13.12.2023
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Regierung einigt sich auf Etat für 2024
Bei den zähen Verhandlungen zum Bundeshaushalt für 2024 ist ein Durchbruch gelungen. Die Parteien der Ampel-Koalition konnten sich nach Presseberichten auf einen Etat für das kommende Jahr sowie einen Nachtragshaushalt für 2023 einigen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im November die Budgetplanung der Regierung für rechtswidrig erklärt, da diese Gelder aus der Corona-Krise für den Klima- und Transformationsfonds umgewidmet hatte. Plötzlich fehlten 60 Milliarden Euro im Haushalt. Viele Ausgaben, darunter auch Förderprogramme für Immobilienkäufer und Gebäudesanierungen, mussten von heute auf morgen ausgesetzt werden. Der nun gefundene Kompromiss zum neuen Haushalt soll heute Mittag in einer Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz vorgestellt werden.
Makler klagen: Verkäufer mit zu hohen Preiserwartungen
Die Lage am Immobilienmarkt hat sich gewandelt, viele Verkäufer wollen das aber offenbar nicht einsehen. Die Mehrheit der Makler berichtet, dass Eigentümer oft mit überzogenen Preiswünschen daherkommen – mit spürbaren Auswirkungen auf die Vermarktungsdauer.
9 von 10 Maklern gaben in einer Umfrage von Remax Germany an, dass ihre Klienten zu hohe Wunschpreise für Immobilien aufrufen. Diese sind unter den derzeitigen Marktbedingungen meist nicht mehr durchsetzbar, was in der Folge für eine längere Vermarktungsdauer sorgt. Bei etwa zwei Drittel der Befragten sind die Objekte aktuell vier bis sechs Monate im Angebot, bis sich ein Käufer findet.
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BGH-Urteil: kein Anrecht auf „sauberes“ Grundbuch
Eigentümer von Immobilien haben kein Recht darauf, dass getilgte Eintragungen im Grundbuch auch komplett entfernt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Im konkreten Fall hatte eine Eigentümerin von einem Grundbuchamt verlangt, dass neue Grundbuchblätter erstellt werden, damit die vergangenen Pflichteintragungen über ein Insolvenzverfahren sowie mehrere Hypotheken nicht mehr aus der Akte ersichtlich sind. Die Behörde hatte die Einträge lediglich gestrichen. Somit ist bei Einsicht ins Grundbuch deutlich, dass die Vermerke nicht mehr gültig sind, aber die Löschung bleibt nachvollziehbar. Dieses übliche Vorgehen ist laut den BGH-Richtern korrekt. Immobilieneigentümer haben kein Anrecht auf ein neues „sauberes“ Grundbuchblatt, wenn rechtmäßige Einträge gelöscht wurden.
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Baubranche fordert Senkung von Standards
Die Baukosten in Deutschland zählen zu den höchsten im europäischen Vergleich. Eine Senkung der Kosten sei möglich, wenn man die Standards senkt und die Regulierungen aufweicht, sagt die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID). Ein Gutachten gibt dem Verband Recht.
In Deutschland könnte simpler, schneller und kostengünstiger gebaut werden, wenn die strengen Vorschriften des Baurechts aufgeweicht würden. Das geht nach Ansicht der BID auch nicht zulasten der Wohn- oder Gebäudequalität. Baufirmen und Projektentwickler setzen im Regelfall oft auf den höchsten Baustandard, um sich rechtlich abzusichern. Oftmals sei dieser aber gar nicht überall nötig und treibt die Baukosten unnötig in die Höhe. Die BID fordert daher rechtliche Rahmenbedingungen, die es Bauherren erlauben, mit geringeren Standards und somit zu günstigeren Preisen zu bauen.
KfW erhöht Zinsen – um 4.300 Prozent!
Die KfW vergibt zinsgünstige Kredite an Immobilienkäufer, um beispielsweise den Bau von besonders energieeffizienten Häusern zu fördern. Für ein Programm wurde der Zinssatz allerdings nun kräftig erhöht: um sage und schreibe 4.300 Prozent.
Für das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ lag der Zinssatz bis dato bei 0,01 Prozent. Es handelte sich also nahezu um ein zinsfreies Darlehen. Nun hebt die KfW den Wert auf 0,44 Prozent an. Das ist zwar weiterhin weit unter den sonst marktüblichen Raten für Immobiliendarlehen, macht aber für Kreditnehmer bei der KfW trotzdem einen gehörigen Unterscheid. Bei einer Beleihungssumme von 150.000 Euro springen die jährlichen Zinsen von 15 auf 660 Euro.