht nur Bauarbeiter und Handwerker, sondern auch Heimwerker in Gefahr. Die Gewerkschaft IG Bau warnt deshalb jetzt eindringlich vor den Risiken. Für Bewohner von Asbesthäusern bestehe keine unmittelbare Gefahr: Krebserregend sei der Problemstoff erst dann, wenn er in Form von Baustaub in die Atemwege und Lungen gelangen könne.
Urteil: Nach einer Kündigung muss der Mieter Räumungsabsicht nicht bestätigen
Wird einem Gewerbemieter gekündigt, muss der Mieter dem Vermieter die rechtzeitige Räumung nicht schriftlich bestätigen. Das geht aus einem aktuellen BGH-Urteil hervor (Az.: XII ZB 537/22). Im verhandelten Fall reagierte der Mieter nicht auf das Ansinnen seines Vermieters, so dass es zur Räumungsklage kam. Hinsichtlich der Frage, wer die Prozesskosten trägt, entschieden die Richter aber, dass der Mieter seinem Vermieter keinen Anlass zur Klage gegeben habe, da er die Kündigung nicht bestätigen müsse. Deshalb trage der Vermieter die Prozesskosten.