15.05.2024
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Wohnraummangel größer als bisher angenommen
400.000 neue Wohnungen pro Jahr – das ist das erklärte Ziel der Bundesregierung. Es wurde bisher immer deutlich verfehlt. Wie die Studie „Wohnungsdevelopments in Deutschland“ ergab, würden aber sogar bei Erreichen des Ziels noch Wohnungen fehlen.
Bulwiengesa führte die Studie im Auftrag der Wertgrund Immobilien AG durch. Demnach liegt der jährliche Bedarf an neuen Wohnungen bis 2028 bei 420.000. Zudem verzögert sich die Fertigstellung von mehr als 220.000 neuen Wohnungen und die meisten fertiggestellten Wohnungen befinden sich in Regionen, in denen die Nachfrage vergleichsweise niedrig ist. Steigende Einwohnerzahlen und eine schwächelnde Bauentwicklung sorgen den Studienautoren zufolge dafür, dass der Wohnungsmarkt in absehbarer Zukunft weiterhin sehr angespannt bleiben wird. Besonders betroffen seien dabei Eigentumswohnungen und frei finanzierte Mietwohnungen, Einfamilienhäuser am wenigsten.
„Saftiges Ordnungsgeld“: SPD will verstärkt gegen Mietwucher vorgehen
Theoretisch drohen Vermietern, die Mietwucher betreiben, Bußgelder oder gar eine Haftstrafe. Praktisch kommt das bisher kaum vor. Die SPD plant jetzt, bei dem Thema härter durchzugreifen.
Mietwucher liegt dann vor, wenn die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Rein rechtlich müssen Vermieter, deren Miete mehr als 50 Prozent über dem Vergleichswert liegt, derzeit mit einer Haftstrafe rechnen. Doch bisher liegt die Beweislast dafür beim Mieter. Wer überhöhte Miete zahlt, muss aktuell nachweisen, dass er keine andere Wohnung finden konnte und der Vermieter dies ausnutzt. In der Praxis müsse der Vermieter meist höchstens den überhöhten Teil der Miete zurückzahlen, so SPD-Mietexpertin Zanda Martens. In Zukunft sollten Vermieter, die Mietwucher betreiben, laut der Politikerin mit einem „saftigen Ordnungsgeld“ rechnen. Das Bundesjustizministerium soll sich nun mit dem Thema befassen. In einigen Städten mit besonders hohen Mieten gilt bereits jetzt eine Mietpreisbremse. Sanktionen gegenüber Vermietern, die mehr als erlaubt verlangen, sind im Gesetz zur Mietpreisbremse jedoch nicht vorgesehen.
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Baukrise: 1 von 3 Projekten liegt auf Eis
Der ursprünglich geplante Baustart kann bei mehr als einem Drittel aller Neubauvorhaben für Wohnungen in Deutschland nicht eingehalten werden. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Bulwiengesa. Dadurch steigt der Nachfrageüberhang stetig an. Vor allem A-Städte sind betroffen.
Der Studie zufolge wurde bei 34 Prozent der 4.360 untersuchten Projekte der Baustart verschoben. Damit werden insgesamt 142.000 Wohnungen später fertiggestellt als geplant. Ein Drittel der verschobenen Projekte befindet sich dabei laut Bulwiengesa in A-Städten. C-Städte seien dagegen kaum betroffen. Der Durchschnitt der Verzögerung beläuft sich auf 11 Monate. Durch die Verzögerungen verschärft sich den Studienautoren zufolge der Nachfrageüberhang in allen Städtekategorien.
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Nach zuletzt schwacher Nachfrage: Wärmepumpen wieder beliebter
Mit den Streitigkeiten um das Heizungsgesetz wurden Wärmepumpen immer unbeliebter. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie sprach zuletzt von einem Rückgang um 52 Prozent im Jahresvergleich. Neue Förderungen ließen den Absatz seit Februar allerdings wieder steigen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck rechnet mit einem weiteren Anstieg – und hat gute Nachrichten.
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums haben bis Ende April rund 21.000 Antragsteller eine Förderzusage erhalten, was einem Fördervolumen von 300 Millionen Euro entspricht. Habeck erwartet ab Ende Mai einen weiteren deutlichen Anstieg. Denn dann wird die Möglichkeit zur Antragsstellung auf Selbstnutzer in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften ausgedehnt. Ab August ist die Förderung dann für alle weiteren Antragstellergruppen möglich.
Wohnung unbewohnbar: Versicherung muss Wohnmobil zahlen
Wird eine Wohnung beispielsweise durch einen Brand unbewohnbar, übernehmen manche Hausratsversicherungen die Kosten für eine Ersatzunterkunft während der Reparaturarbeiten. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln urteilte jetzt, dass nicht nur Immobilien als Ersatz infrage kommen.
Im konkreten Fall wurde die Wohnung der Versicherten durch einen Wasserschaden unbewohnbar. Sie mieteten sich daraufhin für ein Jahr lang ein Wohnmobil. Die Versicherung verweigerte die Zahlung, da ein Hotel oder eine andere Wohnung günstiger gewesen wären. Die Versicherungsnehmer klagten und das OLG gab ihnen recht. Auch ein Wohnmobil gelte als hotelähnliche Unterbringung und sei erstattungsfähig – auch wenn es motorisiert und beweglich ist. Bei der Wahl der Unterkunft sei auf die persönlichen Bedürfnisse und privaten Befindlichkeiten der Versicherungsnehmer einzugehen, so die Richter.