16.02.2024
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Wichtige Gesetze für die Baubranche stecken im Ampelstreit
Mit Neufassungen des Baugesetzbuchs und des Hochbaustatistikgesetzes will die Regierung eigentlich das Bauen erleichtern und beschleunigen. Aber die Gesetze stecken im Streit zwischen den Ministerien fest.
Wie das Handelsblatt aus Regierungskreisen erfahren hat, knirscht es in der Ressortabstimmung. Mit einer Novelle des Baugesetzbuchs sollen unter anderem schneller Bebauungspläne entstehen und Aufstockungen leichter möglich zu sein. Eine neues Hochbaustatistikgesetz soll rascher Daten über den Baumarkt liefern. Bisher werden die Daten nur jährlich erfasst und stehen erst im Frühsommer für das Vorjahr fest. Mit dem neuen Gesetz soll es Quartalsstatistiken geben.
E-Mobilität: Mieter bleiben auf der Strecke
Theoretisch haben Mieter seit 2020 das Recht auf eine Lademöglichkeit für ein elektrisches Auto, sofern ein eigener Parkplatz zur Mietwohnung gehört. Vermieter aber auch Eigentümergemeinschaften dürfen die Installation einer sogenannten Wallbox im Normalfall nicht verweigern. In der Praxis schauen Mieter aber meist in die Röhre, wie eine aktuelle Fraunhofer-Analyse zeigt.
Private Ladestellen sind zu 80 Prozent in Einfamilienhäusern oder Doppelhaushälften verbaut. Also dort, wo die Eigentümer selbst in einer Garage, einem Carport oder einem Außenstellplatz einen Charger haben anbringen lassen. In Mietshäusern hingegen sind die Ladesäulen eine Rarität – und das liegt auch am Gesetzgeber, kritisieren Fachleute. Denn die Installation einer Wallbox kostet um die 2.000 Euro. Wenn zusätzliche Leitungen, Schutzeinrichtungen oder ein Lastmanagementsystem nötig sind, wird es noch teurer. Die Crux: Diese Kosten muss der Mieter tragen. Zieht er aus oder wird der Parkplatz anderweitig vergeben – für Stellplätze gilt nämlich kein Kündigungsschutz – muss der Ladepunkt zurückgelassen werden. Die wenigsten Mieter sind bereit, eine solche Investition zu tätigen, die eigentlich den Wert der Immobilie aufwertet. Experten fordern daher, dass die Kosten für Wallboxen zwischen Vermieter und Mieter hälftig geteilt werden sollen.
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Welche Heizungen jetzt noch legal sind
Das neue Heizungsgesetz sorgte im vergangenen Jahr für hitzige Debatten. Auch weil viele Immobilieneigentümer dachten, die neuen gesetzlichen Vorgaben kämen einem Verbot von neuen Öl- und Gasheizungen gleich und die Wärmepumpe wäre die einzig zulässige Heizungsform. Eine Studie des Wirtschaftsministeriums bringt nun Klarheit: Öl- und Gasheizungen können auch künftig verbaut werden, allerdings gelten Bedingungen.
Heizungen mit fossilen Brennstoffen müssen ab dem 1.Januar in Neubaugebieten höhere Anforderungen erfüllen, damit ihre Installation erlaubt ist. Beispielsweise können sie mit Solarenergie oder einer Wärmepumpe kombiniert werden oder müssen zu mehr als 50 Prozent mit Bioöl oder Biomethan befeuert werden. Insgesamt zählt die Studie des Ministeriums 11 Varianten auf, in denen auch weiterhin Öl- und Gasheizungen verbaut werden können. Wärmepumpen oder Fernwärme sind indes die zwei Heizvarianten, die ohne Einschränkungen erlaubt sind.
Was Eigentümer und Bauherren über das neue Heizungsgesetz wissen müssen, lesen Sie auch im immowelt Ratgeber.
Streit allein rechtfertigt keine Mieterkündigung
Liegen Vermieter und Mieter im Dauerzank ist das für sich genommen noch kein Kündigungsgrund für das Mietverhältnis. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Auch wenn das persönliche Vertrauens- und Sympathieverhältnis zwischen beiden Parteien zerrüttet ist, rechtfertigt das keine fristloste Kündigung.
Im verhandelten Fall hatten sich die Mieter vermeintlich rassistisch geäußert. Dies teilte der Vermieter gegenüber einer dritten Mietpartei schriftlich mit, woraufhin die Beschuldigten Anzeige wegen Verleumdung stellten. Der erboste Vermieter sprach eine außerordentliche fristlose Kündigung aus. Zu Unrecht, wie die BGH-Richter entschieden. Das Verhältnis zwischen den Parteien sei zwar nachvollziehbar zerrüttet, aber ein pflichtwidriges Verhalten der Mieter läge nicht vor. Eine berechtigte Strafanzeige gegen den eigenen Vermieter rechtfertigt für sich somit noch keine Kündigung, sofern kein anderweitiges schuldhaftes Verhalten vorliegt.
Deutschlands Wohnungsangebot passt nicht zur Gesellschaft
Dass in Deutschland viele Menschen das Gefühl haben, keine passende oder bezahlbare Wohnung zu finden, liegt an einer falschen Angebotsstruktur, erklären Immobilienmarktforscher. Sprich: Das Angebot an Wohnraum passt nicht mehr zur realen Bevölkerungs- und Gesellschaftsstruktur.
In ländlichen Regionen gibt es viele geräumige Einfamilienhäuser, die aber oftmals nur noch von Rentner-Ehepaaren bewohnt werden oder ganz leer stehen. Jüngere Menschen sind vielfach in die Städte abgewandert. Weil es zudem immer mehr Singles und kinderlose Paare gibt, herrscht eine große Nachfrage nach 1- und 2-Zimmerwohnungen. Die Zahl der Haushalte steigt und wird auch auf absehbare Zeit noch weiterwachsen. In den Ballungsräumen werden sich die Wohnungsmärkte weiter anspannen, auf dem Land wird der Leerstand steigen. Das Problem ist also, dass der Wohnraum hierzulande an den „falschen“ Stellen steht.
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EZB-Chefin bremst Hoffnung auf baldige Zinssenkung
Christine Lagarde, die Chefin der Europäischen Zentralbank (EZB), dämpft die Aussichten auf eine baldige Zinssenkung in der Eurozone.
Zwar sei die Inflation schon wieder spürbar gesunken, um allerdings die Zügel der Geldpolitik wieder zu lockern, wären mehr Daten nötig. Lagarde plädierte dafür, die Entscheidung über den EZB-Leitzins datengestützt zu treffen, um auch nachhaltig auf das gesetzte Zeil von 2 Prozent Inflationsrate hinzusteuern.