09.01.2024
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Makler erwarten 2024 wieder mehr Umsatz
Die Umsätze für Makler waren 2023 so schlecht wie zuletzt 2011. Das zeigen die Studien der großen Maklerhäuser. Im kommenden Jahr können Makler jedoch wieder auf steigende Umsätze hoffen.
Schon Ende 2023 hatte sich der Wohninvestmentmarkt wieder leicht erholt. Über das gesamte Jahr sind nach einer Analyse von Nai Apollo die Wohnportfolios um 53 Prozent im Vergleich zu 2022 eingebrochen. Colliers beobachtet einen Rückgang um 39 Prozent. Bei BNP Paribas Real Estate sank der Umsatz bei Wohnungsbeständen ab 30 Einheiten sogar um 60 Prozent. Hohe Zinsen und Baukosten, Stopps staatlicher Förderprogramme und Differenzen bei den Preisvorstellungen sind laut der Maklerhäuser die Gründe für die massiven Umsatzeinbrüche. Für das kommende Jahr sind sich aber alle großen Maklerhäuser einig, dass am Immobilienmarkt eine Stabilisierung zu erwarten ist, die dann auch wieder die Umsätze steigen lässt.
Klimawandel verteuert Versicherungen – und damit langfristig das Wohnen
Wer kommt in Zukunft für enorme Schäden wie durch die zuletzt flächendeckenden Überschwemmungen auf? Die Länder fordern vom Bund eine verpflichtende Elementarschadenversicherung – doch diese könnte Wohnen für alle noch teurer machen.
Nicht nur das Bundesjustizministerium zögert bisher bei der Lösungsfindung. Die Versicherungswirtschaft warnt davor, dass die Risiken aufgrund des Klimawandels angesichts der zunehmenden Häufigkeit von Extremwetterereignissen kaum noch zu versichern seien. Die zusätzlichen Kosten für eine Pflichtversicherung würden das Wohnen für alle verteuern. Doch vor allem in Risikogebieten würden die Wohnkosten aufgrund der hohen notwendigen Versicherungskosten explodieren.
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Signa-Gruppe: Immer mehr Immobilienprojekte rutschen in die Insolvenz
Die negativen Meldungen rund um die Signa-Gruppe reißen nicht ab. Nun mussten mehrere Immobilienprojekte in Hamburg Insolvenz anmelden.
Konkret geht es um die Hamburg Thaliahaus Immobilien und die Hamburg Gänsemarktpassage Immobilien. Für das 1982 errichtete Thalia-Haus war nach erfolgtem Umbau eigentlich eine Nutzung aus Wohnen, Büros sowie Ladenflächen im Erdgeschoss vorgesehen. Auf dem 3.900 qm großen Areal der abgerissenen Gänsemarktpassage sollte bis Ende 2025 ein zehngeschossiger Komplex mit Büros, Gastronomie und Mietwohnungen entstehen. Stattdessen klafft dort nun eine riesige Baulücke. Selbst ein Straßenbauunternehmen, das den Bürgersteig vor der Baustelle provisorisch für ein paar tausend Euro wiederherrichtet, fand der insolvente Projektentwickler nicht mehr. Der Bezirk Hamburg-Mitte musste daher in Vorleistung gehen.
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Urteil: Wohnungseigentümer haben keinen Anspruch auf Genehmigung von Klimaanlage
Angesichts hoher Temperaturen im Sommer wird der Einbau von Klimaanlagen immer beliebter. Ein Anspruch auf Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zum Einbau besteht jedoch nicht, wie das Landgericht Frankfurt am Main nun urteilte.
Im konkreten Fall wollte der Eigentümer einer Dachgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus zwei Klimaanlagen mit Split-Technik einbauen. Bei dieser wird ein Kompressor an der Außenseite der Fassade angebracht. Da die Fassade zum Gemeinschaftseigentum gehört, beantragte der Wohnungseigentümer, dass die Eigentümerversammlung dem Einbau der beiden Split-Klimaanlagen und den dafür notwendigen Wanddurchbrechungen zustimmt. Nachdem die Eigentümergemeinschaft dies durch einen Beschluss abgelehnt hatte, ging er dagegen im Wege der Beschlussersetzungsklage vor. Diese wurde nun im Berufungsverfahren vom Landgericht Frankfurt abgelehnt. Laut Gericht stellt der Einbau einer Klimaanlage keine privilegierte Maßnahme dar. Der klagende Eigentümer habe nicht hinreichend dargelegt, dass er eine bauliche Veränderung verlangt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dient. Die vom Eigentümer genannte gesundheitliche Beeinträchtigung durch Hitze in der Wohnung aufgrund seines hohen Alters reiche dafür nicht aus.