06.09.2023
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Heizungsgesetz soll am Freitag beschlossen werden
Das umstrittene Heizungsgesetz soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll dann ab 2024 gelten.
Wie bereits vor der Sommerpause bekannt war, sollen die Neuerungen durch die GEG-Novelle zunächst für den Neubau gelten. Für Bestandsgebäude und Heizungstausch gelten die Bestimmungen erst, wenn die jeweilige Kommune eine Wärmeplanung hat. Grundsätzlich sollen alle neu eingebauten Heizungen ab 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Finanzielle Belastungen der Eigentümer will die Ampel mit Förderungen abmildern. Heizsysteme, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, dürfen noch bis Ende 2044 genutzt und auch repariert werden. Hier lesen, was das neue GEG für Eigentümer bedeutet.
Weiterer Preisrückgang erwartet
Bankenvertreter rechnen in der zweiten Jahreshälfte mit einem leichten Preisrückgang für Immobilien auf den jeweiligen regionalen Märkten.
In der zweiten Jahreshälfte rechnen laut einer Umfrage 71 Prozent der Vorstände von Volks- und Raiffeisenbanken aus 14 Bundesländern mit einem leichten Preisrückgang bei den Immobilienpreisen. Für 2024 erwartet die Hälfte der Befragten weitere Preisrückgänge, 37 Prozent gehen von konstanten Preisen aus und 13 Prozent rechnen sogar mit einem leichten Plus. Der Vorstandsvorsitzende des Genossenschaftsverbandes, Ingmar Rega, rechnet mit einer „Bodenbildung am Immobilienmarkt“ und damit, dass das derzeitige Niveau der Kreditzinsen „auf Sicht zum Marktstandard“ wird. Laut Umfrage sehen die Vorstände der Finanzierung von Neubauvorhaben pessimistisch entgegen: 73 Prozent erwarten in diesem Jahr einen Rückgang, 2024 immerhin noch 63 Prozent. Ingmar Rega sieht neben den hohen Baukosten vor allem in bürokratischen Hürden die Schuld.
Preiskiller energetische Sanierung?
Die Preise für Wohnimmobilien sinken: Neubauten verlieren durch die Zinswende an Wert, dem Bestand setzen außerdem anstehende energetische Sanierungen zu. Grund ist die Sanierungspflicht der EU.
Bestandsgebäude sind zunehmend unattraktiv, zu unkalkulierbar anstehende Sanierungskosten. Verkäufer wollen alte Häuser vor dem Verlauf meist auch nicht mehr aufwändig sanieren, um Käufer zu überzeugen. Der Vergleich von Verkaufspreisen bei Bestandsimmobilien, den das Maklerunternehmen von Poll unternommen hat, zeigt: in 7 von 8 Städten fielen die Preise bei Immobilien mit schlechten Energiewerten stärker als bei jenen mit höherer Energieeffizienzklasse. Der Grund ist die mögliche Sanierungspflicht, an der die Europäische Union schon seit einiger Zeit arbeitet. Laut einer Studie, die der F.A.Z. exklusiv vorliegen soll, zeichnet sich ab, dass ab 2033 alle Gebäude in Europa mindestens die Effizienzklasse D erreichen müssen. Alle anderen Gebäude müssen demnach energetisch entsprechend saniert werden.
BGH: Auch Vor-Vormiete relevant für Miethöhe
Trotz Mietpreisbremse können Mieten mehr als die zulässigen 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wenn diese zuvor schon gezahlt wurde. War jedoch die Vormiete bereits überhöht, kann es nach einem Urteil des BGH nun auf die Vor-Vormiete ankommen.
Im konkreten Fall geht es um eine 38 Quadratmeter große Wohnung in Berlin, die der Mietpreisbremse seit 2015 unterliegt. Die Miete darf seither bei neuen Mietverhältnissen maximal 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen. Lag die Miete des Vormieters jedoch bereits über dieser Grenze, kann der Vermieter die Mietpreisbremse übergehen. Da allerdings die Miete des Vormieters in diesem Fall unzulässig hoch angesetzt war, wird die Miete des Vor-Vormieters als Ausgangspunkt genutzt. Diese wurde noch vor Einführung der Mietpreisbremse in zulässiger Höhe vereinbart.
Vonovia bereitet Teilverkauf vor
Vonovia will seine Kapitalbasis stärken und bereitet Finanzkreisen zufolge einen Teilverkauf ihres Portfolios in B-Lagen Norddeutschlands vor. Aus Insiderkreisen ist die Rede von einem Deal im Wert von 3 Milliarden Euro.
Für die Wohnungen, die vornehmlich in Schleswig-Holstein liegen und zur Projektentwicklungstochter Buwog gehören, soll ein Joint-Venture-Partner gefunden werden. Vorbild ist das Joint Venture bezüglich eines Portfolios in Süddeutschland, das in der ersten Jahreshälfte geschlossen wurde. Vonovia sucht für diesen Deal einen Investor, der Vorzugskapital erhält, aber kein Stimmrecht hat. Gleichzeitig will Vonovia sich die Option vorbehalten das Portfolio später zurückzukaufen. Zu erwarten sind laut Vonovia Renditen zwischen 7 und 8 Prozent. Mit Private-Equity-Investoren laufen bereits erste Gespräche.
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