16.04.2024
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Heizungsgesetz: Studie zweifelt Nutzen an
Lange hat die Politik um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch bekannt als Heizungsgesetz – gerungen. Seit Januar gilt es. Nur ein paar Monate später zweifelt eine Studie dessen Nutzen an.
Denn mit dem aktuell geltenden GEG werden die Klimaziele bei Gebäuden nicht zu halten sein. Das ist das Ergebnis einer Studie des Forschungsinstituts für Wärmeschutz im Auftrag des Verbändebündnisses Gebäude-Allianz. Um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, müsse sich die Sanierungsquote verdoppeln und die Anzahl neu eingebauter Wärmepumpen bis 2030 auf 750.000 pro Jahr steigen. Das GEG weiche zu stark von seiner ursprünglich geplanten Form ab – weniger Förderungen und weniger strenge EU-Vorgaben täten ihr Übriges dazu. In Summe kommt die Gebäude-Allianz so bis 2030 auf etwa 84 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente mehr als laut Klimaschutzgesetz vorgesehen. Das Umweltbundesamt geht derzeit von 32 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente aus.
Alles über das GEG lesen Sie im immowelt Ratgeber.
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Geldwäsche mit Immobilien: Schwieriger Auftakt im Remmo-Prozess
Befangene Zeugen, eine Spur nach Beirut und Geld aus dem Libanon. Der Fall Remmo zeigt, wie schwer Geldwäsche mit Immobilien zu beweisen ist.
Die Eigentums-Verhältnisse an den 77 Immobilien des Remmo-Clans sind undurchsichtig und weit verstrickt. Die Staatsanwaltschaft Berlin muss nun seit Montag für jede einzelne der 2018 beschlagnahmten Immobilien beweisen, dass sie mit Geldern aus kriminellen Machenschaften finanziert wurden. Direkt am ersten Prozesstag zeigt sich, dass das eine Mammutaufgabe werden könnte: Der Verteidiger des arabischstämmigen Clans wirft der Vorsitzenden Richterin und einem Zeugen Befangenheit vor und bringt einen Mann aus Beirut als Treuhänder ins Spiel. Das Vermögen der Familie Remmo stamme zudem überwiegend aus dem Libanon. Die Staatsanwaltschaft hingegen ist davon überzeugt, dass die Immobilien mit Geldern erworben wurden, die aus Diebstahl, Betrug und andren Verbrechen stammen. Das muss sie nun an 25 Prozesstagen beweisen. Das Urteil wird für den 7. Oktober 2024 erwartet.
Urteil: Ex-Paare müssen vor Scheidung nicht Auseinanderziehen
Ein Paar muss vor einer Scheidung nachweisen, dass es bereits ein Jahr getrennt gelebt hat. Auseinanderziehen müssen sie dafür nicht. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Demnach reiche es, wenn das scheidungswillige Paar innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt lebe. Dazu gehören zum Beispiel das getrennte Schlafzimmer und ein allgemein getrennter Haushalt. Das gemeinsame Essen mit den Kindern sei nach Auffassung des Gerichts hingegen in Ordnung.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte die Ehefrau von ihrem Mann Auskunft über dessen Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung. Dieser Zeitpunkt war umstritten, denn das Ehepaar lebte zwar getrennt, aber eben weiterhin in der gemeinsamen Wohnung. Der Ehemann gab daher einen späteren Zeitpunkt der Trennung an als die Ehefrau und bekam vor dem Amtsgericht Frankfurt zunächst recht. Das Oberlandesgericht Frankfurt gab nun der Ehefrau und deren Beschwerde statt. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem, dass wenn die Scheidung beantragt sei, jeder Ehepartner vom anderen Auskunft über das Vermögen verlangen könne. So solle Manipulation am Vermögen verhindert werden – wichtig für die Berechnung eines Zugewinnanspruchs.
US-Wohnungskrise: Bidens größte Hürde zur Wiederwahl?
Die anhaltende Wohnungsnot in den USA könnte für Joe Biden zum größten Stolperstein auf dem Weg zu Wiederwahl werden. Denn sie betrifft vor allem diejenigen, die Biden 2020 noch den Sieg beschert haben.
Seit der großen Rezession 2008 sind die Neubauaktivitäten in den USA stark rückläufig. Daran hat auch die vierjährige Amtszeit von Joe Biden nichts geändert – im Gegenteil. Aktuell fehlen über drei Millionen Wohnungen. Diese Wohnraumknappheit hat die Mietpreise in die Höhe getrieben, was insbesondere jüngere Menschen und Minderheiten hart trifft, die ohnehin über weniger Einkommen und Vermögen verfügen. Diese Gruppen waren es, die 2020 noch maßgeblich für Bidens Wahl zum US-Präsidenten waren. Biden hat dieses Problem erkannt und versucht nun mit einem plakativen Wahlkampfversprechen der Wohnungsnot entgegenzuwirken: „Bauen, Bauen, Bauen“. Ob diese Maßnahmen rechtzeitig greifen, um seine Chancen auf eine Wiederwahl zu verbessern?