29.05.2024
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Deutsche Pfandbriefbanken melden Anstieg bei Immobilienkrediten
Im ersten Quartal 2024 verzeichneten die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (VDP) zusammengeschlossenen Institute einen Anstieg bei der Vergabe von Immobilienkrediten. Das Finanzierungsvolumen belief sich auf insgesamt 27 Milliarden Euro, was einem Plus von 4,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal und 3,1 Prozent gegenüber dem Vorquartal entspricht.
Wohnimmobiliendarlehen stiegen um 7,2 Prozent auf 17,8 Milliarden Euro und erreichten damit das beste Quartalsergebnis seit dem dritten Quartal 2022. Gewerbeimmobiliendarlehen blieben stabil bei 9,2 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahresquartal.
Laut VDP-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt tragen steigende Reallöhne und stabile Darlehenszinsen positiv zum finanziellen Spielraum der Privathaushalte bei. Institutionelle Investoren bleiben jedoch zurückhaltend, was sich verhalten auf die Finanzierung von Mietwohngebäuden und Gewerbeimmobilien auswirkt.
Für das gesamte Jahr 2024 erwartet der VDP ein Wachstum im Immobilienfinanzierungsgeschäft, angetrieben durch die positive Entwicklung bei Wohnimmobiliendarlehen.
Wohnungsmangel ade: Weniger DIN-Normen für mehr Neubauten!
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant eine Reform des Baurechts, um den Wohnungsmangel in Deutschland zu bekämpfen. Aufgrund hoher Baukosten werden derzeit zu wenige Wohnungen gebaut. Buschmann schlägt vor, auf bestimmte Komfort-Standards wie Trittschalldämmung zu verzichten, wenn alle Beteiligten eines Bauprojekts zustimmen.
Diese Standards, die oft als vereinbart gelten, obwohl sie gesetzlich nicht zwingend sind, sollen einfacher abgelehnt werden können. Buschmann betont, dass gutes Wohnen nicht von der Einhaltung jeder DIN-Norm abhängt und kündigt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bauvertragsrechts an, der diese Vertragsfreiheit ermöglichen soll.
Heizungsgesetz: Neue Förderwelle für Heizungstausch startet
Die deutsche Förderbank KfW und das Bundeswirtschaftsministerium gaben bekannt, dass ab sofort weitere Gruppen staatliche Förderungen für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen können. Dazu gehören private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften mit Zentralheizung.
Seit Februar können bereits Eigentümer von selbstbewohnten Einfamilienhäusern Unterstützung beantragen, wobei bisher 27.000 Anträge eingegangen sind.
Die maximale Förderung beträgt 70 Prozent, abhängig von bestimmten Voraussetzungen. Standardmäßig sind 30 Prozent vorgesehen. Zudem gibt es einen Bonus für Wärmepumpen von 5 Prozent. Kommunen und Unternehmen können ab August Anträge stellen. Der Branchenverband rät zur raschen Antragstellung, um mögliche zukünftige Einschränkungen zu vermeiden. Für 2024 stehen rund 16 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereit.
Wie KI den Immobilienmarkt verändert
Die Immobilienbranche erlebt derzeit eine Transformation durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Während die Digitalisierung des Marktzugangs bisher heterogen verlief, bringt KI einen bedeutenden Fortschritt. Die Technologie ermöglicht präzise Datenanalysen in kürzester Zeit, was insbesondere bei der Bewertung von Immobilien und der Projektkalkulation von Vorteil ist.
Plattformen wie Acquirepad, Syte, und Pricehubble nutzen KI, um Daten aus verschiedenen Quellen zu analysieren und zu interpretieren. Diese Entwicklung eröffnet neue Chancen, birgt jedoch auch Risiken, wie die Gefahr von Fehlinterpretationen aufgrund schlechter Datenqualität.
Die Integration von KI in das Risikomanagement der Immobilienbranche bietet umfassendere Modelle zur Risikoanalyse, -bewertung und -behandlung. Allerdings stellt die Datenkompetenz eine große Herausforderung dar, da die Qualität der Daten entscheidend für die Genauigkeit der KI-Analysen ist. Prof. Dr. Carsten Lausberg, Professor für Immobilienbanking an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, hebt hervor, dass Datenschutz und eine fehlende Datensammlung Hindernisse darstellen. Unternehmen müssen ihre Datenkompetenz verbessern, um das volle Potenzial der KI zu nutzen.
Bundesverfassungsgericht stärkt Mieterrechte bei Suizidgefahr
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass Mieter, die aus gesundheitlichen Gründen einer Räumung nicht nachkommen können, nicht dazu gezwungen werden dürfen. Davon profitierte nun eine suizidgefährdete 83-jährige Mieterin, die gemäß einer Vereinbarung mit dem Eigentümer ihre Wohnung in Köln im Dezember 2022 räumen sollte.
Die Räumung der Wohnung wurde bereits mehrmals aufgrund ihrer schweren depressiven Erkrankung verschoben. Trotz ärztlicher Atteste, die auf Suizidgefahr hinwiesen, lehnten das Amts- und Landgericht Köln eine Verlängerung des Räumungsschutzes ab. Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung aufgehoben und beschlossen, die Räumung vorerst auszusetzen, um eine erneute Überprüfung zu ermöglichen. Dabei wurde betont, wie wichtig es ist, bei Zwangsräumungen die Grundrechte, insbesondere das Recht auf Leben und Gesundheit, zu beachten.
Villa-Kauf wird zum Desaster: Rentner-Paar erhebt schwere Vorwürfe gegen Schlagerstar
Ein Rentner-Paar kaufte im Sommer 2023 eine Villa in Markt Windorf bei Passau. Die Immobilie wurde zunächst für fast 1,2 Millionen Euro angeboten, das Paar konnte sie für 835.000 Euro erwerben. Nach dem Einzug entdeckten sie zahlreiche Mängel und fühlen sich getäuscht. Besonders brisant: Der Verkäufer ist ein bekannter Schlagerstar – der jetzt mit einer Klage rechnen muss.
Denn bei dem Vorbesitzer handelt es sich um „Immer wieder sonntags“-Moderator Stefan Mross. Trotz Angaben über niedrige Stromkosten stellte sich heraus, dass die Solaranlage defekt ist, was zu extrem hohen Stromrechnungen führte. Zudem fanden sie etwa 30 weitere Mängel, darunter fehlende Isolierung, ein defekter Abfluss und eine kaputte Zirkulationspumpe. Das Paar hat Anzeige wegen arglistiger Täuschung erstattet.