05.12.2023
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Nach Rheinland-Pfalz: Kippt die Grundsteuer bundesweit?
Nachdem das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ernste Zweifel an der Verfassungsrechtlichkeit der neuen Grundsteuer angemeldet hat, wackelt die Reform bundesweit. Muss das Bundesmodell nochmal überarbeitet werden?
2018 war die alte Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt worden. Daraufhin wurde sie reformiert. Es gibt ein Bundesmodell für die Berechnung, dem elf Bundesländer folgen. Fünf weitere haben individuelle Berechnungsmethoden erarbeitet. Eines der Länder, das sich ans Bundesmodell hält, ist Rheinland-Pfalz. Die dortigen Bedenken des Finanzgerichts bekräftigen die Zweifel an der Verfassungsrechtlichkeit des Modells. Problematisch seien vor allem die Bodenrichtwerte, welche ein wichtiger Faktor bei der Berechnung sind. Denn Experten monieren, dass es sich nur um Richtwerte handele und sie deshalb für eine Bemessung der Steuer zu ungenau sind. Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof rät den Ländern, die die Bodenrichtwerte bei der Berechnung nutzen, auf ein verfassungskonformes System umzusatteln. Infrage kämen die Berechnungsmethoden von Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen .
Mehr zur Berechnung der Grundsteuer erfahren Sie in unserem Ratgeber.
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Makler sind uneins: Fallen die Preise bald?
Die einen warnen vor einem Preiseinsturz von bis zu 30 Prozent, andere schließen den freien Fall der Preise am Immobilienmarkt weitgehend aus. Dabei spielt die Anpassung der Bodenrichtwerte eine entscheidende Rolle.
Im kommenden Jahr werden die Bodenrichtwerte angepasst. Für Matthias Jugel, Remax-Makler aus Landsberg am Lech, warnt deswegen vor einem Preissturz von bis zu 30 Prozent. Wie stark die Preise tatsächlich fallen, sei momentan nicht so konkret am Markt abgebildet. Denn insbesondere auf großen Online-Immobilien-Plattformen würden Inserenten eher den Wunschpreis angeben, statt eines realistischen Wertes. Durch die Anpassung der Bodenrichtwerte werde die preisliche Wunschvorstellung aber wohl nicht mehr haltbar sein. Stephan Kippes, Marktforscher beim Immobilienverband Deutschland Süd, sieht diese Gefahr als nicht gegeben. Denn es würden sich durchaus auch zurzeit bereits Preisrückgänge am Markt bemerkbar machen. Ein neuer großer Einbruch wegen der neuen Bodenrichtwerte sei daher eher unwahrscheinlich. Zudem ist der Bodenrichtwert laut Kippes ein längst nicht so entscheidendes Bewertungskriterium. Der Wert des Gebäudes auf dem Grundstück selbst sei mindestens genauso wichtig.
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Mietwohnungsmarkt bietet Investoren langfristig gute Erträge
Für Investoren ist die Preiskorrektur am Wohnungsmarkt eine interessante Einstiegsmöglichkeit. Insbesondere der unregulierte Neubau verspricht langfristig steigende Mieten.
Grundsätzlich versprechen Neuvertragsmieten stabile Erträge. Investoren können hier langfristig mit steigenden Mieten kalkulieren. Bei Bestandsmietverträgen sei zumindest ein Mietrückgang nahezu ausgeschlossen. Eine derart dauerhafte Absicherung der Erträge gebe es bei kaum einer anderen Anlageklasse, so Matti Schenk, Associate Director Research bei Savills Germany. Da Wohnungen, die nach 2014 gebaut wurden, von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, teilt sich der Markt in einen regulierten und einen unregulierten Teil. Da die Spanne zwischen Neuvertrags- und Bestandsmieten weiter wächst, gehen die Experten von einem sogenannten Lock-in-Effekt aus. Es werden weniger Menschen die Wohnung wechseln , da sie sonst erheblich höhere Mieten zahlen müssten. Durch den schlechten Zugang zum regulierten Bestand, muss mehr und mehr auf Neubau ausgewichen werden. Die gesteigerte Nachfrage dürfte die dortigen Mieten noch deutlicher in die Höhe treiben.
NRW Spitzenreiter bei den Zwangsräumungen
Jährlich verlieren tausende Menschen durch Zwangsräumungen ihre Wohnung. In Nordrhein-Westfalen so oft, wie in keinem anderen Bundesland.
Täglich wurden in NRW 2022 Jahr im Durchschnitt mehr als 23 Wohnungen zwangsgeräumt. Insgesamt waren es 8.690 Wohnungen. Gemessen an der Einwohnerzahl gab es in Brandenburg oder Bremen sogar noch mehr Zwangsräumungen. Meist waren Mietschulden der Grund für die Räumung. Die Zahlen alarmieren die Miet- und Wohnungsbauexpertin Caren Lay (Die Linke). Sie fordert, dass Kündigungen nach der Nachzahlung der Rückstände aufgehoben werden müssen. Zudem sollen Räumungen in die Wohnungslosigkeit verboten werden.