18.09.2023
Ihr News-Update für die erfolgreiche
EZB-Zinserhöhung könnte Lage am Bau verschärfen
Die Krise im Wohnungsbau spitzt sich immer weiter zu. Durch die erneute Zinserhöhung der Europäischen Zentralbank (EZB) droht eine weitere Anheizung.
Der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Tim-Oliver Müller, erwartet, dass in Folge der Zinsentscheidung der EZB die Finanzierungskosten steigen werden und sich das Bauen weiter verteuert. Auch der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) rechnet mit einer Verschärfung der Lage am Bau durch die EZB-Entscheidung. Zumindest mit Blick auf die Bauzinsen gibt es jedoch Entwarnung. Nach Meinung des Finanzierungsvermittlers Interhyp wird die aktuelle Leitzinserhöhung durch die EZB keine sichtbaren Auswirkungen auf die Bauzinsen haben, da das leicht erhöhte Zinsniveau auf den Finanzmärkten bereits eingepreist sei. Solange die Notenbanker ihr Ziel weiterverfolgen, die Inflation bis zum Jahr 2025 in Richtung zwei Prozent zu drücken, sei allerdings kaum mit Rückgängen bei den langfristigen Kreditzinsen zu rechnen, heißt es beim Kreditvermittler Dr. Klein.
Geplante EU-Sanierungspflicht: Kommt der Kostenschock für Hausbesitzer?
Die Kritik an der geplanten EU-Sanierungspflicht für Immobilien wird immer lauter. Es drohe eine neue Kostenwelle für Hausbesitzer, so der Tenor. Tatsächlich ranken sich um die neue EU-Gebäuderichtlinie jedoch einige Mythen.
Ein Vorwurf lautet, dass Deutschland durch die geplante Richtlinie benachteiligt wird, da es schon in der Vergangenheit in die Energieeffizienz der Gebäude investiert habe nun noch einmal nachlegen müsse. Das liege auch daran, dass es keine europaweit einheitlichen Kategorien für die Energieeffizienz geben soll. Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat zeigen jedoch, dass sich Deutschland beim Thema Energieeffizienz von Gebäuden nur im europäischen Mittelfeld befindet – noch hinter der Slowakei und Irland. Einheitliche Kategorien für die Energieeffizienz ergeben zudem wenig Sinn, da die Anforderungen an Gebäude im Süden Europas andere sind als im Norden. Ein weiterer Vorwurf lautet, dass die neuen Vorgaben aus Brüssel Immobilienbesitzer teurer zu stehen kommen. Auch das stimmt jedoch nicht zwangsläufig. So hängt die nötige Investitionssumme für einzelne Gebäude vom Ausgangszustand der Immobilie ab. Oft reichen aber schon neue Fenster und Türen oder die Isolierung der Kellerdecke oder der Außenwände. Zudem hat die EU-Kommission bereits Fördermittel angekündigt, um sozial schwachen Haushalten zu helfen.
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Nach Neubauförderung: Geywitz will Förderprogramm für den Kauf alter Immobilien
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) plant ein Förderprogramm für den Kauf von Bestandsimmobilien und möchte so dem steigenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum entgegenkommen. Die genaue Höhe der Förderung steht noch nicht fest, aber Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung laufen.
„Wir haben viele alte Häuser, und wir haben einen wachsenden Bedarf an Wohnraum und an bezahlbaren Einfamilienhäusern“, sagte Geywitz im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung. Bisher schrecken hohe Sanierungskosten potenzielle Käufer jedoch häufig von älteren Immobilien ab. Doch mit einem neuen Förderprogramm könnte sich dies möglicherweise bald ändern. Das Ziel dabei ist, den Wertverfall unsanierter Häuser zu stoppen und die Nachfrage nach Bestandsimmobilien zu steigern. Geywitz will die geplante Förderung zügig angehen und erwartet hierzu „in wenigen Wochen eine Entscheidung“. Die Ministerin will zudem die Wohneigentumsförderung für Familien verbessern. Neben der Grenze für das Einkommen sollen demnach auch die Kredithöhen steigen.
BGH verschärft Aufklärungspflichten für Immobilienverkäufer
Der Bundesgerichtshof (BGH) erhöht die Anforderungen an Immobilienverkäufer hinsichtlich der Aufklärung über Sanierungskosten. Das Bereitstellen wichtiger Unterlagen in virtuellen Datenräumen, ohne explizit darauf hinzuweisen, ist laut Gericht unzureichend.
Der BGH entschied dies in einem Fall aus Hannover mit Sanierungskosten in Millionenhöhe und hob damit ein vorheriges Urteil des Oberlandesgericht Celle auf. Dieses hatte die Verantwortung, sich alle nötigen Informationen vor Vertragsabschluss zu besorgen, vor allem bei der Käuferin gesehen. Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf Immobilienverkäufe und Unternehmenstransaktionen, da Verkäufer nun eine umfassendere Due Diligence (Ankaufsuntersuchung) durchführen müssen und wesentliche Informationen klarer offenlegen müssen. „Die Karlsruher Richter schieben der bislang üblichen Praxis der Verkäufer, sich allein durch eine übermäßige und bisweilen auch sehr kurzfristige Offenlegung von Unterlagen von jeglicher Haftung frei zu zeichnen, einen Riegel vor“, sagt Maximilian Findeisen von der Anwaltskanzlei Norton Rose Fulbright.