30.08.2023
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Sonderabschreibung für Neubauten soll kommen
Aus dem Entwurf des Wachstumschancengesetz geht hervor, dass eine befristete degressive Sonderabschreibung für Wohngebäude kommen soll. Das soll zur Stabilisierung der Bauwirtschaft beitragen.
Geplant ist eine Sonder-Afa in Höhe von 6 Prozent. Sie soll für alle Wohngebäude gelten, deren Bau zwischen dem 30. September 2023 und dem 1. Oktober 2029 beginnt. Die Abschreibung fördere eine schnellere Refinanzierung und schafft dadurch neue Investitionsanreize, heißt es in der Begründung. Das Bundesfinanzministerium rechnet mit einer Entlastung von rund 540 Millionen Euro.
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Bald Gesetzentwurf für Einführung der Wohngemeinnützigkeit?
Die SPD-Fraktion hält weiter an der Einführung der Wohngemeinnützigkeit fest und plant, die gesetzliche Grundlage dafür 2023/2024 abzuschließen. Die Umsetzung könne über 3 verschiedene Varianten laufen.
Die erste Option sieht eine eigenständige unternehmensbezogene neue Wohngemeinnützigkeit (NWG) mit Zulagen vor. Demnach soll ein Wohnungsunternehmen vollständig in die NWG überführt oder neu als solche gegründet werden. Die finanziellen Nachteile, die einem solchen Unternehmen entstehen, sollen dabei durch Steuerbefreiungen und durch Erleichterung bei der Grundsteuer ausgeglichen werden. Die zweite Variante umfasst eine Lösung ohne Zulagen innerhalb der sogenannten AO-Gemeinnützigkeit. Die NWG ließe sich dann innerhalb des bestehenden Steuerrechts durch eine Ausweitung der bereits steuerbegünstigten Zwecke gemäß der Abgabenordnung (AO) umsetzen. Die dritte Option stellt einen flexiblen leistungsbezogenen Ansatz für Unternehmen dar. In der Vergangenheit gab es die Wohngemeinnützigkeit bereits, sie wurde aber Anfang der 1990er-Jahre abgeschafft. Die Wiedereinführung ist Teil des Koalitionsvertrages der Ampel. Die Wohnungswirtschaft übt scharfe Kritik an den Plänen.
Immobilienkonzern Adler mit Milliardenverlust
Die bereits angeschlagene Adler Group hat den Wert der eigenen Immobilien in der Bilanz um rund eine Milliarde nach unten korrigiert. Der Konzern muss in der Folge weitere Wohnungen verkaufen.
Mit dem Milliardenverlust rutscht Adler noch weiter in die roten Zahlen. Das Portfolio wird nur noch mit einem Wert von 6,4 Milliarden Euro beziffert. Ende 2022 waren es noch 7,4 Milliarden Euro gewesen. Ein Grund für den starken Verlust sind die gesunkenen Erträge aus der Vermietung. Die Nettomietverträge sanken im ersten Halbjahr im Jahresvergleich um 23 Millionen auf 108 Millionen Euro. Die für die Branche wichtige Kennziffer FFO I (Funds from Operations) sank von 50 auf 8 Millionen Euro. Um sich aus der Misere zu befreien und Schulden abzubauen, plant der Konzern den Verkauf eines Teils seiner knapp 26.000 Wohnungen. Künftig wolle man sich hauptsächlich auf den Markt in Berlin konzentrieren. Jedoch gestaltet sich der Verkauf aufgrund der angespannten Marktsituation eher schwierig.
Nachfrage für Pelletöfen drastisch zurückgegangen
Während es im vergangenen Jahr noch eine hohe Nachfrage für Pelletöfen gab, scheint der Hype nun vorbei. Dafür gibt es mehrere Gründe.
Zum einen wurden die Käufer bis Mitte August 2022 noch mit bis zu 55 Prozent bezuschusst. Mittlerweile gibt es noch maximal 20 Prozent Förderung. Dadurch brach die Nachfrage ein. Während im August 2022 noch 56.000 Anträge auf Förderung eingingen, waren es im September mit der gesenkten Förderung nicht einmal mehr 1.000. 2023 gingen monatlich weniger als 500 Anträge ein. Doch nicht nur die gesenkte Förderung macht es den Anbietern schwer. Als im Frühjahr der Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz geleakt wurde, hieß es in dem Papier noch, dass Pelletkessel im Neubau verboten würden. Der Punkt wurde jedoch im aktuellen Entwurf unter Auflagen gestrichen. In den Köpfen der Verbraucher sei das vermeintliche Verbot jedoch hängen geblieben.
Soziale Aspekte gewinnen bei Wohnungsunternehmen an Bedeutung
Bisher haben sich Wohnungsunternehmen bei den ESG-Kriterien hauptsächlich an das „E“ gehalten, welches sich um umweltbezogene Aspekte dreht. Laut einer PWC-Studie rückt mittlerweile das „S“ immer mehr in den Vordergrund.
ESG steht für Environmental, Social, Governance, zu Deutsch also für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. PWC hat in einer Studie gemeinsam mit dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) untersucht, inwieweit die soziale Nachhaltigkeit in den Wohnungsgesellschaften zurzeit berücksichtigt wird. „Die Nachfrage nach sozial und gesamtgesellschaftlich nachhaltigen Immobilieninvestitionen steigt seit mehreren Jahren und wurde zuletzt noch einmal durch den Bewusstseinswandel in der Gesellschaft aufgrund der Covid-19-Pandemie forciert“, erklärt Thorsten Schnieders von PWC. Das spiegelt sich in den Ergebnissen der Studie wider. So integriert die Mehrheit der befragten Firmen bereits den sogenannten Social Value bei unternehmerischen Entscheidungen. Problematisch sehen jedoch einige Wohnungsunternehmen, dass es keine einheitlichen Standards für die Bewertung des Social Value gibt. Kriterien, die hinzugerechnet werden, sind beispielsweise die Barrierefreiheit, Fahrradstellplätze und gemeinsam nutzbare Grünflächen.