08.12.2023
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EuGH entmachtet Schufa: Scoring darf für Kreditwürdigkeit nicht maßgeblich sein
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Nutzung des Schufa-Scores zur Kreditwürdigkeit eingeschränkt. Demnach ist Scoring nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Grund für die Einschränkung ist die Unvereinbarkeit mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das Scoring sei eine durch die DSGVO grundsätzlich verbotene automatisierte Entscheidung im Einzelfall, wenn dem Ergebnis eine maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung gegeben wird. Die Schufa selbst begrüßt dieses Urteil, weil es Klarheit schaffe, wie die Scores künftig in den Entscheidungsprozessen eingesetzt werden dürfen. Das Unternehmen betont aber, dass sie selbst keine Entscheidungen treffen, inwieweit der Score bei der Entscheidung maßgeblich sei.
Eine weitere Entscheidung des EuGH betrifft private Wirtschaftsauskunfteien. Diese dürfen Daten aus öffentlichen Verzeichnissen nicht weiterhin speichern, wenn diese aus den ursprünglichen Verzeichnissen gelöscht wurden. Es stehe im Widerspruch zur DSGVO, wenn private Auskunfteien solche Daten länger speichern als das öffentliche Insolvenzregister.
Bundesfinanzhof nimmt Grundsteuerreform unter die Lupe
Rheinland-Pfalz lässt das Bundesmodell zur Berechnung der Grundsteuer vom Bundesfinanzhof prüfen. Die Entscheidung könnte eine wichtige Rolle in einem möglichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts spielen.
Als Grundlage für die Untersuchung werden zum einen zwei Fälle des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz herangezogen. Das Gericht hatte ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der verschickten Bescheide angemeldet, weil die zugrundeliegenden Bewertungsregeln nicht verfassungsmäßig seien. In den zwei verhandelten Fällen sei der Grundsteuerwert zu hoch angesetzt gewesen, was auf die Verwendung der Bodenrichtwerte bei der Bewertung zurückzuführen sei. Der Bundesfinanzhof bezieht außerdem auch eine Entscheidung des Finanzgerichts Sachsens mit ein. Die dortigen Richter entschieden, dass die Bemessungsgrundlage der Bodenrichtwerte rechtmäßig sei. Die Entscheidung der Richter des Bundesfinanzhofes werde dann als Stellungnahme in einer möglichen Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht berücksichtigt, heißt es.
Mehr zur Berechnung der Grundsteuer finden Sie hier.
Befürchtete Zwangssanierungen sind vom Tisch
Die EU hat sich auf verbindliche Vorgaben zur Energieeffizienz geeinigt. Sie verzichtet dabei jedoch auf die Sanierungspflicht.
Einen individuellen Sanierungszwang für private Immobilien soll es nach Angaben der EU-Staaten nicht geben. Der zuvor angestrebte verpflichtende klimaneutrale Umbau hätte mehrere Millionen Gebäude in der EU betroffen. Allein in Deutschland hätte die Umsetzung laut einer Schätzung der KfW etwa 254 Milliarden Euro gekostet.
Geeinigt wurde sich jedoch auf strengere Anforderungen. So muss unter anderem der Energieverbrauch von Wohngebäuden nun im Schnitt bis 2030 um 16 Prozent sinken, bis 2035 um 22 Prozent.
Zuflüsse zu Immobilienfonds fallen um 70 Prozent
Zwar wachsen die offenen Immobilien-Publikumsfonds und Spezialfonds weiterhin. Jedoch deutlich langsamer als im Vorjahreszeitraum.
Das zeigt eine Analyse der Bundesbankzahlen für die ersten 9 Monate 2023. Bei den offenen Immobilien-Spezialfonds verringerten sich demnach die Zuflüsse um rund 40 Prozent. Während die Nettomittelzuflüsse 2022 noch um 11,1 Milliarden Euro anwuchsen, beliefen sie sich bis September dieses Jahres nur auf 6,5 Milliarden Euro. Noch deutlicher sieht es bei den Immobilienfonds aus. In den ersten 9 Monaten des Jahres gab es Nettomittelzuflüsse in Höhe von 1,3 Milliarden Euro. Im gleichen Zeitraum 2022 waren es noch 4,2 Milliarden Euro. Laut Michael Schneider, Intreal-Geschäftsführer, bewegt sich der Markt zurzeit in eine Konsolidierungsphase hinein. Die hohen Zufluss- und Wachstumsraten der vergangenen Jahre würden wohl nicht so schnell wieder erreichbar sein. Schneider zeigt sich jedoch weiterhin optimistisch. Sollte sich das langfristige Zinsniveau stabilisieren oder sogar fallen, blieben Immobilienfondsanlagen weiter attraktive Anlageklassen.