15.02.2024
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Vorwurf: Justizminister verschleppt Mietreform
In der Ampelkoalition geht der interne Streit weiter: SPD-Politiker werfen Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FPD nun vor, den Ausbau des Mieterschutzes mit Absicht zu verschleppen.
Eigentlich hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag auf eine Reform des Mietrechts verständigt. Im Justizministerium soll laut Bauministerin Klara Geywitz auch schon eine ausgearbeitete Gesetzesnovelle in der Schublade liegen. Justizminister Buschmann hat aber bisher keine Anstalten unternommen, die Reform auf den Weg zu bringen. Dabei drängt die Zeit: Ende 2025 läuft die derzeitige Mietpreisbremse aus. Daher müsse ein neues Gesetz nun dringend ausgestaltet werden, so die Kritik aus SPD-Kreisen.
Bauministerin setzt Hoffnung in Holz
Deutschland soll nach dem Willen von Bundesbauministerin Klara Geywitz mehr auf Holz als Baustoff setzen. Anlässlich der Neueröffnung eines Werks im oberbayerischen Dorfen erklärte die SPD-Politikerin, dass sie mit Blick auf die Klimabilanz des Bausektors große Hoffnungen in den seriellen Holzbau setze.
Durch den nachwachsenden Rohstoff Holz kann klimaschädliches Gas in der Bausubstanz gebunden werden, so die Ministerin. Zudem müsse Deutschland beim Modulbau besser werden und Bürokratie abbauen, um die allgemeinen Baukosten zu senken. Als Beispiel nannte Geywitz die länderspezifischen Typengenehmigungen: Wenn ein Baumodell in Bayern bereits freigeben wurde, müsse nicht in Brandenburg eine neuerliche Prüfung stattfinden.
Sachsen geht voran: Neuer Gebäudetyp soll Bauen schneller machen
Bauen in Deutschland muss günstiger und schneller werden – darin sind sich nahezu alle Akteure einig. Das Bundesland Sachsen macht nun Nägel mit Köpfen und erlaubt in seiner Bauordnung den Gebäudetyp E. Damit sollen langwierige Prüf- und Genehmigungsverfahren verkürzt werden.
Das Konzept für den Gebäudetyp E stammt aus Bayern, ist aber dort bisher nur als Pilotprojekt im Test. Die Idee ist, dass darin nur noch die Normen für die Bereiche Umweltschutz, Standsicherheit und Brandschutz zwingend beachtet werden müssen. In anderen Bereichen können Architekten in Abstimmung mit den Bauherren bewusst von den Normen abweichen – bei Schallschutz oder Parkplätzen beispielsweise. Eine behördliche Genehmigung ist nicht mehr nötig. So soll Bauen schneller und preiswerter werden. Als erstes Bundesland hat Sachsen nun diesen Gebäudetyp E fest in der eigenen Bauordnung etabliert.
Wenn die Nachbarn den Neubau blockieren
Freie Bauflächen in beliebten Großstädten sind rar. Abhilfe kann Nachverdichtung, Aufstockung und Überbauung schaffen – also Neubauten in Hinterhöfen, zusätzliche Stockwerke auf Bestandsgebäuden oder Wohnungen über Parkplätzen oder Supermärkten. Das Problem: Oft scheitern diese an bestehenden Anwohnern.
So geschehen beispielsweise in Berlin, wo Anwohner in Pankow gegen die Schaffung von 180 neuen Wohnungen in Hinterhöfen durch die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft rebellierten. Nun werden nur gut die Hälfte der Wohnungen errichtet. Anlieger stehen der Schaffung von Wohnraum in direkter Nähe meist kritisch gegenüber, denn sie fürchten mehr Lärm und den Verlust von Grünflächen oder Parkplätzen.
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Böses Erwachen für Fernwärmenutzer
Die Anbieter von Fernwärme drehen an der Preisschraube. Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale hat ergeben, dass 18 von 21 geprüften Versorgern die Preise zum Jahresende erhöht haben. Manche Endverbraucher sollen plötzliche Hunderte Euro im Monat mehr zahlen. Erste Rufe nach einer Regulierung und Preisobergrenzen für Fernwärmeanbieter werden laut.
Rund 15 Prozent der deutschen Haushalte sind an ein Fernwärmenetz angeschlossen. Und galten bisher eigentlich als Glückspilze, denn Fernwärme hat den Ruf, effizient und kostengünstig zu sein. Doch die Verträge sind oft tückisch. Sie enthalten Preisanpassungsklauseln, beispielsweise wenn der Gaspreis steigt – auch wenn die Fernwärme gar nicht per Gas erzeugt wird. Weil die Betreiber des Fernwärmenetzes an ihrem Standort ein Monopol haben und die Verträge für bis zu 10 Jahre geschlossen werden, haben Endkunden kaum Handlungsmöglichkeiten. In manchen Bundesländern wird daher bereits über eine neue Fernwärme-Verordnung diskutiert, die verbindliche Regelungen zur Preisgestaltung vorschreibt. Auf der nächsten Energieministerkonferenz Mitte Mai in Kiel könnte das Thema auf die Tagesordnung kommen.