19.01.2024
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Baugenehmigungen im freien Fall: Regierungsziel krachend gescheitert!
Bis November 2023 ist die Zahl der Baugenehmigungen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um beinahe 26 Prozent gesunken. Dies stellt eine deutliche Verfehlung des von der Bundesregierung angestrebten Ziels von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr dar.
Baukosten und teure Finanzierungsmöglichkeiten hemmen die Baukonjunktur. Laut Statistischem Bundesamt wurden bis November nur 83.200 Bauanträge genehmigt – ein Viertel weniger als im Vorjahr. Die Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser sanken um 38,6 Prozent auf 44.500, bei Zweifamilienhäusern um 49,2 Prozent auf 13.300 und bei Mehrfamilienhäusern um 23,8 Prozent auf 130.400. Nur Wohnheime verzeichneten einen Zuwachs von 29,4 Prozent auf 8.500. Damit wird die Bundesregierung auch im kommenden Jahr ihr gesetztes Ziel nicht erreichen. Experten, darunter das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), prognostizieren den Bau von lediglich 265.000 Wohnungen. Es fehlen allein mehr als 910.000 Sozialwohnungen, so das Bündnis Soziales Wohnen.
Berliner Senat plant Schneller-Bauen-Gesetz
Berlin plant ein Schneller-Bauen-Gesetz, das darauf abzielt, Genehmigungsprozesse für größere Bauprojekte zu beschleunigen. Ein bislang nicht veröffentlichtes Eckpunktepapier sieht vor, die Zuständigkeit von Bezirksebene auf Senatsebene zu verlagern.
Damit soll der Senat zügiger über größere Bauprojekte von stadtweiter Bedeutung entscheiden können. Grundstücksfragen, Vorkaufsrechte und Genehmigungen sollen in Zukunft in der Verantwortung des Senats liegen. Die geplante Änderung soll die oft langwierigen Genehmigungsverfahren, bedingt durch Konflikte und Personalmangel in den Bezirken, beschleunigen. Details zur Einstufung von Projekten stehen noch aus, ebenso wie die Beteiligung der Akteure an der Gesetzesänderung. Die Änderung der Berliner Verfassung wird ebenfalls in Betracht gezogen, doch konkrete Regelungen sind erst nach der Sommerpause zu erwarten.
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Förderfrust in Bayern: Soziale Wohnungsbauunternehmen kürzen Investitionen
Sozial orientierte Wohnungsunternehmen in Bayern planen, aufgrund von Unsicherheiten bei staatlichen Förderungen, ihre Investitionen zu reduzieren.
Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen prognostiziert einen Rückgang bei der Fertigstellung von Wohnungen und berichtet von einem potenziellen Einbruch beim Bau von kostengünstigem Wohnraum im Jahr 2024. Unternehmen beklagen gestiegene Finanzierungszinsen, mangelnde Fördermittel-Verlässlichkeit und unzureichende Fördermittel als Hauptgründe für die Investitionskürzungen. Zusätzlich wird Kritik am Förderchaos der KfW-Programme geäußert, was zu gesteigerter Planungsunsicherheit führt. Eine zuverlässige Förderung und Überarbeitung der Förderprogramme sehen die Unternehmen als äußerst notwendig an.
Fiskus ausgebremst: Keine Einkommensteuer für Erbengemeinschaften!
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil festgelegt, dass bei Verkauf einer geerbten Immobilie durch eine Erbengemeinschaft keine Einkommensteuer erhoben werden darf.
In dem konkreten Fall hatte ein Mann im Jahr 2015 zusammen mit zwei Kindern eine Immobilie geerbt. Die Erbengemeinschaft wurde 2017 aufgelöst, und der Mann übernahm den gesamten Besitz, den er Anfang 2018 veräußerte. Das Finanzamt forderte daraufhin Einkommensteuer unter Berufung auf eine Vorschrift für private Veräußerungsgeschäfte. Nach dieser Regelung ist normalerweise bei einem Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf Einkommensteuer fällig. Die Entscheidung des BFH stellt jedoch fest, dass die Übernahme des Erbteils der Kinder kein herkömmlicher Immobilienkauf war, wodurch die genannte Vorschrift nicht anwendbar ist. Es wird somit keine Einkommenssteuer fällig.
Weitere Infos zum Erbe finden Sie im immowelt Ratgeber.
Bundestag prüft virtuelle Eigentümerversammlungen
Der Bundestag setzte sich gestern Abend mit einem Gesetzentwurf auseinander, der die Durchführung von Eigentümerversammlungen in Deutschland vollständig online ermöglichen soll.
Die Wohnungseigentümer sollen mit einer Zustimmung von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen die Befugnis erhalten, rein virtuelle Eigentümerversammlungen in ihrer Gemeinschaft zu beschließen. Der Gesetzentwurf sieht eine Befristung dieser Erlaubnis auf einen Zeitraum von 3 Jahren ab Beschlussfassung vor. Der Bundesrat warnt davor, dass technikferne oder kapitalschwache Eigentümer sich von Online-Eigentümerversammlungen überfordert fühlen könnten. Aufgrund dieser Bedenken fordert der Bundesrat Einstimmigkeit für Beschlüsse, um den Minderheitenschutz zu gewährleisten. Die Bundesregierung hingegen verteidigt das vorgeschlagene Quorum von 75 Prozent und argumentiert, dass es ein praktisches Bedürfnis für virtuelle Eigentümerversammlungen gebe.