06.06.2024
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Comeback der Wohngemeinnützigkeit
Die Bundesregierung führt die Wohngemeinnützigkeit wieder ein und beschließt Steuererleichterungen für den sozialen Wohnungsbau. Damit setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.
Soziale Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Stiftungen werden steuerlich begünstigt, wenn sie dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen. Dann wird ihnen Körperschafts- und Gewerbesteuer erlassen. Die Miete muss dafür aber unter dem marktüblichen Niveau liegen, und etwa 60 Prozent der Haushalte in Deutschland sollen davon profitieren können. Zuvor war die Wohngemeinnützigkeit im Jahr 1990 abgeschafft worden.
Baukrise in Deutschland: Wer rettet den Wohnungsmarkt?
Die Baubranche steht vor großen Herausforderungen, die auf dem jährlichen Tag der Bauindustrie in Berlin diskutiert werden. Trotz eines großen Anteils an der Gesamtwertschöpfung gibt es Spannungen.
Neue Daten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigen einen Rückgang der Wertschöpfung im Baugewerbe und einen dringenden Bedarf an zusätzlichen Investitionen, insbesondere im Wohnungsbau – die öffentlichen Mittel sind jedoch begrenzt. Schwierige Zeiten mit Umsatzeinbrüchen und womöglich auch Stellenstreichungen erwarten die Branche. Unzureichende Förderprogramme, anhaltende Bürokratie und steigende Baukosten erschweren den Wohnungsbau. Sinkende Baugenehmigungen trüben den Blick in die Zukunft zusätzlich ein.
Trotz einiger geplanter Maßnahmen zur Förderung des Bauwesens bleibt die Lage angespannt und erfordert dringend weitere Lösungen aus der Politik.
Mieterbund zweifelt an Segen durch Wohngemeinnützigkeit
Der Deutsche Mieterbund (DMB) äußerte Skepsis gegenüber dem Kabinettsbeschluss zur Wohngemeinnützigkeit. DMB-Präsident Lukas Siebenkotten bezweifelte, dass das vorgesehene Konzept zu mehr dauerhaft bezahlbarem Wohnraum führen wird.
Grund dieser Annahme sind besonders fehlende Investitionszulagen aus dem Koalitionsvertrag. Die Bundesregierung plant, im Rahmen des Jahressteuergesetzes eine „Neue Wohngemeinnützigkeit“ einzuführen, die sozialen Unternehmen, Vereinen und gemeinnützigen Stiftungen Steuererleichterungen ermöglicht, wenn sie vergünstigten Wohnraum bereitstellen. Laut Bundesbauministerin Klara Geywitz müssen die angebotenen Mieten unter den marktüblichen liegen, und die Einkommensgrenzen sind so festgelegt, dass etwa 60 Prozent der Haushalte in Deutschland profitieren können.
Hilfe aus der EU gegen die Wohnkrise?
Im Kampf gegen hohe Mieten schlägt die Linke ein gemeinsames europäisches Vorgehen vor. Sie fordert eine europäische Richtlinie, die einen Mindestanteil am Wohnungsmarkt in öffentlicher Hand vorsieht und gemeinnütziger Bewirtschaftung gewidmet ist.
Linken-Chef Martin Schirdewan kritisiert, dass EU-Fördermittel oft an Immobilienkonzerne gehen und damit Mietsteigerungen und Luxussanierungen finanziert werden. Er betont die Notwendigkeit eines europäischen Kommunalisierungsfonds und die Nutzung von Geldern des Klimasozialfonds für den gemeinnützigen Wohnungssektor. Schirdewan fordert verbindliche Mietobergrenzen und ein Verbot von Indexmietverträgen, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern und die Profite der Immobilienkonzerne einzudämmen.
BGH: So müssen Beschlüsse um Sonderumlagen formuliert sein
Das Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass bei einem Beschluss über eine Sonderumlage innerhalb einer Eigentümergemeinschaft die einzelnen Anteile grundsätzlich betragsmäßig bestimmt sein müssen.
Dabei genügt es, wenn die Anteile eindeutig bestimmbar sind und von den Eigentümern ohne Weiteres errechnet werden können.
In einem konkreten Fall erhob ein Wohnungseigentümer Anfechtungsklage gegen einen Beschluss über eine Sonderumlage von 6.000 Euro, bei dem die individuellen Beträge nicht explizit genannt waren. Der BGH entschied, dass der Beschluss trotzdem gültig ist, da jeder Eigentümer seinen Anteil anhand des Gesamtbetrags und der Miteigentumsanteile selbst berechnen konnte.
Deutscher Immobilienpreis 2024: Bewerbungsphase verlängert
Haben Sie sich schon beworben? Die Bewerbungsphase für den Deutschen Immobilienpreis 2024 geht in die Verlängerung! Nutzen Sie die Chance und bewerben Sie sich jetzt noch bis zum 28. Juni 2024.
Am 14. November 2024 verleiht immowelt zum vierten Mal den Deutschen Immobilienpreis. Dann werden die Preisträger in einer einzigartigen Live-Show im WECC in Berlin unter der Moderation von Laura Wontorra gekürt. Für Immobilienprofis ist das eine hervorragende Gelegenheit, ihre Erfolge ins ganz große Rampenlicht zu stellen. Alle Teilnehmer können sich auf zahlreiche Benefits freuen.
Reichen auch Sie noch schnell Ihre Bewerbung ein und zeigen Sie, warum Sie zu den Besten der Branche gehören – gern auch in mehreren Kategorien.