16.05.2024
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Optimismus am Immobilienmarkt: LEG meldet Stopp des Preisrückgangs
LEG schaut optimistisch in die Immo-Zukunft und spricht von einer Bodenbildung bei der Bewertung von Immobilien. Der Gewinn des zweitgrößten deutschen Vermieters ist zunächst jedoch weiterhin rückläufig.
Laut LEG-Chef Lars von Lackum sei bereits eine erste Belebung an den Märkten spürbar. LEG erwartet daher, dass die Talsohle bei den Immobilienpreisen noch 2024 durchschritten sein werde. Das Unternehmen schließt sich damit der Meinung vieler Experten an, dass eine Trendwende im laufenden Jahr zu erwarten ist. Zwar ging der operative Gewinn der Firma zuletzt um 11,5 Prozent zurück. LEG begründet dies allerdings unter anderem mit Einmaleffekten wie einem vorgezogenen Verkauf von Grünstrom.
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Stimmung am Immobilienmarkt so gut wie lange nicht
Der Immobilienklima-Index der Deutschen Hypo ist im Mai weiter gestiegen. Mit 86,9 Punkten erreichte der Wert ein Niveau wie zuletzt 2022. Der positive Trend konnte in allen Assetklassen beobachtet werden. Zwei stechen dabei hervor.
Insgesamt stieg der Wert um 8,3 Prozent im Vergleich zum Vormonat. Ein überdurchschnittliches Plus verzeichneten das Handels- (+10 Prozent) und das Büroklima (+16 Prozent). Doch auch das Wohnklima kletterte um 5,3 Prozent auf einen ansehnlichen Wert von 134,9 Punkten. Ab 100 Punkten zählt eine Bewertung als zuversichtlich. Die Deutsche Hypo ist demnach positiv gestimmt, was das restliche Immobilienjahr angeht. Man sei zuversichtlich, dass das Transaktionsgeschehen ab Mitte des Jahres anziehen werde, so Florian Meyer, Leiter der Geschäftsstelle Hamburg.
BGH-Urteil: Kündigung auch ohne konkreten Termin gültig
Für eine ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses ist keine Angabe der Kündigungsfrist nötig. Das urteilte zuletzt der Bundesgerichtshof (BGH). Auch eine falsch angegebene Kündigungsfrist macht die Kündigung nicht ungültig.
Im konkreten Fall sah der Mietvertrag eine Kündigungsfrist von 12 Monaten vor. Ein neuer Eigentümer kündigte dem Mieter wegen Eigenbedarfs, da er die Wohnung selbst zum Wohnen und Arbeiten nutzen wollte. Dabei gab er allerdings eine zu kurze Kündigungsfrist von nur 10 Monaten an. Das Landgericht schmetterte zunächst die Räumungsklage des Vermieters ab. Der BGH hob das Urteil jedoch auf. Die Kündigungserklärung sei so auszulegen, dass der Vermieter unter Einhaltung einer Frist kündigen wollte. Damit ist die Kündigung trotz falscher Angabe unter Einhaltung der geregelten Frist gültig. Auch den Bedenken des Landgerichts, dass aufgrund der geplanten Doppelnutzung als Wohn- und Geschäftsraum eine Eigenbedarfskündigung nicht rechtens sei, widersprach der BGH. Die Voraussetzung, dass der ernsthaft verfolgte Nutzungswunsch nachvollziehbar begründet wird, sei in dem Fall gegeben.
Bis zu 44 Prozent: Preise für Heizen deutlich gestiegen
Im Jahr 2023 sind die Heizkosten von Miethaushalten deutlich gestiegen. Die Kosten für eine Kilowattstunde stiegen je nach Wärmeträger zwischen 7 und 44 Prozent. Das ergab eine Berechnung des Immobiliendienstleisters Ista.
Im Vergleich zu 2022 stiegen vor allem die Kosten je Kilowattstunde für Erdgas (+44 Prozent), gefolgt von Heizöl (+34 Prozent). Die geringste Preissteigerung verzeichnete Fernwärme (+7 Prozent). Die Steigerung der tatsächlichen Heizkosten viel laut Ista etwas geringer aus, da zu Jahresbeginn sparsamer geheizt wurde und zum Jahresende milde Temperaturen herrschten. Dadurch ging der Verbrauch im Vergleich zu 2022 leicht zurück, weshalb die Jahres-Heizkosten im Schnitt nur zwischen 37 Prozent (Erdgas) und 2 Prozent (Fernwärme) anstiegen. Künftig werden viele Mieter jedoch für die Heizung ihrer Wohnung mehr zahlen müssen als je zuvor, so Ista-Chef Hagen Lessing.
Anteil der Familienhaushalte gesunken
In Deutschland leben immer weniger Menschen in Familienhaushalten. Das teilte das Statistische Bundesamt in seiner „Zahl der Woche“ mit. 2023 lebten demnach nur noch 49 Prozent der Bevölkerung in Familien.
2005 lag die Zahl noch bei gut 53 Prozent, so das Bundesamt. Als Familien gelten in einem Haushalt lebende Eltern-Kind-Gemeinschaften. Die Zahl der Elternteile und das Alter der Kinder ist dabei nicht von Bedeutung. Als Grund für den Rückgang nennt das Statistische Bundesamt unter anderem die zunehmende Alterung der Bevölkerung.